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Kommentar Polizei-TodesschützeMehr Facebook-Videos bitte!

Gereon Asmuth
Kommentar von Gereon Asmuth

Notwehr soll der Schuss des Berliner Polizisten gewesen sein, tröten Polizei und Politik im Einheitschor. Die polizeiinternen Standards müssen sofort geändert werden.

Der abgesperrte Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus in Berlin Bild: dpa

D as ist tatsächlich mal eine überraschende Nachricht: Unionspolitiker kritisieren den Einsatz von Videos bei der Aufklärung einer Gewalttat im öffentlichen Raum! Diese Bilder seien menschenverachtend, meint Michael Kretschmer. Der ist immerhin Medienexperte der CDU-Bundestagsfraktion.

Es geht ihm natürlich nicht um die Videoüberwachung an sich. Sondern um ganz spezielle Bilder, die seit Freitag bei Facebook und Youtube zu sehen sind: Ein Passant hat mit seinem Handy einen Berliner Polizisten gefilmt, der einen nackten Messerträger erschießt.

Das wirft gleich mehrere Fragen auf. Wessen Würde denn bitteschön durch das Posten der Bilder verletzt worden sein soll? Die des Erschossenen? Vor allem aber: Wieso hat ein knappes Dutzend Polizisten vor Ort keine andere Möglichkeit, einen einzigen Mann zu stellen? Wieso geht ein Beamter mit gezogener Pistole auf einen offensichtlich Verwirrten zu? Und dann noch so nah? Wieso schießt er ihm aus nächster Nähe in die Brust?

Amélie Losier
Gereon Asmuth

ist Leiter der Redaktion taz.eins.

Natürlich ist es falsch, nur aufgrund der Videobilder zu behaupten, dass der Polizist definitiv falsch gehandelt hat. Genauso fatal aber ist der seit Freitag laut trötende Einheitschor aus Polizeiführung, Polizeigewerkschaft, Staatsanwaltschaft und konservativen Innenpolitikern, nach der der Beamte zweifellos in Notwehr geschossen habe. Diese Verweigerung jeglichen Nachdenkens ist tatsächlich menschenverachtend.

Denn selbst wenn sich am Ende zeigt, dass der Schießende sich an alle gesetzlichen Vorgaben und polizeiinternen Standards für Extremsituationen gehalten hat, er also formal korrekt gehandelt hat, dann kann es ja nur eine Konsequenz daraus geben: Diese Regeln müssen sofort geändert werden. Und wenn es für diese Erkenntnis ein zufälliges Handyvideo auf Facebook braucht, dann bitte mehr davon.

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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49 Kommentare

 / 
  • HM
    Hans Meier

    Sehr geehrter Verfasser des Artikels,

     

    wäre denn die Alternative gewesen, den bereits mit Messerstichen verletzten Mann im Brunnen sitzen zu lassen und zu warten, bis er zusammensackt ? Wäre Ihr Aufschrei in diesem Fall nicht noch grösser ? Dass die Beamten unter einem gewissen Handlungsdruck stehen, ist doch nachvollziehbar. Und selbst der später tödliche Treffer hatte keine unmittelbare Stop Wirkung, der Mann konnte noch einige Sekunden agieren.Somit wäre ein Beinschuss o.ä. vermutlich auch nicht zielführend gewesen. Dass eine Diskussion entsteht und dass evtl. Handlungsanweisungen überprüft werden müssen, ist auf jeden Fall positiv. Allerdings sollte die Sicht des Polizeibeamten nicht ausser Acht gelassen werden.

  • BB
    Butter bei die Fische

    Nein, der Polizist "musste" ganz gewiss nicht in den Brunnen. Niemand der bei klarem Verstand ist begibt sich selbst in Lebensgefahr um einen - vielleicht! - Lebensmüden GEGEN DESSEN WILLEN aus einer für ihn gefährlichen Situation zu "befreien". Der empfindet das nämmlich nicht als Befreiung, sondern eher als Bedrohung. Unter Umständen konzentrieren sich alle negativen Gefühle, die er vorher gegen sich und die Welt hegte, plötzlich auf den vermeintlichen "Retter", der im günstigen Fall noch als "unangenehmer Störenfried" wahrgenommen wird, im ungünstigen Fall als "gefährlicher Aggressor". Da hilft nur Abstand halten (drückt auch Respekt aus), Beruhigen und Reden. Aufmerksamkeit zeigen, Interesse zeigen, versuchen emotionale Brücken zu bauen. "Die Stimme ist das wertvollste Instrument des Polizisten" sagen Polizeiausbilder immer wieder. Wenn er trotzdem weiter an sich rumschnippelt, kann man einfach nichts tun. Der Wille des anderen ist entscheidend. Manche gehen aufs Dach und springen. Andere rufen vorher noch die Polizei oder stehen dann da am Abgrund und warten, bis sie entdeckt werden. Die wollen dann meistens gar nicht springen, die wissen es nur noch nicht. Wenn sich einer nackt in den Brunnen setzt, tut er das weil er unentdeckt bleiben will? Wohl eher nicht. Mit dem Messer und den Selbstverletzungen signalisiert er Verzweiflung und Hilflosigkeit. Der Beamte hätte ihn vielleicht nur mal als Menschen wahrnehmen müssen, nicht als "Störer der öffentlichen Ordnung". Aber das bedeutet eben sich Zeit nehmen, auf den anderen eingehen und vor allem: zuhören. Statt Empathie bekam der Suizidale aber nur wieder einen auf den Deckel. Nicht ER und SEINE Probleme standen im Mittelpunkt, sondern die anderen und der Ärger, den er ihnen machte. Da ist in ihm wohl was gerissen, so wollte er sich offensichtlich einfach nicht mehr behandeln lassen.

     

    Der Polizist hat offensichtlich falsch gemacht was er nur falsch machen konnte.

    Er hat keine Spezialisten angefordert.

    Er ist alleine in den Brunnen gestiegen.

    Er war für eine Entwaffnung nicht oder schlecht ausgerüstet.

    Er war für eine Entwaffnung nicht oder schlecht ausgebildet.

    Er hat nicht daraufhin gewirkt, dass der Lebensmüde von selbst von seinem Vorhaben ablässt.

    Er hat mit gezogener Waffe versucht Anweisungen zu geben und gedroht.

     

    @Mirko A.

    Du spielst zu viele schlechte Videospiele.

  • JM
    Joseph Manninger

    Hat RTL das Video gekauft? "Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von Mediengruppe RTL Deutschland nicht mehr verfügbar."

  • U
    Unglaublich

    @Mirko A

    "3. ein Messer ist eine Nahkampfwaffe, warum also bis auf 2m an den Angreifer rantreten?!?!?!"

    Genau 20 Meter weiter warten, laut rufen und dann zugucken wie der Kerl los spurtet und ein Kind als Geisel nimmt... oder gleich aufschlitzt.

     

    Hast du das Video gesehen? Rund um den Brunnen standen nurnoch Beamte, der "Psychopath" hatte nicht wirklich die Möglichkeit, ohne an einem Beamten vorbei zu kommen einen Zivilisten zu erwischen. Es gab also keinen Grund sich ihm weiter zu nähern!

    Und da hier ja alle ganz sicher sind, das Entwaffnen keine Möglichkeit war musste es wohl sogar seine Absicht gewesen sein den Kerl abzuknallen (wofür hat er sich ihm denn sonst genähert?).

     

    "4. Was ist mit einem Warnschuss?!"

    ^^ Warnschüsse in Notwehrsituationen... nun ja, schieß doch mal deinen Rettungsschuß ab wenn Dir ein Messer im Brutkorb sitzt.

    Abgesehen davon, die Kugel des Warnschusses kommt auch runter - und kann verletzten bis töten.

     

    Ich verweise auf meine Antwort auf 3. -> Mit genug Abstand hätte man ihm locker in beide Beine und Arme schießen können, bevor er einem Beamten zu nahe gekommen wäre.

    Und das der Warnschuss töten kann - ja, dass ist richtig. Aber er ist nicht darauf ausgelegt, im Gegensatz zu einem Schuss in die Brust.

  • M
    MeinSenf

    Also ich seh das so:

    Der Polizist hat letztendlich in Notwehr gehandelt.

     

    Das es aber so weit gekommen ist, ist aus meiner Sicht Schuld der Polizei. Wenn da ein Psychopath nackt in einem Brunnen rumläuft und an sich rumschnitzt, WARUM ZUM TEUFEL STEIG ICH DANN MIT WAFFE MIT IN DEN BRUNNEN?! Denn so wie ich das in dem Video erkennen konnte, stand der Schütze selber mit in dem Brunnen.

     

    Viele sagen hier in einer Situation wo jemand mit einem Messer auf dich zuläuft, wer hätte da nicht geschossen? Das mag ja richtig sein, aber in einer Situation, wo jemand mit einem Messer auf dich zuläuft, wer ist denn bitte so bescheuert sich da auf ~5 Meter (persönliche Schätzung auf Basis des Videos) zu nähern?????

     

    Hätten die Polizisten mehr Abstand gehalten, wäre es doch gar nicht zu dieser Notwehr Situation gekommen. Einfach mit ein wenig Abstand einkesseln (das können die Polizisten doch ganz gut...) und versuchen die Situation anders zu klären. Meiner Meinung nach ist klar, das die Polizei hier absolut falsch gehandelt hat.

     

    Die Frage ist doch, handelt es sich wirklich um Notwehr, wenn diese gewissermaßen provoziert wird?

  • B
    Bene

    Ich habe das Video nicht gesehen und bin mir auch nicht sicher ob ich ein solches sehen will. Gehen wir mal die Reihenfolge durch, wie die Tat passiert ist:

     

    1. Ein Mann steht nackt in einem Brunnen und beginnt sich selbst zu verletzen. Nach Zeugenaussagen (nicht von der Polizei) sowohl im Bauch und später im Halsbereich. Der Mann wird später als psychisch krank bezeichnet, worauf auch das selbstverletzende Verhalten hinweist. Ein Polizeiwagen kommt an, zwei Beamte steigen aus und einer entscheidet sich in den Brunnen zu steigen.

    --> Er wird wohl kaum in den Brunnen steigen um sich in Gefahr zu bringen. Es geht eher darum, dass Gefahr abgewendet wird und der bereits verletzte Mann das Messer abgibt und den Brunnen verlässt. Natürlich bringt sich der Beamte dadurch in Gefahr, das war aber nicht sein Ziel und ich will den Shitstorm nicht miterleben, wenn keiner in den Brunnen gestiegen wäre und der Mann einfach verblutet wäre. Hätte man auf das SEK gewartet, wäre genau das vermutlich auch passiert.

     

    2. Der Polizist ist näher auf den Mann zugegangen um mit ihm zu reden.

    --> Ebenfalls richtig. Zumindest besser als laut zu schreien, damit es auch ja jeder mitbekommt. Auch ist fraglich, wie laut der Verstorbene gesprochen hat

     

    3. Der verletzte Mann geht auf den Polizisten zu, macht Stichbewegungen in seine Richtung. Der Beamte weicht zurück bis zum Brunnenrand. Der Mann mit dem Messer ist nur noch 1-2 Armlängen entfernt. Auf dem Weg wurde er mehrfach aufgefordert das Messer wegzulegen. Als er dies nicht tat und der Brunnenrand erreicht ist schießt ein Polizist in den Oberkörper.

    --> Die zweite strittige Szene und wieder sehe ich kein Fehlverhalten. Die Geste des verletzten Mannes ist klar bedrohlich. Er hat ein Messer in der Hand und geht auf den Polizisten zu. Dann fällt der Schuss. Das ist für mich reine Notwehr. Auf bewegende Beine oder Arme zu zielen in einer Notsituation und ohne zu wissen was das Ziel macht...das halte ich für sehr abwegig.

     

    Kommen wir noch zu den sogenannten alternativen Ideen zu dem Schuss. Zum einen das "aus dem Brunnen springen". Ich kenne jetzt den Brunnen nicht, aber diese sind öfters doch recht rutschig. Das macht das Springen nicht leichter, das Wasser bremst zusätzlich. Zudem hätte er sich vermutlich umdrehen müssen um sicherer aus dem Brunnen zu springen. Das ist angesichts des Messers in der Hand seines Gegenübers eine eher nicht so gute Idee. Auch Pfefferspray usw. sind vielleicht eine Möglichkeit, aber auch das fällt aus meiner Sicht weg. Denn es ist unklar, ob Pfefferspray in einem solchen Fall gewirkt hätte und auch wie der Mann dann reagiert hätte.

  • P
    PeterWolf

    @horst

    das war nicht im Krieg und kein Überfall auf eine Kaserne.

    Es gibt Unterschiede bei den Angriffs/Abwehrtechniken der Bundeswehr und der Polizei.

    Aber bei direkter Gefahr für das eigene Leben bevorzugt auch der Soldat die "mannstoppende" Aktion, bevor er selbst verletzt/getötet wird.

     

    Aber das sind wahrscheinlich Feinheiten, die bei klaren Feindbildern nur langweilen.

  • MA
    Mirko A.

    @ Hobosapiens

     

    "Kampfschule kann man lernen wie man Messerangriffe abwehrt. Stichwort Kravmagar und Escrima..."

    ^^ Wird nur bei stark unterlegen Gegnern funktionieren.

     

    "Als Polizeibeamter wird mahn in verschiedenen Kampftechniken geschult"

    ^^ Quatsch.

     

    "Standartaustattung der Polizeiwaffen sind Tonfa und CS-Gas, damit sollte man einen Angreifer mit Messer unter Kontrolle bekommen"

    ^^ nur unter erheblicher Verletzungsgefahr, bis zum Tod - ein Treffer der Beinschlagader und man kann schon mal seinen Nachruf verfassen.

     

    "1. hätte er sich nicht alleine nähern müssen."

    ^^ Um sich dann gegenseitig mit CS-Gas einzusparen, oder wie???

     

    "2. Warum keine anderen Waffen (CS/Tonfa)?!"

    ^^ Die Fern-Elektroschocker töten auch genug Menschen. Aufgrund dessen wird eine Einführung dieser angeblich nicht-lethalen Waffe abgelehnt, da man von erhöhter Einsatzbereitschaft der Beamten ausgeht.

     

    "3. ein Messer ist eine Nahkampfwaffe, warum also bis auf 2m an den Angreifer rantreten?!?!?!"

    Genau 20 Meter weiter warten, laut rufen und dann zugucken wie der Kerl los spurtet und ein Kind als Geisel nimmt... oder gleich aufschlitzt.

     

    "4. Was ist mit einem Warnschuss?!"

    ^^ Warnschüsse in Notwehrsituationen... nun ja, schieß doch mal deinen Rettungsschuß ab wenn Dir ein Messer im Brutkorb sitzt.

    Abgesehen davon, die Kugel des Warnschusses kommt auch runter - und kann verletzten bis töten.

     

    "5.Warum nicht in Arm oder Bein schiessen?!"

    ^^ Geringe Trefferwahrschienlichkeit, im offenen Gelände würde ein Fehlschuss ggf. Passanten... bzw. einen filmenden Gaffer treffen.

     

     

    PS.: Der gesammte Artikel/Kommentar ist völliger Unsinn... und dafür will die TAZ Geld?!? Dafür bekommt ihr höchstens Erichs Aluchips von mir!

  • MM
    Maria Müller

    Hm. Der Staatsanwalt sagt aus!

    Der Mann habe regelmäßig exzessiv Cannabis geraucht und sei hochaggressiv gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner

    Herr Steltner, Cannabis wird zur Beruhigung bei Krebskranken und AIDS Kranken verschrieben also daraus ein hochaggressives Verhalten zu konstruieren zeigt nur, dass sie entweder keine Ahnung von Cannabis haben oder den Toten Mann als Randalierer darstellen wollen, um den aggressiven Polizisten zu entlasten!

    Dies riecht nach Vertuschung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft!

    Statt den gestörten Mann durch den Kakao zu ziehen, sollten sie sich mal den Polizisten vornehmen, denn der hat sich äußerst dumm und aggressiv Verhalten!

    Von wegen schlechter Ausbildung, etwas Empathie bei den Beamten und der Mann würde noch leben!

    Übrigens war der Mann den sie als Aggressiven hinstellen wollen, gut gebildet, dass passt ebenfalls nicht zu einem aggressiven Mann!

    Wieso hat denn der Vermieter gesagt, dass dieser Mann der ruhigste Mieter des ganzen Hauses war?

    Cannabis wirkt beruhigend und wer das raucht, der benimmt sich nicht Aggressiv!

    Ganz schlechter Stiel Herr Steltner!

  • L
    lowandorder

    Vorweg: auf dem low statt law besteh ich;

    nich, daß jemand denkt, ich würd son

    ungenießbares Zeugs verzapfen.

     

    In der Sache:

    Das Video ist ja wohl offensichtlich gelöscht;

    sehr schräg das;

     

    Aber - zuvor schon zu recht angemerkt:

    was bitte, hatte der Polizist - noch dazu allein -

    in dem mit Wasser gefüllten Brunnen zu suchen?

    in dem sich ein ganz offensichtlich verwirrter Mensch

    aufhielt!

     

    Die Selbstgefährdung dieses Menschen ist ja das eine;

    daß eine Abwehr der Gefährdung anderer ( einschließlich

    des/der Polizeibeamten) auf anderem Wege nicht

    möglich gewesen sein soll, ist von niemand dargelegt,

    noch irgendwie erkennbar,

     

    Der Mann wäre schlicht nicht der erste, den man mit einem

    C-Schlauch einfach "umgepustet" - von den Füßen hätte

    holen können;

    wenn schon die " normalen Einsatzmittel" nicht ausgereicht haben

    sollten - wie im Nachhinein behauptet.

     

    Für die (politisch) Verantwortlichen gilt,

    sich vor (Polizei)beamte stellen, kann angezeigt sein;

    ist aber als schnöde-blöde Reflexhandlung schlicht kontraproduktiv!

     

    Wer aus nächster Nähe in einem wassergefüllten Brunnen

    ( hier: - wie immer darein gekommen) einen offensichtlich

    bekannt verwirrten Mann aus nächster Nähe in die Brust

    schießt - hat ein Problem;

    gehört - vorläufig und schon aus Schutzgründen -

    " aus dem Verkehr gezogen";

    und eine dienst- wie strafrechtliche

    Untersuchung gehört eingeleitet.

     

    Das - und vor allem das - gebietet,

    die den Verantwortlichen/Senator/ Vorgesetzten

    obliegende Fürsorgepflicht.

     

    Wer das im Prozess gegen Lothar König in den

    Prozeß eingeführte Video sich vor der Folie "Aussage" des

    Einsatzleiters ' zu Gemüte" geführt hat, kann

    nach 20 Jahren plus Dienstrecht

    den Vorgenannten wie den Polizeigewerkschaftern

    nur dringender raten:

    " kommt runter von euren 'Säulen des Banalen';

    diese Tibetanische Gebetsmühle:

    " die Polizei macht keine Fehler";

    "wir haben immer recht"; usw etc usw;

    will schlicht niemand mehr hören;

    akzeptiert, daß ihr in euren Reihen nicht nur

    Besonnene, Umsichtige habt!

     

    Die auftauchenden Videos, die Dokumentationen

    von Amnesty machen mehr als deutlich,

    daß nach RAF/ Wende 90 usw eine Entwicklung

    (wieder- roll back -) eingetreten ist,

    an deren Weiterungen das

    Gewaltmonopol nicht nur im öffentlichen Diskurs,

    sondern ganz praktisch-handgreiflich

    in Frage gestellt werden könnte.

    Niemand, der alle Nadeln auf der Tanne hat,

    kann das wollen.

    Ausgangspunkt:

    Ein verwirrter Mann ist in einem Brunnen

    im Beisein von 10 Polizisten mit einem Schuß

    in die Brust aus nächster Nähe erschossen worden.

    Da - und nur da - liegt die Latte!

    Das ' indiziert' nach unserem Strafrecht grundsätzlich

    die Strafbarkeit wegen Totschlages.

     

    Da muß eine gewaltige Menge an juristisch

    relevanten Entlastungsmaterial aufgeboten werden,

    um diese Tat zu rechtfertigen

    oder ggfls. zu entschuldigen.

    Alles andere ist - a Schmarrn.

     

    Wer glaubte, der Albtraum der Schupos in den mörderischen

    Polizeibataillonen nach dem Krieg gehöre strukturell und einstellungsmäßig

    der Vergangenheit an;

    die bleierne Zeit via RAF und danach

    sei durch verbesserte Ausbildung, Einsatz von Polizeipsychologen ala

    Hermann Schreiber kompensiert;

    ja - der sieht sich angesichts dieser Vorfälle und

    der mörderisch-unsäglichen Tragödie NSU

    veranlaßt, mehr als ein Fragezeichen zu machen.

     

    In diese sich aufdrängenden Fragen Klarheit

    zu schaffen, ist die dringendste Aufgabe der

    Verantwortlichen.

    Einen auf exkulpierende "dicke Hose" zu machen,

    verhöhnt das Opfer und - mit Verlaub - gefährdet

    zunehmend den öffentlichen Frieden der res publica!

    Sorry - that's the job!

  • AB
    Arne Babenhauserheide

    @Klaus: Wenn ich der Uploader wäre, würde ich jetzt einen Anwalt hinzuziehen. Immerhin maßt sich offensichtlich die RTL group an, das Video des Uploaders zu besitzen und ihm verbieten zu dürfen, es weiterzugeben.

     

    Und wenn irgendwas Diebstahl ist, dann doch wohl das.

  • D
    Danny

    @ Hobosapiens

     

    In jeder 2. Schule lernt man das?!

     

    Frage an dich: Schonmal ehrliches Szenariotraining/Sparring zum Thema Messerentwaffnung gemacht? Den einzigen Krav Maga (nicht "Kravmagar") Trainier, den ich jemals getroffen habe, hat gemeint, Entwaffnung wäre ohne Flüssigkeitsverlust nicht drin.

     

    Komischerweise haben selbst die härtesten Kieztürsteher und auch erfahrenste SEK Bullen Angst vor Messern, aber die haben wohl alle noch kein Kampfkunstgym besucht.

  • L
    Lawandorder

    Was glaubt die geneigte Leserschaft, was die Polizei für eine "Nahkampfausbildung" erhält. Ist hier nur ein Einziger, der in seinem bisherigen Leben tatsächlich und nicht nur Münchhausenhaft eine effektive Selbstverteidungsschulung erhalten hat? Die wenigsten denke ich...das was sie an Nahkampf-Wissen angedeiht bekommen haben, sind Bruce Lee Filme der 70er, Karate-Kid aus den 80 er und die Jean-Claude van Damme Movies der 90er....sie sind selbst so Hollywood geschädigt das sie ihr angebliches Fachwissen aus den genannten Filme stützen und dies als Handhabe im wahren Leben der Staatsgewalt aufoktroyieren wollen.

    Hat einer dieser Filme mal erwähnt, dass die effektive, tödliche Reichweite in der Hand eines Laien 6 Meter beträgt! Aber wahrscheinlich wird in irgendeiner Antwort der Leserschaft eine andere Meinung kundgetan, die jeder sachlichen empirischen Grundlage entbehrt...Hauptsache gegenhalten

  • L
    lawandorder

    @hobosapiens: Wenn ca 10Beamte es nicht schaffen einen Nackten, aber bewaffneten man seines Messers (Nahkampfwaffe) zu entledigen. Sondern einen einzelnen dafür einsetzen, der dann aus "Notwehr handelt". Sind das Wildwestmanieren, aber keine Polizeitaktischenmaßnahmen.

    Man muss auch kein "Selbstverteidigungsguru" sein um zu wissen das man jemanden ein Messer auch ohne Schußwaffe abnehmen kann...

     

    Diese Einlassung von Ihnen bestätigt nur das was ich schon erwähnte, sie haben null Ahnung, wissen aber wie man eine mit einem Messer bewaffnete Person entwaffnet. Bin gespannt wie sie das hinbekommen ohne selbst schwer verletzt zu werden.

    Schlage vor, sie drehen ein authentisches Video mit einem echten Angriff auf ihre Person und stellen es unter ihrem Namen vei Youtube ein.

    Ich werde es dann als Schulungsvideo einsetzen....

  • JW
    Julius W

    Ein Mensch wird erschossen und das Opfer ist nun der Schütze??? Entschuldigung, aber bei solchen Kommentaren kann einem nur schlecht werden.

    Die Familie des Opfers wird sich sicher bei dem Polizisten dafür bedanken, dass er ihren Angehörigen per Todesschuss davon abgehalten hat, sich weiter selbst zu verletzen.

    Sofort nach der Tat war eigentlich allen klar, dass der Polizist die angebliche Notwehrsituation selbst produziert hat, indem er in den Brunnen gestiegen ist, doch noch bevor der Tote in der Leichenhalle angekommen ist, steht schon wieder fest, dass die Polizei alles richtig gemacht hat.

    Die beste Möglichkeit in diesem Land straffrei zu bleiben, scheint tatsächlich das Tragen einer Uniform zu sein.

  • W
    Wolf

    Es ist törricht von Politikern, Polizeigewerkschaft, etc. solche unqualifizierten Kommentare abzugeben, das

    in Notwehr der vermeintl. tötliche Schuß a.d. Brust

    des Mannes abgegeben wurde.

     

    Für mich war das absolut keine Notwehr !

     

    Man schaue sich im Netz das publizierte Video genau an.

     

    Ich habe nicht vernehmen können, das der getötete

    Mann irgendwelche Anstalten machte den Polizisten mit dem Messer anzugreifen. Beide Hände waren hängend nach unten, so auch das Messer.

     

    Es vergingen mehrere Sekunden, wo der Mann auf den Polizisten zuging, und ein Schuss ins Bein wäre

    möglich gewesen.

     

    Wo blieb bei dem Polizisten der Einsatz der Nahkampfausbildung ?

     

    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, das sich wieder einmal ein Beamter nicht die "Hände selbst schmutzig machen wollte" !

     

    Mit dem Todesschuss ist absolut die Verhältniskeit der Mittel außer acht gelassen worden.

     

    Solche schießwütigen Polizeibeamten, diee den Tod eines Bürgers durch einen Schuss i.d. Brust forcieren, haben nichts, rein gar nichts, im Polizeidienst verloren !!!

     

    Wird hier, wie oft schon, wieder alles unter den Tisch geredet ?

    So nach dem Motto, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

  • B
    bestanyol

    Zum Thema "Warum hat der Polizist keine Kampftechniken angewendet?"

    Ja man kann an jeder zweiten Straßenecke einer Kampfsportschule beitreten. Aber offensichtlich hat der Großteil der Leute, die hier die Kampfkunst beschwören, nie wirklich Kampfsport betrieben. Das erste was einem da beigebracht wird ist "Wenn jemand mit einem Messer auf euch zuläuft, rennt weg." Zumal die Situation in einer Übung "angegriffen" zu werden oder in der Realität attackiert zu werden eine völlig andere ist. Wenn man die Kommentare hier liest, klingt es flächendecken so, als müssen man nur mal kurz erklärt bekommen wie man jemanden entwaffnet und dann ist man für den Rest seines Lebens sicher.

    Dem ist nicht so. Das sind Dinge die häufig geübt werden müssen. Und selbst dann ist es eine kreuzgefährliche Geschichte. Und jetzt stelle man sich einmal vor, das man dazu noch in einem rutschigen Springbrunnen steht. Das macht die Situation sicherlich nicht besser.

    Ob der Polizist wirklich in den Brunnen hätte steigen sollen oder dürfen, möchte ich hier garnicht diskutieren.

    Es steht aber der Fakt, das man unter dem Umständen mit Sicherheit keine Kampfkunstücke aufführen kann.

  • H
    Hobosapiens

    @Horstine und lawandorder

     

    Also Bordsteine schmeisst mit sicherheit niemand... und Sandsäcke wuchten wegen Flut wurde ja wohl vornehmlich dezentral durch das jetzt so verfluchte Facebook organisiert.

    Also was hat Der Einsatz der Polizei bei der Flut mit diesem Fall zutun?!?! NIX!!! Sonst könnte ich jetzt mal Frankfurt, Oury Jalloh und zig anderen Polizeiübergriffe nennen... mach ich aber nicht, weil es nix mit dem Fall zutun hat...

     

    Wenn ca 10Beamte es nicht schaffen einen Nackten, aber bewaffneten man seines Messers (Nahkampfwaffe) zu entledigen. Sondern einen einzelnen dafür einsetzen, der dann aus "Notwehr handelt". Sind das Wildwestmanieren, aber keine Polizeitaktischenmaßnahmen.

    Man muss auch kein "Selbstverteidigungsguru" sein um zu wissen das man jemanden ein Messer auch ohne Schußwaffe abnehmen kann...

     

    @butter bei die Fische

    dem ist nichts hinzuzufügen!!!

     

     

    Wer mehr über die Charmeoffensive der Polizei lesen möchte schaut hier:

    http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf

  • K
    kurt

    Mann kann über die deutsche Polizei und ihren Hang zur Gewalt sicher so einiges sagen.

    Aber einem Polizisten vom sicheren Schreibtisch aus vorzuwerfen er hätte einen verwirrten Mann mit einem 20cm Messer doch einfach im Bruce-Lee-Style entwaffnen könnnen ist wirklich mehr als schäbig. Ich bin mir sicher niemand von den Helden die hier solche Kommentare ablassen war schonmal in einer ähnlichen Situation. Und nein, in einem Selbstsverteidigungskurs mit einem Gummimesser angegriffen zu werden ist nicht das selbe.

  • K
    Klaus

    Die deutschen Staatsorgane haben das erste Video zensiert.

    http://www.youtube.com/watch?v=HQoJ4qE-VPc

     

    Begründung:

    Dieses Video enthält Content von Mediengruppe RTL Deutschland. Dieser Partner hat das Video aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt.

     

    Wie Kann RTL ein Video, das von einem privaten Handy aufgenommen worden ist, zensieren.

    Auf diesem Sender läuft den ganzen Tag über Polizeipropaganda der übelsten Sorte.

    Wir leben längst in einer Scheindemokratie, weil die Medien nicht ihre Neutralität wahren und sich mehrheitlich stattdessen lieber der Staatspropaganda hingeben.

  • P
    paulianer

    pfefferspray war wohl alle wa ? hat man ja auf uns die letzten wochen wegen jedem pips gesprüht...

  • F
    Fritz

    Man wuenscht sich jeden Kommentar aus Politik und Polizei in Marmor gemeisselt als Massstab fuer Realitaetsnaehe und den Grad der herrschenden Menschenverachtung einschliesslich der Faehigkeit zur Konfliktbewaeltigung der jeweiligen Person. Was sie da gesagt haben, soll sie nicht mehr in Ruhe lassen.

  • K
    Klaus

    es waren mehr als zehn polizisten gegen einen nackten mann - ohne das video zu kennen - muss man da aufjedenfall sagen das die polizei irgendetwas falsch gemacht hat.

     

    hier wird kritisiert das die polizei nicht zu genüge kontrolliert wird.

    das ist keine werbung für videos wo menschen sterben.

  • L
    Lawandorder

    Es geht hier nicht darum, ob gefilmt wird oder nicht sondern darum ob solche Videos unkommentiert oder fernab der gebotenen Sachlichkeit ins Netz gestellt werden. Alle Welt schreit nach dem Verbot gewaltverherrlichender Videos und Spiele, aber fordert zeitgleich die Zurschaustellung solcher Filmchen. Aus welchem Zweck auch immer.

    Insbesondere die selbsternannten Experten auf dem Gebiet polizeilichen Einschreitens oder Nahkämpfer und Selbstverteidungs-Guru's haben wohl noch NIE eine gleiche oder ähnlich gelagerte Situation selbst erlebt, waren höchstwahrscheinlich nicht einmal in der Lage 110 zu wählen...Also liebe Leute, getreu dem Motto "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten" oder einfach mal versuchen ohne hetzende, klugscheisserische Äußerungen ALLE Seiten zu berücksichtigen...

  • H
    horstine

    schön vom sicheren sessel aus geschrieben.

    man sollte am besten versuchen den offensichtlich verwirrten,der ein 20cm messer trägt,konventionell zu entwaffnen.

    die sicherheit irgendeines polizisten der für die sicherhiet der bürger eintritt,ist natürlich zu vernachlässigen,ist ja sein selbstgewähltes risiko.

     

    am besten darf die polizei bei 1.mai krawallen gegen den schwarzen block,der mit bordsteinen schmeißt,auch nur mit schild angetreten werden,damit man sich nur defensiv verteidigen kann.nicht das den armen 'demonstranten' noch was passiert.

    lächerlich,sandsäcke schleppen darf man,kurz darauf ist dies dann wieder vergessen und die alten helfer werden als übel hingestellt.

  • H
    Hobosapiens

    @Sven Jensen

     

    Was ist daran voyeuristisch?!

    Machen sie bitte mal den Fernsehr an...

    "Toto&Harry", "Ärger im Revier", "Mein Revier" um nur einige zu nennen...

    Der einzige unterschied ist, dass das Handyvideo aus Berlin nicht in die Polizeipropaganda von den Privaten TV-Sendern passt.

     

     

    @Danny

     

    In jeder 2. Kampfschule kann man lernen wie man Messerangriffe abwehrt. Stichwort Kravmagar und Escrima...

    soviel zum Thema "minimale Kenntnisse der Materie".

    Als Polizeibeamter wird mahn in verschiedenen Kampftechniken geschult, warum also eine Schusswaffe?!?

    Standart austattung der Polizeiwaffen sind Tonfa und CS-Gas, damit sollte man einen Angreifer mit Messer unter Kontrolle bekommen, bzw Ihn auf Abstand halten können.

    "ein entschlossener Angreifer kann in Sekundenbruchteilen mehrere Meter zurücklegen." - Das möchte ich gerne mal sehen wie sie durchs Wasser mehrere Meter in sekundenbruchteilen zurücklegen...

     

    Wenn ich mich, obwohl Verstärkung vor Ort war alleine einem Bewaffneten nähere, dazu noch eine gezogene Waffe in der Hand hab, kann man da schon von einer gewissen Absicht sprechen!!

    1. hätte er sich nicht alleine nähern müssen.

    2. Warum keine anderen Waffen (CS/Tonfa)?!

    3. ein Messer ist eine Nahkampfwaffe, warum also bis auf 2m an den Angreifer rantreten?!?!?!

    4. Was ist mit einem Warnschuss?!

    5.Warum nicht in Arm oder Bein schiessen?!

  • BB
    Butter bei die Fische

    Zitat: "Natürlich ist es falsch, nur aufgrund der Videobilder zu behaupten, dass der Polizist definitiv falsch gehandelt hat. (..) selbst wenn sich am Ende zeigt, dass der Schießende sich an alle gesetzlichen Vorgaben und polizeiinternen Standards für Extremsituationen gehalten hat, er also formal korrekt gehandelt hat, dann kann es ja nur eine Konsequenz daraus geben: Diese Regeln müssen sofort geändert werden."

     

    Soweit der Kommentar von Gereon Asmuth.

     

    Schon im Berliner "tagesspiegel" vom Samstag äußert ein "renommierter Polizeirechtler" hingegen die Ansicht, daß der gesamte Einsatz "von A bis Z rechtswidrig" abgelaufen sei. Demzufolge hätte ein einzelner Beamter NIEMALS den Versuch unternehmen dürfen, ALLEIN und OHNE SCHUTZKLEIDUNG in den Brunnen zu steigen, um den verwirrten Mann zu entwaffnen. Er hätte vielmehr das SEK anfordern MÜSSEN, welche nicht nur über die entsprechende Ausrüstung (z.B. hat in Berlin nur das SEK sogenannte "Taser") verfügen, sie sind auch auf solche Einsätze speziell trainiert. Zur Überwältigung und Entwaffnung einer Zielpersonen gehen Mitglieder dieser Sondereinheit mindestens zu dritt bei gegenseitiger Absicherung und in "voller Montur" (Schutzkleidung inklusive Weste, Helme, ggfs. auch Schilde) vor. "Letztlich hat der Beamte die Notwehrsituation selbst herbeigeführt", beurteilen Juristen und Experten der Polizei das Vorgehen des Beamten vor Ort. Seine Aufgabe wäre es gewesen, zunächst für die Absicherung und Ausschluß der Gefährdung Dritter - was ja auch erfolgte, um den Brunnen herum sind ausser dem entkleideten und bewaffneten "Manuel F." nur noch Einsatzkräfte zu sehen. Danach hätte umgehend das SEK und eventuell einen sozialpsychlogischer Dienst informiert werden müssen. Gegenüber dem potentiellen Suizidgefährdetem ist für eine Beruhigung und Deeskalation der Situation zu sorgen.

     

    Stellen sie sich vor, ein Lebensmüder sitzt im 20. Stock auf dem Fensterbrett und droht zu springen. Sie betreten den Raum. Wie verhalten sie sich?

     

    (A) ich versichere mich, dass keine weiteren Personen gefähredt sind, bleibe auf Abstand um mich nicht selbst zu gefährden, vermeide dabei jegliche hektischen oder irritierenden Bewegungen, versuche den Mann möglichst ruhig und entspannt anzusprechen und Zeit zu gewinnen, bis weitere Hilfe eintrifft.

     

    (B) Ich stürze mit gezogener Waffe auf ihn zu, bedrohe ihn und erteile ihm laut und energisch Verhaltensbefehle um ihn vor sich selbst zu schützen.

     

    Jeder kennt solche "Lebensretter-Szenen" aus irgendeinem Film, jeder kennt die richtige Antwort (A). Der Polizist vor Ort wählte Variante (B) mit dem Zusatz "als er sich zu wehren begann musste ich ihn aus dem Fenster werfen um mich selbst nicht zu gefährden, denn möglicherweise hätte er sich sonst an mich geklammert und mit in den Abgrund gezogen".

     

    Halten wir fest: Ein Mensch musste sterben, weil ein Beamter "Superheld" spielen wollte und dabei gegen so ziemlich jede Dienstregel verstoßen hat. Und der CDU fällt nichts besseres ein, als weitere Aufrüstung der Polizei zu fordern, noch während das Blut im Brunnen schwimmt. Und beschwert sich über die Veröffentlichung der Bilder, welche die tatsächlichen Defizite in der Polizeiausbildung und Einsatzführung erst schonungslos dokumentieren und offenlegen. Das ist menschenverachtender Zynismus.

  • A
    anon

    Ganz ernsthafte Frage haben sie das Video gesehen?

     

    Weil jemand der nicht mal mehr 2 Armlängen entfernt ist und ein Messer hält ist eine "direkte Bedrohung" und meiner Meinung nach ist die Einordnungen als Notwehr absolut gerechtfertigt.

    (Und kommen sie mit bloß nicht mit einem Schuss ins Bein viel zu geringe Stoppwirkung/viel schwieriger zu treffen.

     

    Was man kritisieren könnte wäre die direkte "taktische " Entscheidung dem Mann so nahe zu kommen...

  • J
    Jan

    Warum nicht gleich einen Livestream wenn Menschen getötet werden. Den kann man dann Nachmittags auf dem weg nach Hause auf dem Smartphone geniesen.

     

    Wird dann vielleicht auch der Hit auf dem Schulhof. Ey man Alter kuck mal wie der abgeknallt wird.

  • L
    Lars

    In ersten Stellungnahmen wurde behauptet, ein zweiter Polizist außerhalb des Beckens habe geschossen und den Verwirrten in der Schulter getroffen, um dem innerhalb des Beckens befindl. Kollegen zu retten, der aufgrund des Angriffs des Verwirrten nicht mehr schnell genug das Becken verlassen konnte. Mittlerweile zeigt sich: Alles falsch. Der Polizist im Becken schoss, er schoss in die Brust und er konnte sehrwohl behende aus dem Becken springen, der Verwirrte hatte ein Messer in der Hand, ließ die Arme aber hängen statt angreifend erhoben, dennoch lief er auf den Polizisten zu. Nur: Was hatte der völlig hirnrissigerweise im Becken verloren? Wollte er einen offenbar schwer verwirrten und somit unberechenbaren Mann allein überwältigen? Mit gezogener Waffe? Warum gibt es außer tötlicher Schusswaffe und alberner Rufe "Messer weg" keine effizienten und dabei lebenserhaltenden Entwaffnungsmaßnahmen? (Also beispielshalber: bewegungseinschränkende Netze, Betäubungsmunition, stichfest ausgerüstete Polizisten, ...). Irgendwas läuft da mächtig schief bei der Polizei, sowohl bei der Einsatzleitung als auch bei der grundlegenden Ausbildung der Polizisten. Gut, simple Dummheit erklärt es hinreichend auch.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Gereon Asmuth trifft mit seinem Feststellungen voll ins Schwarze. Wie heruntergekommen die Einfühlungsfähigkeit von Politik, Polizeigewerkschaftern inzwischen ist, wird an ihren Äußerungen zum aktuellen Fall deutlich. Wehret den Anfängen: Polizei darf nicht zur Gefahr für den Rechtsstaat werden.Das Video sollte helfen sich der bereits vorhandenen Fehlentwicklungen bewusst zu werden. Danke an den Urheber. Polizei braucht Kontrolle, nicht die Bürger!

  • M
    Munster

    Die Anschuldigungen gegen die Polizei sind mal wieder typisch und natürlich ist keiner in der Lage sind die Situation mal bildlich vorstellen: Das ist ein Polizist, der aus nächster Nähe mit ansehen muss, wie sich ein Mann ein 20cm langes Messer in den eigenen Leib und den Hals rammt - was alleine vermutlich schon ein Trauma verursacht - und dann ist er auch noch dazu gezwungen diesen Mann zu erschießen. Man sollte sich mal überlegen wer in solchen Fällen eigentlich das Opfer ist. Das ist nämlich ganz klar der Polizist, der jetzt mit diesem grausamen Bildern und der Tatsache, dass er einen Menschen erschießen musste, leben muss.

    Und dann wird auch noch die mehr als dämliche Frage gestellt, warum der Polizist denn mit vorgehaltener Waffe erschienen ist.... Vielleicht weil mal der Mann mit ein 20cm langen Messer herumgefuchtelt hat?? Es ist wirklich erbärmlich, dass scheinbar die weitverbreitete Meinung herrscht, dass Polizisten keine Menschen sein, denn anders ist es nicht zu erklären, dass es Leute gibt, die unterschwellig ernsthaft immer wieder behaupten wollen, dass diese Leute ohne mit der Wimper zu zucken auf andere schießen und locker solche Dinge wegstecken würden, dass sich jemand vor ihren Augen massive Verletzungen zufügt.

  • H
    Holzer

    In Deutschland von einem Cop erschossen zu werden ist schon sehr,sehr unwahrscheinlich!

     

     

    http://rt.com/usa/us-germany-85-shots-022/

  • M
    Mikki

    Lausch-Übergriffe des US Geheimdienstes NSA werden durch die Veröffentlichungen eines NSA-Mitarbeiters bekannt. Prügelattacken von Polizisten werden durch Handy-Videos nachgewiesen. Gewaltsame Attacken eines Jugendlichen in der U-Bahn werden durch die Überwachungskameras dokumentiert. Das Vorgehen der Polizei gegen einen offensichtlich ausgetickten nackten Mann mit Messer im Brunnen wird durch einen Passanten auf Handy-Video aufgenommen.

    Es spricht überhaupt nichts dagegen, sondern alles dafür, diese im öffentlichen Verkehrsraum aufgenommenen Videos auch öffentlich zugänglich zu machen. Was öffentlich passiert und wahrgenommen werden kann, darf auch öffentlich dokumentiert werden.

    Gab es eine Stellungnahme einer Partei zur Würde des (verstorbenen) Menschen, als die nicht-öffentliche Erhängung Saddam Husseins oder die nicht-öffentliche Tötung Bin Ladens in Internet-Videos zu sehen waren ?

    Würden die derart um die Würde des verstorbenen Menschen besorgten Politiker genauso vehement gegen das Video argumentieren, wenn es - wie tatsächlich ja wohl nicht - eine für den Polizisten nahezu ausweglose Situation dokumentieren würde ?

    Es ist leider so, dass man heutzutage auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit auch auf die Bürger- und Medienkontrolle angewiesen ist, um sich ein objektives Bild machen zu können.

    Und ich fühle mich allein durch das Video bestens informiert, ich habe es gesehen und brauche keine wie auch immer geartete Stellungnahme irgendwelcher Verantwortlicher, um mir selbst ein Bild machen und eine Meinung bilden zu können.

  • H
    horst

    also bei der Bundeswehr habe ich als Grundwehrdienstleistender gelernt:

     

    - dass ich im Wachdienst zuerst eine Warnung, dann einen Warnschuss und zuletzt erst einen gezielten Schuss auf die Beine abzugeben habe

    - dies gilt für einbrüche in die kaserne genauso wie für ausbrüche aus der kaserne

     

    im einsatz gelten ähnliche verhaltensregeln. selbst in einem laufenden feuergefecht sind die soldatInnen dazu angehalten, die gegnerInnen nicht zu töten sondern zu verletzen!

     

    wenn das mehrjährig ausgebildete polizistInnen nicht können ist das ein armutszeugnis für die polizeiausbildung

  • HK
    Homo Kriticus

    Der Artikel ist nur schwer erträglich. Sie unterstellen dem Polizisten falsches handeln in einer Situation in dem sein Leben bedroht war. Weder der Einsatz von Pfefferspray noch der Einsatz eines Schlagstocks (Tonfa) haben eine Mannstop-Wirkung um den dortigen Angriff zu beenden. Bei einem Messerangriff (tödliche Waffe) ist die Angemessenheit der Notwehrmittel durch den Einsatz der Schußwaffe legitim. Das Notwehrrecht ist kein "polizeiinterner Standard" sondern gesetzliche Grundlage.

  • DA
    Der Alte Griesgram

    Also auf dem Video das ich gesehen habe, kann ich dem Beamten keinen Vorwurf machen.

    Du anscheinend auch nicht, denn sonnst würdest Du doch schreiben, was er hätte anders machen sollen. Nur einfach schreiben, es ist ein Bulle und damit war es falsch ist billig, so ein Niveau sollte der BILD und Co. vorbehalten bleiben, da erwarte ich nichts anderes.

  • P
    Paul

    Facebook und Konsorten gehören, so weit wie nur irgendwie möglich, boykottiert.

     

    Ansonsten:Schon mal von einem verwirrten Mann mit Küchenmesser angegriffen worden? Überhaupt schon mal richtig geprügelt? Immer diese Theoretiker.

  • H
    hans

    NIEMALS sollten Handys oder Kameras der Polizei ausgehändigt werden, bevor nicht eine Kopie gemacht wurde! Das kann man daraus lernen. Abgesehen davon, dass Handys sowieso nicht einfach konfisziert werden dürfen, würden übelste Polizeiaktionen vertuscht werden.

    Verrückt und verlogen, dass diejenigen die für Videoüberwachung sind Handyfilmen verbieten wollen. Es geht nur um Macht und Kontrolle. Das darf sich ein mündiges Volk nicht bieten lassen.

  • D
    Dito

    Sehr guter Kommentar!

  • K
    Karl

    Sehr geehrter Herr Asmuth,

     

    der Schütze hat sich formal korrekt verhalten, so wie es auch ausgebildet wird.

     

    Solange man sich den LLW wie TAser verweigert, wird das immer wiedre vorkommen.

     

    Glück auf!

     

    Karl

  • A
    AntonErdnusscreme

    "Wieso geht ein Beamter mit gezogener Pistole auf einen offensichtlich Verwirrten zu? Und dann noch so nah? Wieso schießt er ihm aus nächster Nähe in die Brust?"

     

    Wieso scheint der Autor hier suggerieren zu wollen, dass der Polizist mit gezogener Waffe auf den Mann zustürmt, um ihn niederzuschießen ?

    In dem Video, das ich gesehen habe, versucht sich der Polizist von dem Mann zu entfernen, während der mit dem Messer in der Hand auf den Polizisten zugeht.

     

    "Denn selbst wenn sich am Ende zeigt, dass der Schießende sich an alle gesetzlichen Vorgaben und polizeiinternen Standards für Extremsituationen gehalten hat, er also formal korrekt gehandelt hat, dann kann es ja nur eine Konsequenz daraus geben: Diese Regeln müssen sofort geändert werden."

     

    Wie darf denn das verstanden werden ? Möchte der Autor vielleicht einen Absatz 3 in den §32 StGB einbasteln, der das Recht auf Notwehr einem Polizisten nicht einräumt ?

  • E
    Egal

    Wäre es nicht verwirrt gewesen, wäre er nicht erschossen worden. Also selbst schuld. Denkt die deutsche Polizei und die Mainstreampresse.

  • J
    Jost

    Die Exekutive eines Staates braucht jeden erdenklichen Freiraum um souverän und gelöst handeln zu können.

     

    Als Rettungsassistent bin ich in meinen Einsätzen wöchentlich auf den Schutz von Polizeibeamten angewiesen, da die Situation vor Ort oftmals geladen ist und eskaliert (häusl. Gewalt, Schlägereien, etc.).

    In solchen Situationen merke ich, wie gehemmt

    Polizisten bei der Anwendung von Gewalt sind, da jeder gleich das drohende Disziplinarverfahren im Hinterkopf hat.

     

    Ich wünsche mir eine selbstbewusste Polizei, die sich auf die Unterstützung von Politik und Gesellschaft verlassen kann. Auch mit Schusswaffengewalt. Wer sich mit einer Waffe, egal welcher Art, einem Polizisten nähert, sollte keine andere Reaktion als die hier ausgelöste erwarten.

  • W
    waffenloser

    also ich denke nicht das beim thema notwehr irgendetwas geändert werden muss. wenn jemand mit einem messer auf jemand anderen bewaffneten losgeht muss er damit rechnen in notwehr getötet zu werden. das derjenige scheinbar verwirrt war mag für ihn und sein umfeld tragisch sein... aber bei wie gesagt: bei waffeneinsatz(in diesem fall messer) befürworte ich absolut keine verwaschung des rechtes auf notwehr, egal ob passant oder polizist. opferschutz sollte in der heutigen zeit mehr aufmerksamkeit erhalten als täterschutz

  • M
    Michael

    Die Berliner Polizei hat alles falsch gemacht was man falsch machen kann - wie aus diesem Polizei-Publikation hervor geht:

     

    http://www.xn--uwe-fllgrabe-hlb.de/mediapool/42/428554/data/Artikel/Eigensicherung/Umgang_psychisch_Gestoerte.pdf

     

    Das ist auch kein Einzelfall - und im Nachhinein wurde man gerade nicht schlauer - wie dieser nahezu identische Vorfall aus 2011 zeigt:

     

    http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13695661/Toedlicher-Schuss-auf-psychisch-Kranke-vermeidbar.html

     

    Da der Polizist die Notwehrsituation selbst herbeigeführt hat - das Verletzten des Nahbereichs einer psychotischen Person ohne situative Ansprache - gab es auch kein Notwehrrecht. Deshalb ist es Totschlag. Bis zum Verstoß des Polizisten gegen die o.a. Handlungsanweisungen gab es keine Notwehrsituation noch eine Konfliktsituation noch eine Fremdgefährdung, die vom Opfer ausging.

  • H
    Hannes

    Der Artikel ist schlapp geschrieben, und der ständige Hinweis auf ach so böse Konservative ist nervig. Aber er ist vom Grundtenor her richtig, daher ist für mich unverständlich, warum die taz auch bei solchen wichtigen Themen - hier geht es ja nicht um das Retten irgendwelcher Bäume oder das Verhindern von irgendwelchen Straßen - auf solch müdem Niveau und rein plakativ daher kommt. Vor allem, da die einzige hier wirklich sich klar positionierende Partei eh die FDP ist, und da kann man der FDP nur zustimmen. Das kann die taz auch ruhig mal zugeben, aber leider ist der Beißreflex da zu ausgeprägt.

  • SJ
    Sven Jensen

    Das Video ist pietätlos und voyeuristisch. Gegen eine juristische Verwendung ist sicherlich nichts einzuwenden. Dieses öffentliche Gaffen mag den Getöteten nicht mehr stören, die Angehörigen aber um so mehr. Und wer sich mehr Tatort-Videos wünscht, muss sich auch fragen, ob er das nächste Mal in einer Notsituation gefilmt werden will oder möchte, dass ihm geholfen wird.

  • D
    Danny

    Sorry, Kommentare wie dieser nehmen der taz die Glaubwürdigkeit.

    Mit minimaler Kenntnisse der Materie wird einem sehr schnell deutlich, dass hier ein glasklarer Fall von Notwehr vorliegt.

    Messerangriffe sind extrem gefährlich (da ist nichts mit entwaffnen) und ein entschlossener Angreifer kann in Sekundenbruchteilen mehrere Meter zurücklegen.

    Aber wie gesagt, das setzt halt minimale Kenntnisse vorraus. Und ja, dazu reicht ein "verwackeltes Handyvideo", ebenso wie Polizeigewalt zu erkennen.

    Niemand ist gezwungen, sich abstechen zu lassen, auch keine Cops.