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Kommentar Urteil RichterbesoldungRichter schützen Richter

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Karlsruher Entscheidung zu den Richtergehältern ist mehr als ein Nischenurteil. Es ist eine Blaupause für die Beamtenbesoldung.

Andreas Voßkuhle bei der Verkündigung des Urteils zur Richterbesoldung. Bild: dpa

A uf den ersten Blick geht es um ein Spezial-Urteil für eine relativ kleine – aber durchaus wichtige – Berufsgruppe. Richter und Staatsanwälte dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Urteil hat aber nicht nur für die 25.000 Richter und Staatsanwälte große Bedeutung. Es ist vielmehr die Blaupause für die bald erfolgende Karlsruher Entscheidung zur Besoldung der rund 1,7 Millionen Beamten in Deutschland. Und spätestens dann geht es auch um die Frage, wie die meist klammen Bundesländer die Schuldenbremse des Grundgesetzes überhaupt einhalten können.

Dass die Verfassungsrichter eine Mindestbesoldung der Richter und Beamten sichern, ist konsequent. Da diese nicht streiken dürfen, ist die gerichtliche Entscheidung eine angemessene Alternative - auch wenn dann notgedrungen Richter über Richter urteilen.

Die Bindung der Besoldung an die allgemeine Lohnentwicklung ist ebenfalls sinnvoll. Es geht hier nicht um Privilegien für Staatsdiener, sondern um die Vermeidung von Sonderopfern. Es wäre nicht gut für die Demokratie, wenn Richter und andere Staatsbedienstete den Eindruck bekommen, die Politik kümmere sich nicht um ihre Interessen und nutze sie aus.

Am Ende wird die neue Karlsruher Rechtsprechung dazu führen, dass die Einkommen der Richter und Beamten auch mit Blick auf die Schuldenbremse zumindest vor massiven Einbußen geschützt werden. In der Folge werden die Länder dann wohl die Zahl der Richter und Beamten reduzieren müssen. Ob das dann zu noch mehr Arbeitsstress, schlechterer Pflichterfüllung oder dem Verzicht auf staatliche Aufgaben führt, wird eine der großen Debatten der kommenden Jahre sein.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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3 Kommentare

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  • ff

     

    Wie also da herausfinden?

    Die portugisischen Richter haben bis zum Obersten Gericht gestreikt (!!)

    und wenn ichs recht noch weiß -

    ihre Besoldung an Anlehnung ans Mister-/Staatsekretäre-Salär erstritten.

     

    Daß es nicht solch Äußerem kommen mußte -

    verdankt sich Hans Kelsen & ja - Konrad Adenauer!

    Hans Kelsen - nicht nur der Vater des modernen Völkerrechts -

    schuf nach WK I die österreichische Verfassung

    (dem Vernehmen nach hatte er nicht viel mehr als einen Koch dabei;)

    Und darin – Ein staats-wie verfassungsrechtliches Novum -

    so etwas wie ein Verfassungsgericht – Das ist die Folie.

    Das gefiel Ol Conny - der ihn an die Kölner Unis holte - ehe die Nazis ihn rausschmissen.

    (vgl. http://www.taz.de/Ingo-Muellers-Buch-Furchtbare-Juristen/!145483/ → Lowandorder)

     

    Was Conny - trotz später Globke - und die Mütter und Väter des GG nicht oder gerade nicht davon abhielt, Karlsruhe zu installieren - bekanntlich ein Zwitter – !!

    (kann den Gesetzgeber aushebeln wg Verstoß gegen die Verfassung usw;

    (Und Ol Conny dürfte ob seiner Blamage in K-town mit seinem Staatsfernsehen ZDF - häufigst in die Tischkante gebissen haben – zusammen mit Onkel Herbert Wehner;)

     

    Also wer - wenn nicht dieser Zwitter -

    wäre berufen in diesem Streit der drei Gewalten Nägel mit Köppen zu machen?!

     

    Und das in einer mehr als moderaten Form - nämlich lediglich den Rahmen absteckend.

     

    Ps * - um die Verbissenheit gerade auf seiten der 1.&2.-Gewalt plastisch werden zu lassen,

    sei kolportiert – daß ein nicht unbedeutendes MdL - eine in Robe vor dem Landtag demonstrierende Richterin - anherrschte:“ Sie haben doch mal Jura studiert“.

    Mein Replikvorschlag. “Na – Sie ja ganz offensichtlich nicht!“ entfiel ob deren Höflichkeit.

  • ". . .Ist schon jemand auf die Idee gekommen, dass die Richter_innen hier befangen sein könnten? . ."

     

    Doch - doch - aber da liegt der Hase nicht oder - ok doch - nur ein wenig im Pfeffer.

    Die Überschrift – Richter schützen Richter - lädt zudem zu solcher Breitseite ein -

    &". . . eine relativ kleine – aber durchaus wichtige – Berufsgruppe. . ."

    befeuert das ganze noch. Aber gemach.

     

    Die Gewalt - die vom Volke ausgeht - wird durch die drei Gewalten ausgeübt.

    Und die Ausübung der sogenannte Dritte Gewalt - die Rechtsprechung - ist den Richtern übertragen (- also nicht etwa den Gerichten!).

     

    War Montesquieu die Dritte Gewalt noch "die Gewalt Null" - ist nicht zuletzt aufgrund des Versagens der Justiz im Dritten Reich und in der Erkenntnis, daß Rechtsprechung nicht - lediglich positivistischer - Gesetze/Normenvollzug ist (man denke nur an das Arbeitsrecht – als klassisches Richterrecht),

    Ist nach dem Grundgesetz die Stellung der Richter als die "Ausüber" Dritte Gewalt längst eine andere.

     

    Die Frage ist zugespitzt also:

    Können die 1. und die 2. Gewalt im Doppelpaß die ihnen eh quergehende Dritte Gewalt sozial abhängen?

    Diese Frage ist nicht neu.

    So haben die hessischen Richter - staatsstreichartig - mit eben dieser Argumentation für die Richter eine eigenständige Besoldung - die R-Besoldung erstritten;

    (zu andauernden Wut der Beamtenschaft " jaja, ihr habt ja eine höhere Eingangsbesoldung (R 1 > A 14)"*)

     

    ff - aber Hallo!

  • Ist schon jemand auf die Idee gekommen, dass die Richter_innen hier befangen sein könnten? Wenn das Parlament über seine Diäten abstimmt, so ist die Sensibilität da - wenn Richter über ihre Bezüge urteilen, ist das auch nicht viel anders.