Kommentar NPD-Verbot: Undurchdacht und populistisch

Die fixe Idee, zugelassene Parteien einfach aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist nicht neu. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Sicherlich ist es ein "untragbarer Zustand, dass sich die NPD aus staatlichen Mitteln mit rund einer Million Euro im Jahr finanziere", wie CSU-Generalsekretär Dobrindt feststellte. Seine Folgerung daraus, demokratiefeindliche Parteien müssen von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, zeichnet sich hingegen durch ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis aus.

Die fixe Idee, zugelassene Parteien einfach aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist weder neu noch praktikabel. Bereits vor vier Jahren forderte der Innenminister in Niedersachsen, der Bundestagspräsident solle entscheiden, welche Parteien staatliche Gelder bekommen - und welche nicht.

Damit würde die Union gleich mehrere Ziele erreichen. Das lästige Bundesverfassungsgericht würde umschifft, die skandalöse V-Mann-Praxis kann fortgeführt werden und der Bundestagspräsident, nicht selten von CDU oder CSU gestellt, kann über das Geld für Parteien entscheiden. Wer sich nun noch daran erinnert, dass die CSU vor einigen Monaten ein Verbot der Linkspartei gefordert hatte, kann sich ungefähr ausmalen, wohin die Reise gehen könnte.

Patrick Gensing betreibt die Seite Publikative.org (ehemals npd-blog.info).

Entweder, die NPD wird rechtsstaatlich verboten, weil sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung arbeitet - oder sämtliche Scheindebatten über staatliche Maßnahmen müssen eingestellt werden. Ein Verbot der NPD auf "kaltem Wege" ist weder möglich noch begrüßenswert - auch wenn es die richtigen treffen würde. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Der blanke Populismus wird dadurch besonders deutlich, dass die Christsozialen ihre Forderung noch nicht einmal juristisch geprüft haben. So kündigte Dobrindt an, die CSU-Landesgruppe wolle ein Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes anstoßen. Die Frage stellt sich: Wer schützt die Verfassung gegen solche Angriffe auf Stammtischniveau?

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