Kommentar Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Verschärfung zur Liberalisierung
Der Entwurf von Ethik-Experten würde Sterbehilfevereine unter Strafe stellen, aber ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben. Eine akzeptable Lösung.
D ieser Gesetzentwurf kommt zwar nicht aus dem Parlament, aber er wird die anstehende Diskussion im Bundestag stark beeinflussen. Vier Experten für Ethik und Palliativmedizin schlagen vor, dass Ärzte künftig Hilfe zur Selbsttötung geben dürfen – aber nur sie. Angehörige und Freunde sollen zwar straffrei bleiben, ihre Beihilfe wäre aber rechtswidrig. Alle anderen, insbesondere sogenannte Sterbehilfevereine, würden bestraft.
Der Vorschlag der Experten ist dialektisch. Sie schlagen eine Verschärfung des Strafrechts vor, um eine gesellschaftliche Liberalisierung zu erreichen. Erstmals würde in Deutschland die bisher straffreie Hilfe zur Selbsttötung ein kriminelles Delikt.
Zugleich würden aber die bisherigen Beschränkungen des ärztlichen Standesrechts und des Betäubungsmittelrechts fallen. Ein Verein der Reisen in die Schweiz organisiert, wäre also verboten, die Gabe eines milden Selbsttötungsmedikaments durch den Hausarzt wäre aber erlaubt. Das ist eine ausgewogene und angemessene Lösung. Ein Verbot der Notlösung ist akzeptabel, wenn zugleich eine echte Lösung eröffnet wird.
Eine Liberalisierung aber ist erforderlich. Das zeigt schon der bizarre Sterbetourismus in die Schweiz. Die Palliativmedizin kann Todkranken zwar die Schmerzen nehmen, dennoch wollen manche Menschen ihren körperlichen Verfall nicht einfach miterleben, sondern ihr Leben lieber selbstbestimmt beenden. Das ist ihr Verständnis von Menschenwürde. Wer ihnen diesen Wunsch verweigert, macht sie letztlich damit zu bloßen Objekten der eigenen Moral oder Religion.
Die Giftspritze durch den Arzt bleibt aber zu Recht weiterhin strafbar. Wer als Kranker die Kontrolle über den eigenen Tod nicht selbst übernehmen will, will vielleicht doch nicht wirklich sterben.
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