Kommentar Sanktionen Libyen : Menschen erster und zweiter Klasse
Der UN-Sicherheitsrat hat zu spät und nur halbherzig gehandelt. Die mutmaßlichen Verbrechen in Libyen und die Gefahr ihrer Fortsetzung erfordern jetzt ein Eingreifen.
E rst nach der Evakuierung sämtlicher US-AmerikanerInnen, fast aller anderen westlichen und auch vieler der übrigen ausländischen StaatsbürgerInnen aus Libyen haben die Regierung Obama und danach auch der UN-Sicherheitsrat konkrete Maßnahmen gegen das Gaddafi-Regime beschlossen. Die Botschaft ist klar: Es gibt Menschenleben und -rechte erster und zweiter Klasse. Die Gefährdung von AusländerInnen durch Racheakte des Regimes wirkt schwerer als der reale Tod von bislang weit über 1.000 LibyerInnen.
In der Sache blieben die USA und die übrigen 14 Mitglieder des Sicherheitsrats am unteren Rand der Möglichkeiten des Sanktionskatalogs. Maßnahmen, die eigenen Interessen schaden könnten - wie der Abbruch von Ölkäufen oder von Wirtschaftsbeziehungen zu Libyen -, sie blieben aus. Und dass das verhängte Waffenembargo, die Reiseverbote und die Sperrung ausländischer Konten und Vermögen jetzt noch die erhoffte mäßigende Wirkung auf das Gaddafi-Regime haben werden, ist unwahrscheinlich.
Dank der noch bis Mitte Februar anhaltenden Rüstungslieferungen auch aus westlichen Ländern hat das Regime genügend Waffen, um die Freiheitsbewegung weiter blutig niederzuschlagen und noch viele tausend Tote und verbrannte Erde zu hinterlassen.
Ein solch düsteres Szenario zu verhindern, dazu hat der Sicherheitsrat kaum beigetragen. Zwar ermächtigte der Rat den Internationalen Strafgerichtshof zu Ermittlungen gegen das Gaddafi-Regime mit der Begründung, dass es sich bei den bislang verübten "weitverbreiteten und systematischen Attacken gegen die Zivilbevölkerung möglicherweise um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt". Aber man kann nicht warten, bis der Gerichtshof vielleicht in einigen Jahren ein Urteil fällt.
Diese mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Gefahr ihrer Fortsetzung erfordern schon jetzt ein Eingreifen. Zumindest in Form einer Flugverbotszone, die vom Sicherheitsrat mandatiert und durchgesetzt wird und das Ziel hat, weitere Luftbombardements gegen die Bevölkerung und das Einfliegen von Söldnern zu verhindern.
In Libyen herrscht kein klassischer Bürgerkrieg, bei dem es nach der allgemeinen Lehrauffassung kein völkerrechtliches Interventionsrecht gibt. Der Sicherheitsrat hat sich in dieser Frage bislang um eine klare Antwort gedrückt.
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