Kommentar Fracking-Gesetz: Viel erreicht, noch mehr möglich
Das Gesetz legt die Entscheidungsgewalt in die Hände von Experten. Die Parlamentarier haben es in der Hand, diese Selbstentmachtung zu verhindern.
D ass Regierung und Opposition Gesetze unterschiedlich bewerten, ist völlig normal. Dass es komplett gegensätzliche Einschätzungen schon darüber gibt, was überhaupt in einem Gesetz drinsteht, ist hingegen ungewöhnlich. Die Bundesregierung behauptet, ihr Entwurf verhindere Fracking fast komplett. Die Opposition meint hingegen, durch das geplante Gesetz werde Fracking beinahe überall möglich.
Dieser Widerspruch liegt nicht nur daran, dass beide Seiten gern mal etwas übertreiben. Beim Fracking-Gesetz ist tatsächlich offen, wie es sich in der Praxis auswirken wird. Denn die wichtige Entscheidung, ob und wo das umstrittene unkonventionelle Fracking nach erfolgreichen Versuchsbohrungen kommerziell eingesetzt werden darf, will die Politik auf eine kleine Expertenkommission aus Wissenschaftlern und Behördenvertretern übertragen, die demokratisch nicht legitimiert sind.
Nun haben es die Mitglieder des Bundestags in der Hand, diese Selbstentmachtung der Politik zu stoppen. Vieles spricht dafür, dass sie das tun werden. Auch bei anderen Fragen zeichnet sich innerhalb von Union und SPD eine Mehrheit für eine weitere Verschärfung des Gesetzes ab.
Viel erreicht haben die Kritiker der umstrittenen Technologie auch bisher schon: Indem sämtliche Einzugsbereiche der Trinkwasserversorgung nun für jede Art von Fracking tabu sind und die Wasserbehörden jeder Bohrung zustimmen müssen, sind Gefahren fürs Wasser effektiv minimiert. Für das auch bisher schon praktizierte Fracking in Sandsteingebieten gelten künftig schärfere Vorschriften als bisher. Und dass das unkonventionelle Fracking in relevantem Umfang genutzt wird, ist angesichts der vielen Auflagen nicht wirklich zu erwarten.
Für allzu viel Alarmgeschrei besteht also kein Anlass mehr.
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