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Kommentar Terrorcamp-GesetzDas Netz des Terrorverdachts

Jürgen Gottschlich
Kommentar von Jürgen Gottschlich

Urlaub in Pakistan wird sehr gefährlich. Das Terrorcamp-Gesetz macht alle, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren zu potentiellen Häftlingen.

U rlaub in Pakistan kann seit Donnerstag sehr gefährlich werden. Nicht nur, weil einem vor Ort eventuell Ungemach droht, sondern weil man bei der Rückkehr Gefahr läuft, vom Flughafen geradewegs in die Untersuchungshaft gefahren zu werden.

Bild: privat

Jürgen Gottschlich ist Türkei-Korrespondent der taz.

Insbesondere Deutsche muslimischen Glaubens müssen damit rechnen, bei manchen Urlaubsdestinationen in Verdacht zu geraten, man habe daselbst eine Ausbildung in einem "Terrorcamp" absolviert - was nun per Beschluss des Bundestages mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Zu dem wenigen, was wir über die Häftlinge in Guantánamo wissen, gehört, dass ihr Verbrechen häufig darin bestand, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Das reichte oft, um von CIA-Greiftrupps geschnappt zu werden und in Guantánamo zu landen.

Was Obama in den USA nun mühsam wieder zurechtzurücken versucht, wird hierzulande zu einem förmlichen Straftatbestand. Allerdings muss für eine Verurteilung auch der Vorsatz bestanden haben, eine terroristische Tat begehen zu wollen - nur weiß man aus der Erfahrung solcher Politprozesse, dass letztlich nicht der Staatsanwalt einen Vorsatz beweisen muss, sondern umgekehrt der Verdächtige den Beweis seiner Unschuld führen soll.

Das Gesetz zu den Terrorcamps ist mithin eine weitere Schlinge in dem immer dichter werdenden Netz "antiterroristischer Sicherheitsmaßnahmen", das Deutschland heute bereits wesentlich engmaschiger überzieht, als man sich das in den 70er- und 80er-Jahren vorstellen konnte.

Wohnungen abhören, Computer durchsuchen, Zeugnisverweigerungsrechte aufheben: das alles kann zu einem De-facto-Polizeistaat führen, über den sich aber kaum jemand aufregt. Schließlich ist man in der deutschen Mehrheitsgesellschaft weder muslimisch noch macht man Urlaub in Pakistan.

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Jürgen Gottschlich
Auslandskorrespondent Türkei
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1 Kommentar

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  • CL
    Chris Lainer

    "nur weiß man aus der Erfahrung solcher Politprozesse, dass letztlich nicht der Staatsanwalt einen Vorsatz beweisen muss, sondern umgekehrt der Verdächtige den Beweis seiner Unschuld führen soll"

    Leider bleibt der Autor hier die Antwort schuldig, in welchem Fall der eherne strafrechtliche Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN konkret verletzt wurde. Wäre dies wiederholt der Fall, wäre unser Rechtsstaat nämlich tatsächlich in Gefahr. Ist dies nicht der Fall dann handelt es sich einfach nur um grundloses Justiz-bashing...

     

    Der objektive Tatbestand dieser Straftat soll laut Gesetz in der Wahrnehmung von Ausbildungsangeboten terroristischer Vereinigungen liegen. Jeder x-beliebige Pakistanurlauber fällt bestimmt nicht unter diese Definition.

     

    Man mag diesem Gesetz ja zu Recht ablehnend gegenüberstehen, aber eine etwas fundiertere Kritik hätte dem Kommentar trotzdem nicht geschadet.