Kommentar Gesetz gegen Produkttod: Anreiz für ein langes Leben schaffen!
Der französische Gesetzentwurf gegen den verfrühten Verschleiß von Elektrogeräten reicht nicht. Besser wäre eine längere Gewährleistungszeit.
W enn ein Elektrogerät nach nicht einmal zwei Jahren den Dienst quittiert, ist das mehr als ärgerlich. Es ist auch teuer. Zumindest für den Verbraucher. Denn die Rechtslage sieht vor: Gibt es keine freiwillige Garantie des Herstellers, muss ab einem halben Jahr nach Kauf der Nutzer des Geräts beweisen, dass der Mangel von Anfang an im Produkt angelegt war, will er in den Genuss der Gewährleistung kommen. Praktisch unmöglich. Daran krankt auch das in Frankreich geplante Gesetz: Den Herstellern muss nachgewiesen werden, dass sie die Lebenszeit des Geräts vorsätzlich verkürzt haben.
Dabei ist das manchmal verdächtig schnelle Ableben von Elektronik kein Naturgesetz. Genauso wenig wie exorbitante Reparaturkosten, die es für Kunden oft wirtschaftlicher machen, ein Neugerät zu kaufen. Es braucht daher einen Anreiz für Produzenten, auf Langlebigkeit zu setzen. Und was wäre da geeigneter als die Verpflichtung, über Jahre hinweg für eventuelle Reparaturen aufzukommen?
Rechtlich wäre das mit einer deutlichen Verlängerung der Gewährleistung machbar. In Kombination damit, dass über den vollen Zeitraum der Hersteller ein Verschulden des Kunden beweisen muss, wenn es doch einen Defekt gibt. Die Industrie hätte auf einmal ein Interesse daran, Geräte möglichst unkaputtbar zu machen, um nicht ständig reparieren, nachbessern oder irreparable Geräte austauschen zu müssen.
Wichtig ist: Die Gewährleistung darf sich nicht nur auf Hardware wie Elektronik beziehen, sondern auch auf Software. Betriebssysteme von Smartphones etwa, deren Sicherheitslücken Hersteller so gerne ungestopft lassen, müssen auch nachgebessert werden.
Im Ergebnis werden die Geräte dadurch teurer, klar. Aber auch hochwertiger, langlebiger und die Herstellung ressourcenschonender.
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