Kommentar Pfefferspray-Prozess: Schaler Beigeschmack
Mit Übergriffen in die Justiz tut der Innenminister der Polizei keinen guten Dienst. Im Gegenteil.
Er habe im Interesse der Polizei handeln wollen, hat der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie (CDU) argumentiert, als ihm Opposition, Richter, aber auch der Justizminister Verletzung der Gewaltenteilung vorwarfen. Anlass für die Vorwürfe war Schlies deutliche und öffentliche Kritik an einer Amtsrichterin, die einen Polizisten wegen des Einsatzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Nun hat das Landgericht in zweiter Instanz den Polizisten freigesprochen. Ob das gerechtfertigt war? Folgt man den Polizeiausbildern, wie sie vor Gericht aussagten, so ist die Anwendung von Pfefferspray ein legitimes Mittel, um Zwangsmaßnahmen zu vollziehen - und nicht nur Abwehrmittel. Das mag befremden, doch nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft hat sich dieser Lesart angeschlossen und schließlich auch das Gericht.
Ob eine solche Praxis sinnvoll ist - diese Frage wäre tatsächlich eine, mit der sich der Innenminister sinnvollerweise beschäftigen sollte. Mit seiner Einmischung in die Rechtsprechung hat er nicht die Interessen der Polizei wahrgenommen. Im Gegenteil. Denn nun haftet dem Freispruch für den Polizisten ein schaler Beigeschmack an, den er nicht hätte haben müssen. Schlies Übergriff nährt die Befürchtung, dass es ein Zweiklassenrecht gibt, bei dem Polizisten nachsichtiger behandelt werden.
Kommentar Pfefferspray-Prozess: Schaler Beigeschmack
Mit Übergriffen in die Justiz tut der Innenminister der Polizei keinen guten Dienst. Im Gegenteil.
Er habe im Interesse der Polizei handeln wollen, hat der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie (CDU) argumentiert, als ihm Opposition, Richter, aber auch der Justizminister Verletzung der Gewaltenteilung vorwarfen. Anlass für die Vorwürfe war Schlies deutliche und öffentliche Kritik an einer Amtsrichterin, die einen Polizisten wegen des Einsatzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Nun hat das Landgericht in zweiter Instanz den Polizisten freigesprochen. Ob das gerechtfertigt war? Folgt man den Polizeiausbildern, wie sie vor Gericht aussagten, so ist die Anwendung von Pfefferspray ein legitimes Mittel, um Zwangsmaßnahmen zu vollziehen - und nicht nur Abwehrmittel. Das mag befremden, doch nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft hat sich dieser Lesart angeschlossen und schließlich auch das Gericht.
Ob eine solche Praxis sinnvoll ist - diese Frage wäre tatsächlich eine, mit der sich der Innenminister sinnvollerweise beschäftigen sollte. Mit seiner Einmischung in die Rechtsprechung hat er nicht die Interessen der Polizei wahrgenommen. Im Gegenteil. Denn nun haftet dem Freispruch für den Polizisten ein schaler Beigeschmack an, den er nicht hätte haben müssen. Schlies Übergriff nährt die Befürchtung, dass es ein Zweiklassenrecht gibt, bei dem Polizisten nachsichtiger behandelt werden.
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Friederike Gräff
Redakteurin taz nord
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