Kommentar Kosovo: Präzendenzfall für andere Sezessionen
Der Haager Gerichtshof prüft die Unabhängigkeit des Kosovos. Das ist gut für das Völkerrecht.
Andreas Zumach ist taz-Korrespondent bei den UN in Genf.
Nachdem Serbien dies beantragte, hat die Generalversammlung der UNO nun beschlossen, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) in den Haag ein Rechtsgutachten über die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo erstellen muss. Das ist gut für das Völkerrecht.
Die Abspaltung des Kosovo von Serbien, die von den USA und einer Mehrheit der EU-Staaten gefördert wurde, sowie die Sezession Abchasiens und Südossetiens von Georgien, die seitdem von Russland unterstützt wurde, haben allerhand völkerrechtliche Fragen aufgeworfen, die dringend zu klären sind. Zwar hat Russland bislang nur eine Hand voll weiterer Staaten dazu gewinnen können, seinem Kurs zu folgen. Aber auch die Unabhängigkeit des Kosovo wird nach acht Monaten gerade mal von einem Viertel der UNO-Mitglieder anerkannt - von 48 Staaten, um genau zu sein.
Die 22 EU-Mitglieder unter ihnen haben sich bei der Abstimmung in der Generalversammlung enthalten. Damit haben sie gezeigt, dass sie sich keineswegs so sicher sind, dass ihre Anerkennung des Kosovo dem Völkerrecht entspricht, wie sie behaupten - und wie etwa die forschen Töne der Bundeskanzlerin glauben machen sollen.
Sollte der Gerichtshof in Den Haag fest stellen, dass die einseitige Unabhängigkeit des Kosovo nicht "in Übereinstimmung mit internationalen Gesetzen" erfolgte, wird dies die jeweiligen Regierungen wahrscheinlich kaum zu einer Korrektur ihrer bereits getroffenen Entscheidungen zu Kosovo, Abchasien und Südossetien führen. Aber die Präzedenzwirkung dieser drei Fälle mit Blick auf andere Konflikte könnte ein solches Urteil zumindest eindämmen. Würde der IGH die Unabhängigkeit Kosovos in seinem Gutachten hingegen für konform mit internationalen Gesetzen erklären, würde auch auch dieses der Klärung dienen.
Mit Blick auf andere Sezessionskonflikte wäre allerdings sehr zu wünschen, dass der IGH dann auch möglichst konkrete Kriterien dafür entwickelt, wann das Recht auf Sezession einer Volksgruppe und die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit gegeben ist - und wie der Prozess der Abspaltung möglichst gewaltfrei umgesetzt werden könnte.
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