Kommentar Flüchtlingswohnungen: Beeindruckend unkonventionell
Warum lange zögern? Die Stadt Olpe macht vor, wie Behörden Flüchtlingen unbürokratisch helfen können.
M an kann es als Beschlagnahme ansehen. Oder als Beschluss auf kurzem Dienstweg: Eine Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen hat in Olpe auf eine ehemalige Familienferienstätte per Ordnungsverfügung zugegriffen. Sie will dort Flüchtlinge unterbringen.
Die Ferienstätte Regenbogenland des Kolpingwerks war erst kürzlich geschlossen worden – und die Bezirksregierung Arnsberg, die für Olpe zuständig ist, beschloss, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen: Inbesitznahme vor offiziellem Kauf. Beide Seiten sollen längst über einen Verkauf des Gebäudes verhandelt haben, um es als Flüchtlingsunterkunft umzubauen. Warum also die ganze Aufregung?
Und steht das katholische Kolpingwerk nicht für Nächstenliebe? In Olpe könnte sie unbürokratisch ausgelebt werden. Der schnelle staatliche Vollzug in dem kleinen Städtchen zeigt doch, wie dramatisch die Lage für die Flüchtlinge ist. Die Zahlen der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen (und anderswo) steigt. Nicht aber der verfügbare Wohnraum.
In Olpe will man rasch helfen und wendete das Ordnungsbehördengesetz an. Das besagt, dass man „eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abwehren“ könne. Die „Gefahr“ ist in Olpe eher eine Notwendigkeit, nämlich die Obdachlosigkeit von Flüchtlingen zu verhindern.
Trotzdem könnte die Sache schiefgehen. Denn das gemeine Rechtsempfinden verlangt, dass der Staat nicht eben mal Eigentum beschlagnahmen kann. Es sei denn, es liegt eine Straftat vor. Insofern könnte der staatliche Eingriff in Olpe genau das hervorrufen, was er vermeiden will: Ressentiments gegen Flüchtlinge und Ausländer. Es kommt jetzt darauf an, wie die Politik mit der Bevölkerung kommuniziert.
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