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Kommentar SexualstrafrechtMaas wieder in der Spur

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Reform des Sexualstrafrechts wurde im Bundestag beschlossen. Justizminister Heiko Maas hat dabei gerade noch die Kurve gekriegt.

Da steht er im Dunkeln: Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einer Veranstaltung der GdP. Bild: dpa

D er Start von Justizminister Heiko Maas (SPD) als Strafrechtsminister war holprig. In zwei wichtigen Fragen lag er daneben und korrigierte sich erst nach Monaten. Wo Liberalität gefragt war, zeigte er sich straffreudig. Dagegen konnte er offensichtliche Schutzlücken lange nicht erkennen. Immerhin hat er in beiden Punkten noch die Kurve gekriegt.

Heute wurde im Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, bei der auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte vor unbefugten Nacktbildern verbessert werden soll. Daher soll die Reform sich jetzt auf den kommerziellen Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen konzentrieren.

Maas' ursprünglicher Entwurf ging – als schneidige Reaktion auf den Edathy-Skandal – deutlich weiter und bedrohte alle unautorisierten Bilder von unbekleideten Personen mit Strafe, bis hin zu Plansch-Fotos vom Kindergeburtstag. Bestrafen wollte Maas zudem alle unbefugten Fotos, die das Ansehen der Abgebildeten gefährden könnten. Ein Alptraum für Pressefotografen. Jetzt enthält die Strafvorschrift wenigstens eine brauchbare Ausnahmeklausel für Journalisten.

Während Maas trotz vielfältiger Kritik viel zu lange an seinen Strafverschärfungsplänen für Fotos festhielt, ignorierte er lange den Änderungsbedarf dort, wo es um sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität geht: bei der Strafbarkeit von Vergewaltigungen. Bisher gilt in Deutschland ein unerwünschter Geschlechtsverkehr ja nur dann als Vergewaltigung, wenn er durch Gewalt oder massive Drohungen erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.

Ein Abkommen des Europarats fordert nun aber, das jedes „nicht einverständliche“ sexuelle Eindringen in den Körper einer anderen Person bestraft werden muss. Endlich würde auch in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ gelten, etwa im Fall der Frau, die den ausdrücklich unerwünschten Sex über sich ergehen lässt, damit die Kinder im Nebenzimmer nicht verstört werden. Lange hielt das Justizministerium die deutsche Rechtslage für ausreichend. Erst letzte Woche hat Maas ein Einlenken signalisiert und doch noch eine Reform angekündigt, deren Details aber noch unbekannt sind.

Das erste Jahr von Justizminister Maas war also nicht gerade von überzeugenden (straf)rechtspolitischen Instinkten geprägt. Eigentlich ist Maas ja ein erfahrener Poltiker und linker Sozialdemokrat, von dem man solche Orientierungsschwierigkeiten nicht erwartet hätte. Immerhin konnte Maas nun zwei Mal zeigen, dass er notfalls doch noch umsteuern kann, spät zwar, aber nicht zu spät.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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