Kommentar Prostituiertenschutzgesetz: Wider besseren Wissens
Das Gesetz zeigt nicht die erwünschten Wirkungen. Statt dessen bestätigt eine Studie aus NRW die Vorbehalte die es vor der Einführung gab.
D ie Bundesregierung sollte auf Menschen hören, die betroffen sind oder sich zumindest auskennen. Das zeigt die erste Evaluation des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen. Die Befürchtungen von Sexarbeiterinnen und Fachberatungsstellen, dass das Gesetz keinesfalls besseren Schutz von Sexarbeiterinnen bedeutet, haben sich bewahrheitet. Die Auflagen sind für viele Sexarbeiterinnen bestenfalls realitätsfremd und haben schlimmstenfalls erschreckende Verschlechterungen für die Frauen zur Folge.
Sollte stärkere Kontrolle der vielfältigen Szene das Ziel gewesen sein, wie vor Einführung des Gesetzes oft vermutet, zeigt sich leider, dass die Bundesregierung auch hier falsch lag: Die Szene wird nur diffuser und schwerer kontrollierbar. Die Bundesregierung schafft durch ein Gesetz, das entweder mit mangelndem Fachwissen oder wider besseren Wissens auf den Weg gebracht wurde und ganz offensichtlich nicht an der Realität orientiert ist, ein Dunkelfeld, das größer ist als bisher. Kriminalisierte Frauen werden für offizielle Stellen in Zukunft kaum noch zugänglich sein.
Die gute Nachricht: Es gibt Ministerinnen wie Ina Scharrenbach (CDU), die eine offenbar an der Sache orientierte Politik macht. Die qualitative Studie, die ihr Ministerium förderte, taucht tief ein in die Szene und beschreibt detailreich und differenziert die Auswirkungen des Gesetzes – und das bei einem Thema, das die Union sonst restriktiv angeht und ohnehin nur mit spitzen Fingern anfasst.
Scharrenbach macht, was die Bundesregierung verweigert: Sie bindet eine Fachstelle in die Evaluierung ein, die in der aufsuchenden Beratung aktiv ist und Forscherinnen Kontakt zu Prostituierten ermöglicht. Sie bezieht sich ohne Berührungsängste auf die Arbeit der vorherigen rot-grünen Landesregierung. Und sie kündigt an, die Ergebnisse der Studie zu nutzen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Eine Evaluation der Bundesregierung steht 2022 an. Die Vorarbeit aus NRW sollte unbedingt ihr Vorbild sein.
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