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Kommentar Gesetzentwurf zur SterbehilfeVerschärfung zur Liberalisierung

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Entwurf von Ethik-Experten würde Sterbehilfevereine unter Strafe stellen, aber ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben. Eine akzeptable Lösung.

Oft wollen Todkranke ihr Leben selbstbestimmt beenden. Ein Gesetz könnte ärztliche Suizidbeihilfe erlauben. Bild: dpa

D ieser Gesetzentwurf kommt zwar nicht aus dem Parlament, aber er wird die anstehende Diskussion im Bundestag stark beeinflussen. Vier Experten für Ethik und Palliativmedizin schlagen vor, dass Ärzte künftig Hilfe zur Selbsttötung geben dürfen – aber nur sie. Angehörige und Freunde sollen zwar straffrei bleiben, ihre Beihilfe wäre aber rechtswidrig. Alle anderen, insbesondere sogenannte Sterbehilfevereine, würden bestraft.

Der Vorschlag der Experten ist dialektisch. Sie schlagen eine Verschärfung des Strafrechts vor, um eine gesellschaftliche Liberalisierung zu erreichen. Erstmals würde in Deutschland die bisher straffreie Hilfe zur Selbsttötung ein kriminelles Delikt.

Zugleich würden aber die bisherigen Beschränkungen des ärztlichen Standesrechts und des Betäubungsmittelrechts fallen. Ein Verein der Reisen in die Schweiz organisiert, wäre also verboten, die Gabe eines milden Selbsttötungsmedikaments durch den Hausarzt wäre aber erlaubt. Das ist eine ausgewogene und angemessene Lösung. Ein Verbot der Notlösung ist akzeptabel, wenn zugleich eine echte Lösung eröffnet wird.

Eine Liberalisierung aber ist erforderlich. Das zeigt schon der bizarre Sterbetourismus in die Schweiz. Die Palliativmedizin kann Todkranken zwar die Schmerzen nehmen, dennoch wollen manche Menschen ihren körperlichen Verfall nicht einfach miterleben, sondern ihr Leben lieber selbstbestimmt beenden. Das ist ihr Verständnis von Menschenwürde. Wer ihnen diesen Wunsch verweigert, macht sie letztlich damit zu bloßen Objekten der eigenen Moral oder Religion.

Die Giftspritze durch den Arzt bleibt aber zu Recht weiterhin strafbar. Wer als Kranker die Kontrolle über den eigenen Tod nicht selbst übernehmen will, will vielleicht doch nicht wirklich sterben.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • Der Rückgang an Organspenden, zu dem es nach dem Skandal an Transplantationszentren seit dem letzten Jahr gekommen ist, erschwert zunehmend eine gerechte Verteilung der Organe, beklagt der Ärztliche Direktor der Charité - Universitätsmedizin Berlin in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2013). Der Grund: Die geltenden medizinischen Kriterien sind nicht immer in der Lage, den am besten geeigneten Empfänger zu finden.

     

    Und jetzt wollen einige Politiker dass die Ärzte über Leben und Tod entscheiden? Sie können nicht einmal die Organe gerecht verteilen.

  • Wie stellen diese "Experten" sich das denn juristisch vor? Soll Suizid jetzt strafbar werden, nur damit die Beihilfe dazu bestraft werden kann?

  • Was, bitteschön ist denn ein "mildes Selbsttötungsmedikament"? Damit wird man nur ein bisschen tot, oder wie?

  • Diese Diskussion -wer weiß, die Wievielte schon- zeigt die geringe Achtung vor der Selbstbestimmung und Selbsterfüllung, die staatlichen (terror-) Organe zustande bringen. Die Eigentumsrechte der Bürger an sich selbst gelten nichts.

    So bleibt nur der entwürdigene Weg eines Unfalles und die kaum vermeidbare Gefährdung anderer Menschen.

     

    Zu Glück gibt es in der Natur hierzulande an die 100 Pflanzen, die töten können (Wikipedia), viele davon qualvoll. Auch 10 Liter Wasser sind tötlich oder Pures Salz in Mengen. Auch eine Reise und spurloses Verschwinden kann eine Lösung sein, um die Nachfahren von den horrenden Kosten der Altenpflege oder der Entsorgung der "sterblichen Überreste" zu entlasten.

     

    Nach einem spannenden und abwechslungsreichen Leben zu sagen "das genügt" halte ich für ein unverzichtbares Menschenrecht; das werde ich mir nicht nehmen lassen.

     

    Wie Sie erkennen können habe ich für mich für mich selbst bedacht und erkannt, was richtig ist. Und Gott? Wenn er wirklich allmächtig und allwissend ist, wird er mich persönlich wissen lassen, was für mich richtig ist.

     

    Diese Gesetzgebung wird lächerlich, wenn sich Staaten erdreisten mit Kriegsgeschrei samt "Kollateralschäden" Menschen aus primitiver pathplogischer Herrschsucht zu vielen Millionen abzuschlachten.

     

    Pastor Gauck, Du ekelst mich an.

  • Mein Leben gehört mir, nicht meiner Frau, nicht dem Finanzamt und auch nicht dem STAAT.