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Kommentar NSU-ProzessDie Justiz blamiert sich

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Es gibt genug Beispiele, wie mit internationalem Presseandrang umzugehen wäre. Dass das ausgerechnet beim NSU-Prozess nicht gelingen soll, ist peinlich.

Sieht doch gar nicht so klein aus, dieses Oberlandesgericht München. Bild: dpa

S ie kriegen es einfach nicht hin. Beim Versuch, eine angemessene Öffentlichkeit für den NSU-Prozess herzustellen, blamiert sich die Münchener Justiz immer wieder neu. Nun hat kein einziges türkisches Medium einen reservierten Platz im Verhandlungssaal abbekommen. Und das, obwohl acht der zehn NSU-Mordopfer einen türkischen Hintergrund hatten.

Formal scheint alles korrekt zu sein. Die fünfzig Plätze für Medienvertreter wurden vom Oberlandesgericht (OLG) nach dem Windhund-Prinzip vergeben: wer zuerst kommt, erhält den Zuschlag. Wie man nun sieht, war das Wettrennen aber für die ausländischen Medien schwieriger. Es ist eben doch eine andere Sprache, ein anderes Land, ein anderes Gerichtssystem.

Wie man es hätte besser machen können, hat das Landgericht Mannheim im Jahr 2010 gezeigt. Als der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung angeklagt wurde, kontingentierte das Gericht vorab zehn der 48 Presseplätze für ausländische, insbesondere Schweizer, Medien.

taz
Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Aber es ist in München noch nicht zu spät. Angesichts des großen Medienandrangs könnten zum Beispiel einige weitere Besucherplätze noch gezielt für ausländische Medien reserviert werden.

Am cleversten wäre es aber, wenn das OLG für die Presse einen separaten Arbeitsraum einrichten würde, in den das Geschehen mit einer statischen Kamera übertragen wird. Dort wäre dann für mehr als 50 Journalisten Platz und zugleich könnten im Verhandlungssaal deutlich mehr normale Besucher Einlass finden.

Entgegen der Münchener Zweifel ist eine Übertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes auch zulässig. Schließlich überträgt das Bundesverfassungsgericht den Ton seiner Verhandlungen schon seit Jahrzehnten in den Arbeitsraum der Journalisten. Und Karlsruhe wird’s wohl wissen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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34 Kommentare

 / 
  • U
    unbekannt

    ich finde es befremdlich und beängstigend wie die Kommentare in vielen Zeitungen, das OLG in München verteidigen. Hier wird die Gesinnung dieser Menschen deutlich. Der Fall Kachelmann oder des Vergewaltigers Marco haben gezeigt wie es anders geht und wie deutsche Medien und Botschafter in der Türkei behandelt werden. Ich erwarte von diesem Gericht kein transparentes und ehrliches aufarbeiten des Sachverhaltes, eher Vertuschungen und vielleicht sogar das Verheimlichungen. Eine Terroristin wird nicht als Terroristin angeklagt sondern nur als Mörderin! Ich stelle mir die Frage, wenn es nicht 8 Türken getroffen hätte, sondern 8 amerikanische Staatsbürger, wie die Reaktion dan gewesen wäre!!

  • T
    Thierry

    Es gab eine Bewerbungsfrist, in der sich alle, Deutsche und Andere um die freien Presseplätze bewerben konnten. Die türkischen Journalisten waren zu langsam, und die Deutschen Journalisten haben offenbar ihre z. B. türkischen Kollegen nicht beizeiten auf die laufende Bewerbung aufmerksam gemacht. Jetzt will es keiner gewesen sein: Die türkische Seite ist "empört" über das deutsche Gericht und die deutschen Journalisten spielen die beleidigte Leberwurst, dass man jetzt auch von ihnen erwartet sich mit den ausländischen Kollegen für eine pragmatische Lösung zu verständigen. Beim Gericht kann ich nichts unfaires erkennen. Schlimmer fände ich es, wenn das Gericht dem "gesunden Volksempfinden" nachgäbe, gerade in diesem Kontext.

  • J
    JürgenG

    Ich weiß nicht, ob es zulässig ist oder nicht, aber diese Begründung ist jedenfalls unsinnig:

     

    "Entgegen der Münchener Zweifel ist eine Übertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes auch zulässig. Schließlich überträgt das Bundesverfassungsgericht den Ton seiner Verhandlungen schon seit Jahrzehnten in den Arbeitsraum der Journalisten. Und Karlsruhe wird’s wohl wissen."

     

    Beim BVerfG gelten nicht die Vorschriften der Strafprozessordnung.

  • E
    @Elvis,

    "wenn man die Kommentare hier (und in allen anderen Zeitungen) lesen muss, bleibt nur eine Erkenntnis:

    (fast) alles Nazis ausser Mutti."

     

    Es zeugt vom tristen intellektuellen Zustand der "Antifa"-"Nazijäger", dass Sie noch nicht mal die Ironie des Spruches verstanden haben.

  • I
    irgendeiner

    tja, so läuft halt das Journalistengeschäft. Ist bei Handel und Industrie nicht anders, der frühe Vogel fängt den Wurm ...

  • JB
    Jim Becker

    Natürlich blamiert sich die Justiz; ebenso wie die Versagerregierung die sie stellt!

    Wir brauchen in Deutschland wieder eine richtige Regierung, so wie es der "Orden der Patrioten" schon seit Jahren fordert!

    Es müssen endlich wieder anständige Leute an der Spitze des Staates stehen!

  • E
    Elvis

    Die Vorgehensweise und die Rechtfertigung dazu sind eine weitere Schande für Deutschland, fertig aus.

    Die New York Times, die BBC und die Türkischen Medien nicht mit festen Plätzen zu versorgen ist nach den ganzen Unzulänglichkeiten bei der Aufklärung, Stichwort Dönermorde, eine weitere Unverschämtheit.

    Und alle die hier auf den vermeintlichen Formalitäten rumreiten und ihren Türkenhass rauslasssen sind Nazis und nix weiter. Wie erbärmlich kann der einzelne Deutsche denn eigentlich sein ?

  • X
    XXX

    Was lernen wir aus der ganzen Geschichte? Die sonst so vehement nach Diskriminierung schreiende TAZ ist selbst dann nicht zufrieden, wenn ein vollkommen neutrales Verfahren angewandt wird. Irgendwie paradox.

  • H
    H@mburger

    Mit amerikanischen Journalisten waere das Gericht nicht so umgegangen. Das Verhalten des Gerichts spricht Baende und schürt Spekulationen.

    Schoenen Tag noch aus HH.

  • F
    FaktenStattFiktion

    Eine Blamage ist es für die lahmarschiege türkische Presse und für die linken Medien, welche sich vor geheuchelter Empörung schier überbieten.

  • RB
    Rainer B.

    Die Qualität eines Gerichtsprozesses hängt sicher nicht von der Anzahl und der Zusammensetzung der beobachtenden Journalisten ab. Nach all den "Pannen" im Vorfeld des Prozesses darf man wohl erwarten, dass endlich juristisch einwandfrei gearbeitet wird. Allzu große Hoffnungen mach ich mir diesbezüglich aber nicht.

  • F
    Falmine

    Ich halte die Kritik an der unabhängigen Justitia nach wie vor für absolut daneben. Ist es Pressevertretern nicht zuzumuten, sich an Gerichtstagen frühmorgens anzustellen? Außerdem sollten deutsche Verbandsvertreter sich mal selbst an die Nase fassen. Was hat denn die Mitgliederzeitung der SPD, der 'Vorwärts', in ihren Reihen zu suchen? Und Sigmar Gabriel beschimpft das OLG, das keine reservierten Plätze für türkische Medien hat! Scheinheilig und peinlich! So sieht's aus: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zschaepe-prozess-diese-medien-haben-einen-festen-platz-im-gerichtssaal-a-891193.html

  • W
    wetterleuchten

    Wer sich hier blamiert sind weder die Taz, noch die Autoren. Es ist die Justiz in München und alle hier im Blog, die ihre unterirdische Rhetorik aufwenden, um sich gegenseitig in ihrem rechten-Bewusstsein zu bestätigen!

    Im Übrigen kommt es gerade knüppeldick: Finanzwirtschaftliches Hegemonie-Streben a`la Merkel und Schäuble in Europa, ein Bundespräsident der sich in Italien für SS-Verbrechen entschuldigt, ein Ansteigen rechter Straftaten in D. und nun dieser Strafprozess gegen die NSU-Mörder.

    Und dazu das kleinkarierte Handling der Münchener Justiz. Der Schaden und Ansehens-Verlust im Ausland könnte nicht größer sein !

  • R
    rumtata

    Mich frappiert an einigen Kommentaren, wie deutlich hinter konkreten Vorwürfen gegenüber türkischen Journalisten antitürkische Vorbehalte vorscheinen. Wer sagt denn, dass Hürriyet und andere sich nicht rechtzeitig angemeldet haben? Es gab allerdings viele Anmeldungen - und wenn der Eingang entscheidet, geht es auch um Minuten. Das ist es auch, was die ganze Sache absurd macht. Formal wirkt das Vorgehen des Münchner Oberlandesgerichtes korrekt. Aber zum Beispiel internationale Nachrichtenagenturen wie AFP und AP auszuschließen, zeugt von geringer Sachkunde. Die Nachrichtenagenturen sind immer noch das Rückgrat der Berichterstattung und versorgen zig Millionen von Nutzern aller Medienarten. Mehr als jede einzelne Zeitung, jeder TV-Sender ... Natürlich müssen auch türkische Medien Sitzplätze zugeteilt bekommen. Man stelle sich doch nur mal eine Mordserie an Deutschen in der Türkei vor - und deutsche Medien werden dann nicht zum Prozess zugelassen. Bevor der Einwand kommt: Die Warteliste der ohne Sitzplatz Akkreditierten kann man vergessen, die ist nur ein Placebo. Herr Rath hat völlig Recht: Es ist völlig unverständlich, warum das Bundesverfassungsgericht den Ton von Verhandlungen und Urteilsverkündungen in einen Medienarbeitsraum überträgt, dies aber am Oberlandesgericht unmöglich sein soll. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz regelt zwar abweichend vom Gerichtsverfassungsgesetz, dass Urteilsverkündungen anders als an anderen Gerichten öffentlich übertragen werden dürfen. Zu anderen Fragen in puncto Öffentlichkeit verweist dieses Gesetz aber auf das allgemeine, für alle Gerichte in Deutschland geltende Gerichtsverfassungsgesetz. Die hier interessante Auslegung - die Übertragung der Verhandlung in einen Arbeitsraum für Journalisten - leitet das Bundesverfassungsgericht also aus dem gleichen Gesetz ab, auf das sich das Oberlandesgericht München in seiner starrsinnigen Haltung beruft. Es hält ja Übertragungen in einen Pressearbeitsraum für unzulässig. Warum das so ist? Ich verstehe es nicht. Vielleicht will man jeden Hauch einer Revisionsmöglichkeit ausschließen. Verständlich, aber absolute Sicherheit gibt es nicht. Es sei denn, das Verfahren fällt aus ...

  • A
    Andrea

    Was muss in diesem Land geschehen um zu begreifen dass es mehr gibt als formale Richtigkeit. Gerade bei uns, mit dieser Vergangenheit, bei der sich alle formal richtig verhalten haben und eine Erinnerungskultur formalisiert wurde.

  • I
    inversematrix

    Mal eine einfache Frage?

    Warum muss die ARD gleich mit 5 Sendeanstalten (BR, NDR, SWR, MDR, WDR) im Saal sitzen?

     

    4 dieser Plätze hätte man z.B. an die BBC, New York Times, France Television 2 und jemanden aus der Türkei vergeben können.

    Dies ist ausdrücklich keine Kritik am Gericht, sondern eine Einforderung von Selbstkritik bei den Öffentlich-Rechtlichen. Oder muss man unseren Rundfunkbeitrag gleich mehrfach für das Gleiche ausgeben?

  • MW
    Marius Winter

    Selbst wenn man den naheliegenden Verdacht beiseitewischt, dass das Gericht die in dem anstehenden Verfahren zu verhandelnde deutsche Schande gezielt hat unter den Teppich kehren wollen, so bleibt doch das wieder einmal erhärtete Bild eines Justizapparates, der glaubt, durch bloßes Anwenden von Formalien Recht zu sprechen und Gerechtigkeit walten zu lassen. Dieses "wir haben nur geltende Bestimmungen angewandt" ist von dem "ich habe nur Befehle befolgt" nur durch weniger gravierenden Zeitumstände getrennt. Die NSU, das ergebnislose Handeln der Strafverfolger und Verfassungsschützer und das tumpe Vorgehen des Gerichts erscheinen damit als Teile eines übergreifenden Problems.

  • R
    Richter

    Die taz blamiert sich

     

    Sie kriegen es einfach nicht hin. Beim Versuch, ein angemessenes Foto für einen Artikel bereitzustellen, blamiert sich die taz immer wieder neu. Bald hat kein einziges Foto dieses Mediums einen passenden Platz auf der Webseite abbekommen. Und das, obwohl bestimmt acht der zehn taz-Redakteure keinen türkischen Hintergrund haben.

     

    "Sieht doch gar nicht so klein aus, dieses Oberlandesgericht München."

    - Ja. DIESES nicht...aber das richtige vielleicht ;-)

  • C
    Cometh

    Man sollte das Gesetz ändern: Überall wo türkische oder türkischstämmige Personen Täter oder Opfer sind, ist ein Platz für die türkische Presse zu reservieren. Wenn sie nicht kommen, ist es Pflicht von ARD/ZDF zu berichten. Natürlich gilt letzteres nicht, wenn es um Täter geht. Das wäre gegen den Geist der Integration, das sollte klar sein! Alles anderes wäre Hetze.

  • A
    ama.dablam

    Richtig, Herr Rath, das BVerfG weiß es, siehe NJW 1993, 915:

     

    "Für eine willkürliche Auswahl der zugelassenen Pressevertreter ist weder etwas dargetan noch erkennbar. Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts läßt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten".

     

    Roma locuta, causa finita

  • F
    Falmine

    Diese reflexhafte Gerichtsschelte ist einigermaßen unprofessionell. Das Gericht hat das beabsichtigte Verfahren der Platzvergabe für Medienvertreter rechtzeitig bekanntgegeben: nach Eingang der Anmeldung und für in- und ausländische Medien gleich. Entgegen anderslautender Behauptungen sind auch ausländische Medienvertreter unter den 50 erfolgreichen Presseplatz-Inhabern, so z.B. Al Jazeera.

    Es mag ja sein, dass türkische Medien von zuhause ein anderes Vorgehen mit staatlicher Einflussnahme gewohnt sind und sich deshalb gar nicht erst oder eben viel zu spät angemeldet haben. Davon sollten sich deutsche Politiker und deutsche Medien jedoch nicht beeinflussen lassen. Im Gegenteil! Der demokratische Rechtstaat mit einer unabhängigen Judikative ist doch gerade in diesem Prozess, in dem der Staat im Vorfeld total versagt hat, allerhöchstes, verteidigenswertes Gut! Mannomann!

  • G
    Gerd

    Das gerade Sachsen, Sachen Analt, Thüringen und Bayern ziemlich rechtslastig sind zeigt ein Blick in die jüngere Geschichte. Hioer wiederholen sich Fakten die Angst machen. Offen gezeigt hat sich das erstmals bei der 50-Jahr feier im KZ Buchenwald. Hier haben sich einige Redner sehr offen gründlich blamiert. Aber das ist ja gut so, man weiß nun wen man vor sich hat, haben ja einige ihre politisch Karriere trotzdem gut weiterverfolgt. Es wundert nicht das bei der NSU so vor sich hingeschoben wird, an Aufklärung scheint keiner so richtig interessiert, aber bei der Verhinderung der Vergabe von Journalistenplätzen für ausländische Journalisten ist man sehr aktiv! 1000 Jahre, wie lange das noch dauert.

  • H
    holzkpoepfe

    ist doch bekannt, dass die bayrische Jusitz und Polizei ein Lager voller Holzkoepfe ist, ich bin nicht ueberrascht.

  • MF
    Mike Fürbaß

    Das Gericht hat es sich sicher nicht einfach gemacht und versucht, mögliche Ansätze für die Verteidigung in der Berufung/Revision im Sinne von Verfahrensfehlern zu minimieren. Ja, man hätte etwas legerer entscheiden können - mit dem Risiko, dass eine Berufung/Revision wegen Verfahrensfehlern aussichtsreich würde sein können. Ich denke, die damit Befassten wollten genau das zuverlässig ausschliessen, damit auf keinen Fall am Ende der Eindruck entstehen kann, dass die Beschuldigte im Verfahren an sich schuldig gesprochen wird, jedoch aufgrund eines formalen Fehlers dann doch frei kommt. Und dieses Ergebnis wäre dann doch das schlimmste, was passieren könnte, vor allem in der internationalen Betrachtung. Ja, wir können darüber diskutieren, ob unser Rechtssystem einer Überarbeitung bedarf, insbesondere im Hinblick auf Videoübertragung in einen weiteren Saal für Journalisten, die vierte Säule der Rechtsstaatlichkeit, aber aktuell ist unser Recht so wie es ist und damit zu berücksichtigen und zu befolgen. Und wenn es geändert werden soll, dann wären dafür unsere gewählten Abgeordneten zuständig - die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP ganz aktuell.

  • E
    Elvis

    wenn man die Kommentare hier (und in allen anderen Zeitungen) lesen muss, bleibt nur eine Erkenntnis:

    (fast) alles Nazis ausser Mutti.

  • MA
    Mirko A.

    "Wie man nun sieht, war das Wettrennen aber für die ausländischen Medien schwieriger."

     

    Diese Kernthese stimmt einfach nicht und unterminiert inhaltlich den gesamten Artikel.

    Peinlich an diesem Gerichtsverfahren sind derzeit nur die ungerechtfertigten journalistischen Angriffe auf breiter Front - der Grund dafür: Selbstdarstellung und Stimmungsmache.

     

    Und für so etwas soll man, die TAZ und andere Tageszeitungen, auch noch Geld belohnen?!?

  • E
    egal

    bild verzichtet sogar für eine türkische zeitung,doch obwohl das giricht meinte nur so würde es gehen lehnt es weiter jede ausländische berichterstattung ab.

    es währe auch zu peinlich wenn frau nazitrio nur mit bewährung davon kommt,zumindest deutlich unter 10 jahren.

  • LS
    Lisa Schneider

    Nicht nur die Justiz blamiert sich, sondern auch die deutschen Medien. Warum hält es eigentlich keiner für nötig, einmal genauer darzulegen, wie es zu dem Fiasko kommen konnte? So bleibt der merkwürdige Eindruck stehen, dass die türkischen Redaktionen es schlicht und ergreifend verpennt haben, sich rechtzeitig anzumelden - oder die Einladungen verschlampten. Denn etliche türkische Redaktionen haben in Deutschland Ableger und Korrespondentenbüros, die wissen müssten, wie einfach man hierzulande mit der Justiz Kontakt hält: Einfach beim Gericht anrufen (wo der Prozess stattfinden wird, ist schon lange bekannt), sich auf den Verteiler für die Infos setzen lassen, dann rechtzeitig seine Anmeldung losschicken - und alles ist gebongt. Haben schließlich andere Redaktionen (und selbst freie Buchautoren) aus Deutschland und dem Ausland auch geschafft. Also bitte, taz: Noch mal nachrecherchieren.

  • P
    PresseWolf

    Wer kam noch einmal auf die segensreiche Idee ausgerrechnet den NSU Prozess ausgerrechnet in Bayern stattfinden zu lassen? Das Bundesland in dem Demokratie dazu führt, dass sich seit der Gründung der BRD immer die gleiche Partei bestenfalls fragen müssen ob sie koalieren müssen oder nicht, Rechtssstaat darin besteht demonstrierende Bürger einzukesseln, ein Schelm der Böses denkt.

  • H
    Helga

    Die Beiträge von Christian Rath sind echt immer erschreckend niveau- und kenntnislos, er macht sich nicht mal irgendeine Art von Mühe,sondern schreibt in vorauseilendem Gehorsam das hin, was der geistig anspruchslose taz-Leser haben will: böse Nazis, unfähige Justiz, ganz dolle gute Ausländer, und Merkel ist eh schlimmer als Hitler. Gähn.

  • A
    AntonGorodezky

    Vielleicht wird es sich noch als nützlich erweisen, dass man bei einer harten Verurteilung der Tschäpe jeden Anschein eines "türkenfreundlichen" Gerichts, dessen Entscheidung auch nur teilweise politisch und nicht allein juristisch motiviert war, im Keim erstickt. Irgendwer wird schon noch versuchen, die Tschäpe als Märtyrerin hinzustellen, aber so wird's vielleicht etwas schwieriger.

     

    Die taz könnte natürlich Größe zeigen und ihren Platz an eine türkischsprachige Zeitung abgeben. Also, nur falls euch das wirklich so wichtig ist natürlich.

  • L
    lowandorder

    nochens:

     

    Strafrecht - ist öffentliches Recht.

    Eine allseits geläufige Prüfungsfangfrage.

    Strafrichter sind aber häufig verkappte 'Zivilisten',

    beschäftigen sich im Studium und dannach mit Zivilrecht und auch oder verstärkt mit

    Strafrecht. Je nach Neigung und wo einen der Geschäftsverteilungsplan so hinweht.

     

    Tja - und damit hatt es sich bei den Herren/ Damen des zuständigen Strafsenats

    ganz offensichtlich.

    Vorweg - die Begrenztheit der Zahl der Plätze hat mit der hier sich stellenden Auswahlfrage nichts, aber auch gar nichts zu tun.

    Die Zahl der Plätze ist immer begrenzt. Klar!

     

    Ist die Auswahl, das gewählte Auswahlverfahren sachlich geboten, ist es geeignet eine geeignete, sachliche Auswahl herbeizuführen?

    Und erscheint die danach getroffene Auswahl sachgerecht, insbesondere genügt sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz?

    That's it.

     

    Das hier aus dem Hut gezauberte ' Windhundprinzip' ist ein grundsätzlich geeignetes Verfahren zur Auswahl (unter Gleichen!); ja wenn - wenn nicht sachliche Besonderheiten es als ungeeignet erweisen, insbesondere in der Ergebniskontrolle - also im Nachhinein erscheinen lassen.

    Und - das ist hier ziemlich offensichtlich der Fall.

     

    Nix gegen Journalisten aus den USA, aber es liegt auf der Hand, daß das Interesse der Öffentlichkeit dort an dem NSU-Verfahren ein anderes Gewicht hat, als das der türkischen Journalisten.

    Allein das zwingt zu einem gewichtenden Verfahren.

     

    Die Bayern bräuchten gar nicht so weit laufen.

    Einer ihrer internationalen Stars des Öffentlichen und des Verfassungsrechts, Peter Häberle, hat dazu - neben seiner legendären Dissertation zu den Grundrechten -

    das grundlegende Werk 'Öffentliches Interesse' als Habil vorgelegt,

    noch eh es ihn nach Bayern verschlug.

     

    Anhand dessen kleine Synopse - ok, bei OLG-Richtern was länger und schwupps,

    liegt auf der Hand - plan as plan can be - = so, wie hier geschehen, geht's erkennbar nicht;

    das ist erkennbar schlicht willkürlich, genügt den einfachsten Anforderungen an eine sachliche, sachlich gebotene Auswahlentscheidung schon vom gewählten Verfahren her nicht.

    Sorry - und das wissen die auch.

     

    Ps. Ihr könnt's euch den Peter Lerche, den Ziehvater von Vossibär,

    rausklauben, trotz Theodor Maunz im Gepäck - 's schaugt nix anderes 'eraus.

  • DH
    Dieter Hildebrandt

    Ja, wenn's beim BVerfG geht, dann muss es ja auch in Wanne-Eickel und in München gehen, oder? Schließlich gilt ja für das BVerfG auch das GVG... wie? Das gilt gar nicht für die? Die haben stattdessen tatsächlich das BVerfGG? Na, sowas. Jetzt passt die Argumentation aber irgendwie nicht mehr... egal, das wissen die üblichen Verdächtigen, die sich jetzt schön empören, natürlich nicht. Also, rage on...

  • D
    D.J.

    Die Zulassung von Zuschauern funktioniert nach dem "Reihenfolgeprinzip", also ebenfalls Prinzip "Windhund":

     

    http://www.projektwerkstatt.de/laienverteidigung/handbuch/169_183_gesamt.pdf

     

    Ausnahmen stellen die reservierten Plätze für Journalisten dar. Hierzu steht, soweit ich sehe, in der Strafprozessordnung nichts Ausdrückliches über die Art der Zulassung. Es der Münchener Justiz zum Vorwurf zu machen, dass sie hier sichergehen wollte und darum ebenfalls das Reihenfolgeprinzip wählte, scheint mir abenteuerlich; auch den Fall Kachelmann als Vorbild zu nehmen, scheint mir nicht völlig überzeugend (keine Sternstunde der Justiz und Presse).

    Inwieweit die Vorgänge im Verfassungsgericht ohne Weiteres auf einen Strafprozess zu übertragen sind, kann ich nicht beurteilen, hier wäre ich über die Auskunft eines Strafrechtlers dankbar. Wenn dies möglich ist, wäre es natürlich sinnvoll, wobei sich dann die Frage der Auswahl ebenso stellt, wenngleich nicht so massiv.

    Fazit: Meines Erachtens eine diffizile Sache, die nicht geeignet ist für die üblichen Empörungsreflexe.