piwik no script img

Verfassungsurteil zur RichterbesoldungUnterbezahlung kann zulässig sein

Das Bundesverfassungsgericht hat Regeln für Mindesteinkommen von Richtern festgelegt. Die Besoldung in Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig niedrig.

Bargeld lacht. Bild: dpa

KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals Berechnungsgrößen für die Ermittlung des Mindesteinkommens von Richtern und anderen Berufsbeamten festgelegt. Allerdings räumte Karlsruhe Bund und Ländern in dem am Dienstag verkündeten Urteil einen so großen Gestaltungsspielraum ein, dass in Ausnahmefällen wie etwa dem Verbot der Neuverschuldung eine geringere Bezahlung, eine sogenannte Unteralimentation, zulässig sein kann.

Den aufgestellten Kriterien zufolge war die R1-Einstiegsbesoldung für Jungrichter in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dagegen nicht. Die sieben Kläger aus den drei Bundesländern hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei.

Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter bundesweit um bis zu 20 Prozent.

Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
    • @lions:

      Danke dafür! Richter haben als Beamte Anspruch auf einen "angemessenen Lebensunterhalt". Diese Formulierung findet sich so auch für Hartz IV-Empfänger. Die Beträge weichen dennoch erheblich ab. Warum das so ist, konnte mir bisher noch niemand plausibel machen. Haben Richter etwa einen viel längeren Darm, oder sogar mehrere Darmausgänge?