Kommentar Sicherheitsverwahrung: Keine Sicherheit durch Angst
Es ist die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen zum Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen - nicht die der Medien.
D a freuen sich die Medien und die Politik: Besser hätte es im Sommerloch nicht kommen können. Die Auflage steigt und rhetorische Vorschläge der Politik-Hardliner haben auf der Basis der Angst Hochkonjunktur - weil drei Ex-Knackis nach langer Zeit aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden sind und sich nun im Norden aufhalten.
Boulevardreporter stöbern sie auf und heften sich an ihre Fersen, die Polizei hilft bereitwillig mit, um im Gegenzug mediale Unterstützung für Personalaufstockungen zu fordern. Einige Innenpolitiker träumen davon, die Männer mit elektronischen Fußfesseln und GPS-Sendern auszustatten, wodurch eine Sexualstraftat präventiv aber auch nicht verhindert wird.
Selbst wenn es einem nicht passt: Die drei Männer sind nach Recht und Gesetz in die Freiheit entlassen worden. Die deutsche Politik glaubte 1998, leichtfertig Grundsätze wegkehren zu können, in dem sie die zehnjährige Sicherheitsverwahrung verlängerte. Dafür wurde sie nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getadelt.
Es ist jetzt die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen zum Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen - aber nicht die der Medien. Denn werden Menschen einer regelrechten Jagd ausgesetzt, macht es sie nicht ungefährlicher, sondern schon deshalb gefährlich.
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