Kommentar Integrationsgesetz: Alles andere als historisch
Ein Integrationsgesetz ist längst überfällig. Doch der jetzt vorliegende Entwurf geht in die falsche Richtung. Einige Regeln verhindern sogar die Integration.
M ehr als 60 Jahre nach Anwerbung der sogenannten Gastarbeiter bringt die Bundesregierung ein Integrationsgesetz auf den Weg. Es kommt viel zu spät, hätte aber dennoch ein Zeichen sein können, dass man Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen will.
Genau das aber leistet der Gesetzentwurf nicht. Statt zu zeigen: So schaffen wir das gemeinsam mit der Integration, stellt er vor allem viele kleinteilige Bedingungen und sendet ein altbekanntes Signal: Wir bezweifeln, dass ihr euch integrieren wollt.
Manches aus dem Gesetz erschwert sogar die Integration, statt sie zu ermöglichen. So kann auch anerkannten Flüchtlingen künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Das soll „Ghettobildung“ verhindern. Es kann aber auch dazu führen, dass Flüchtlinge in abgelegenen Gegenden landen, wo es zwar Wohnungen gibt, aber keine Jobs, und statt einer Community, die auffängt und unterstützt, eine feindselige Bevölkerung.
Gleichzeitig wird ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anders als bisher an Arbeit geknüpft – und an Deutschkenntnisse. Was aber, wenn man, wie viele Neuankömmlinge zurzeit, keinen Platz im Deutschkurs bekommt, weil es zu wenige gibt?
Es gibt auch positive Passagen
Vom Recht, die Familie bei sich zu haben, und dem Schulbesuch der Kinder wird in dem Gesetzentwurf gar nicht gesprochen. Immerhin gibt es auch Positives: Junge Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben, müssen für die Dauer der Lehre keine Abschiebung mehr fürchten.
Gut ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Vorrangprüfung entfällt, Flüchtlinge also nicht erst einen Job bekommen können, wenn dafür kein Deutscher oder EU-Ausländer zu haben ist.
Ein „historisches Gesetz“ aber, wie einige der Macher vollmundig bekundeten, ist der Entwurf bei Weitem nicht. Die Aufgabe, vor der Deutschland mit der Integration der Flüchtlinge steht, kann man historisch nennen. Der Gesetzentwurf wird dieser Aufgabe nicht gerecht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Geschasste UN-Sonderberaterin
Sie weigerte sich, Israel „Genozid“ vorzuwerfen
Prognose zu Zielen für Verkehrswende
2030 werden vier Millionen E-Autos fehlen
Mord an UnitedHealthcare-CEO in New York
Mörder-Model Mangione
Vertrauensfrage von Scholz
Der AfD ist nicht zu trauen
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Fußball WM 2030 und 2034
Der Profit bleibt am Ball