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Kommentar Urteil gegen RaserSie wussten, was sie taten

Kommentar von Richard Rother

Der Bundesgerichtshof hat ein mildes Urteil gegen die Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens in Köln aufgehoben. Das war auch höchste Zeit.

Grablichter und Blumen stehen in Köln an dem Ort, an dem am 14.04.2015 eine Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen tödlich verletzt wurde Foto: dpa

R asend schnell ging das nicht. Vor mehr als zwei Jahren lieferten sich zwei junge Raser in Köln ein illegales Rennen auf der Straße – das eine 19-jährige Radfahrerin mit dem Leben bezahlen musste. Hinter Schloss und Riegel sind die Täter, die wussten, was sie tun, bis heute nicht. Immerhin hat nun der Bundesgerichtshof das milde Urteil des Kölner Landgerichts aufgehoben – und damit den Weg frei gemacht für eine höhere Strafe. Das war höchste Zeit.

Denn in Politik und Gesellschaft hat ein bemerkenswerter Bewusstseinswandel stattgefunden. Illegale Rennen in den Städten werden nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, sondern als ernste Straftat. So sieht es auch das Amtsgericht Saarlouis, das gestern einen Raser, der eine 14-Jährige totfuhr, für drei Jahre hinter Gitter schickte. Die Politik hat ebenfalls reagiert und die Strafen für die Raserei verschärft.

Dass es trotzdem keine Debatte über die legale Raserei auf deutschen Autobahnen gibt, mag viele verwundern – zumal ein Tempolimit nicht nur eine zivilisierende Wirkung im Verkehrsalltag, sondern auch etliche umweltpolitische Vorteile brächte. Dennoch ist es etwas anderes, mit Tempo 90 durch eine enge Innenstadtkurve zu brettern oder doppelt so schnell über eine wenig befahrene dreispurige Autobahn.

Interessanterweise finden die illegalen Rennen, bei denen Raser ihre frisierten Autos vorführen, meist nicht auf der Autobahn statt. Der Grund ist einfach: Dort gibt es keine Kreuzungen mit roter Ampel, die man als Startlinie eines Rennens nutzen kann. Erst die extreme Beschleunigung und der Geschwindigkeitsrausch, der sich in engen Straßen und Kurven schneller einstellt als auf der Autobahn, geben den Kick, den die Raser brauchen. Mit dieser Sucht lässt sich im Übrigen eine Menge Profit machen – von Autoteileherstellern über die Tuningwerkstätten bis zu den Entwicklern entsprechender Computerspiele. Von einem Bewusstseinswandel ist hier leider noch nichts zu spüren.

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Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
Geboren 1969 in Ost-Berlin. Studium an der FU Berlin. Bei der taz seit 1999, zunächst im Berliner Lokalteil. Schwerpunkte sind Verkehrs- und Unternehmenspolitik.
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3 Kommentare

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  • „Dennoch ist es etwas anderes, mit Tempo 90 durch eine enge Innenstadtkurve zu brettern oder doppelt so schnell über eine wenig befahrene dreispurige Autobahn.“

     

    90 in der Innenstadt ist Raserei. Da braucht es keine enge Kurve.

     

    180 auf einer wenig befahrenen dreispurigen Autobahn ist keine Raserei, wenn an der Stelle kein Tempolimit gilt.

  • Nicht nachvollziehbar, dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Verurteilung nur wegen Fahrlässigkeit akzeptiert haben.

  • Sowohl in der Innenstadt als auch auf der Autobahn muss Raserei leider erstmal definiert werden. Aber grundsätzlich ist das bewusste hohe Übertreten der (angemessenen) Geschwindigkeit vom Ansatz her eine sehr bewusste (weil nicht versehentliche) und mit Absicht (Spass) herbeigeführte extreme Gefahrensituation, die deshalb Vorsatz unbedingt mit einschliesst und somit hart bestraft werden muss. Wenn schon nicht Gefängnis, dann auf jeden Fall langer Entzug (>1 Jahr) der Fahrerlaubnis, da offensichtlich die geistige Reife zum Fahrzeugführen fehlt. Wer dadurch auch noch seinen Job verliert, darf das gerne als Lektion in Verantwortung verstehen und zur Besinnung Fahrrad fahren.

    Aber wo sind da eigentlich die vielen Kameras, um die Nummernschilder festzuhalten? Wo ist die vielgepriesene Sicherheit? Es gibt ja nicht immer Unfälle, bei denen die Teilnehmer identifiziert werden können.