Kommentar Haasenburg-Verfahren: Aufklärung tut not
Der zweite Prozess um die geschlossene Haasenburg GmbH ist grotesk. Wie objektiv sind das Amtsgericht Lübben und die Staatsanwaltschaft Cottbus?
D ie Frage nach der Befangenheit des Gerichts tauchte bereits im ersten Prozess auf, als der Richter die Beziehung eines Erziehers zu einem viel jüngeren Mädchen als „Liebelei“ verklärte.
In einem Verfahren, das einer Einrichtung gilt, in der ein pädagogischer Extremismus vorherrschte, in der schon eine einfache Diskussion als Fehlverhalten gelten konnte, ist eine derartiger rhetorischer Umgang mit ernsthaften Vergehen schon mindestens zynisch zu nennen. Selbst der Gang zur Toilette war nicht selbstverständlich. Kinder wurden auf Fixierliegen geschnallt. Es gab Gewalt, die Knochenfrakturen nach sich zog. Es gab zwei Selbstmorde. All das geschah noch vor der Berichterstattung in der taz.
Es ist offenbar nötig, das immer wieder zu wiederholen. Unter diesen Umständen lässt sich nicht so ohne weiteres von einer „Liebelei“ oder einer Liebesbeziehung sprechen. Auch die Staatsanwältin Hansen scheint zu demokratischen Grundprinzipien ein eher eigensinniges Verhältnis zu haben – oder wie ist es sonst zu beurteilen, dass sie der taz keine Fragen beantworten möchte. Andere Kollegen erhalten Antwort.
Nach diesem zweiten Prozess zur Haasenburg GmbH erhärtet sich ein Verständnis bei den Behörden, dass dazu neigt, die Vorfälle in der Haasenburg GmbH zu bagatellisieren. Als sei nichts geschehen. Es geht auch nicht um einen Freispruch – der mag ja juristisch gerechtfertigt sein. Es geht um die Verfahrensführung und die Semantik der Argumente.
Schon vor zwei Jahren musste die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Ermittlung getragen werden. Die Vorfälle sind aber keine Erfindung der Presse. Eine Expertenkommission bestätigte den Hass in der Haasenburg GmbH in erschreckenden Details. Nachzulesen auf 124 Seiten. Doch erneut rubriziert ein Richter den Drill, der zu vielen Verletzungen führte, als Kollateralschaden einer sonst – so der Unterton – gängigen Erziehungspraxis. Jahrelang beschwerten sich Jugendliche. Die staatlichen Stellen unternahmen fast nichts.
Schlechtes Gewissen? Keine Spur. Auch die Familienrichter dieses kleinen Amtsgerichts in Lübben haben den steten Zugang von Jugendlichen in die Haasenburg GmbH mitzuverantworten. Beim Betreiber füllte es die Kasse. Womöglich sind die lokalen Gesetzeshüter mit dem Verfahren schlicht überfordert.
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