Kommentar Straßburger Türkei-Urteil: Eine skandalös späte Einsicht
Der europäische Gerichtshof ließ die Opfer der Repression zu lange im Stich. Die EU-Kommission muss jetzt deutlich Position beziehen.
L ange hat es gedauert, jetzt hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg endlich reagiert. Zwei Journalisten, Şahin Alpay und Mehmet Altan, sitzen zu Unrecht in Untersuchungshaft. Ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit wurde verletzt. Das Urteil selbst ist keine Überraschung, hatte doch bereits das türkische Verfassungsgericht zuvor genauso entscheiden.
Skandalös ist vielmehr, dass die europäischen Richter mehr als eineinhalb Jahre gewartet haben, bevor sie auf den Ausnahmezustand und die Repressionswelle in der Türkei, die nach dem gescheiterten Putsch im Sommer 2016 begann, reagiert haben. Hunderte Beschwerden türkischer Journalisten, Lehrer, Akademiker und anderer verhafteter oder gefeuerter Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Türkei stapeln sich seit Monaten in Straßburg.
Obwohl die Richter wissen mussten, dass die türkische Justiz im Ausnahmezustand im besten Fall eine Fassade des Rechts wahrt, verwiesen sie auf den innertürkischen Rechtsweg und ließen die Opfer der Repression im Stich.
Es ist zu hoffen, dass das Urteil von Dienstag den Beginn eines Umdenkens markiert. Gegen die Suspendierung der Menschenrechte im Land des EU-Beitrittskandidaten muss die EU-Kommission endlich genauso deutlich wie der europäische Menschenrechtsgerichtshof Position beziehen. Die Menschenrechtskommission der UNO hat gestern die türkische Regierung scharf kritisiert und die Aufhebung des Ausnahmezustandes gefordert.
Genau dies muss die Spitze der EU auch tun, wenn Junker und Tusk sich in wenigen Tagen mit Erdoğan in Bulgarien treffen. Sämtliche europäische Institutionen einschließlich der Nato, in denen die Türkei ein gleichberechtigtes Mitglied sein will, sollten endlich gemeinsam und deutlich die Aufhebung des Ausnahmezustandes zur Voraussetzung für eine weitere Zusammenarbeit machen. Damit würden in der Türkei zwar noch nicht wieder demokratische Zustände herrschen, aber Mindeststandards von Rechtssicherheit wären gewahrt.
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