Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Es lebe die Naivität?
Endlich kommt Bewegung in die Swowdenvernehmung durch den NSA Untersuchungsausschuss. Offiziell heißt es ja, das das zuviel Stress mit den Ammifreunden gibt, wenn man Snowden nach Deutschland einreisen lässt. Geht es nicht vielmehr darum, das die CDU die Vernehmung unter Kontrolle halten will und die Amerikaner mithören lassen will? Gibt es denn überhaupt eine Abhörsichere Leitung. Wird der Raum, indem sich der Untersuchungsausschuss trifft regelmässig auf Wanzen überprüft? Auch die beteiligten Abgeordneten, bevor sie sich treffen? Soll nicht herauskommen, wie Teile dr CDU/CSU mitgemacht haben? Apropo NSA, gestern war, ich tzraute meinern Augen kaum, Westerwelle, der im Amt europäische Werte an die Börse in NY zum Schaden der deutschen und europäischen Wirtschaft verscherbelt und mehr Netto vom Brutto für sich und seine Freunde gefordert hat (ist nur falsch verstanden worden) bei Lanz. So locker und lässig hat man ihn noch nie gesehen. Ist es, weil er vom Amt befreit ist, oder war er inzwischen in den Staaten, hat sich das von denen abgeschaut? Hab das ganze interview nicht ertragen. Als er von seiner Stiftung erzählte für ie er ehrenamtlich Innovative Projekte in aller Welt fördern will.
Mit einem wissenden Lächeln versuchte Generalbundesanwalt Range in den Tagesthemen vom 04. Juni 2014 mitzuteilen, dass das Bedürfnis der Bundesbürger nach Privatsphäre nicht von Belang ist. Obwohl der Behörde mehr als 2000 Strafanzeigen vorliegen ermangele es „am Anfangsverdacht für eine konkret verfolgbare Straftat". Beim Kanzlerinnenhandy wird es unmöglich sein im Nachhinein festzustellen von wem und wo die Gespräche abgehört wurden. Bei der Massenüberwachung der Telefonate / Verbindungsdaten ist aber eine Ermittlung möglich. Verbindungsdaten lassen sich durch abhören nicht ermitteln:
- Wo werden die Verbindungsdaten in Deutschland gesammelt / gespeichert?
- Wer hat das Datenkonvolut regelmäßig an die NSA weitergegeben.
- Wer hat die Anweisung zur Weitergabe der Daten gegeben?
Die Verantwortlichen sind bei der Bundesnetzagentur (Wurzelbehörde nach dem Signaturgesetz) zu suchen und deren Präsident – Jochen Homann – sollte über solch weitreichende Entscheidungen informiert sein oder aber auf den Verantwortlichen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deuten, dem die BNA unterstellt ist.
Range hätte mit Sigmar Gabriel oder seinen Vorgängern Rössler, Brüderle, Guttenberg … zahlreiche Ansprechpartner bei denen er hinsichtlich der NSA-Kontakte vorstellig werden könnte. Mit der Kanzlerin wird er sich nicht darüber austauschen. Verstöße gegen Art. 10 GG sind kein Ermittlungsgrund?
Die verbundenen Augen der Justitia bekommen schleichend eine andere Bedeutung.
Ob die Snowden-Enthüllungen nun ausgerechnet juristische Folgen haben, ist doch weitgehend egal.
Der wahre Skandal ist, dass auch ansonsten in guter Näherung nichts passiert. Dabei kann nicht ernsthaft bezweifelt werden (und das war schon vor Snowden klar), dass das Land "aufrüsten" muss, und zwar einerseits technisch, andererseits bezüglich der Qualifizierung der Bevölkerung (denn unverstandene Sicherheitstechnik ist meist wenig ergiebig).
Aber:
1) Keiner tut (!= nutzlos rumschnacken) was: Politik, Hochschulen, Schulen, die Verbände der Berufsgeheimnisträger, die Onlinewirtschaft. Noch schlimmer: Sogar unter den Protagonisten von Kryptografie, bis hin zu den Softwareentwicklern, wird kaum gehandelt. Warum auch die Situation verbessern?
2) Keiner berichtet darüber, dass keiner was macht. Niemand muss sich öffentlich verantworten. Das beschleunigt die Entwicklung natürlich immens...
Der Bundespräsident zum Snowden-Jahrestag
Erhebt der Bundespräsident den neuen NSA-Song in den Rang eines Volksliedes?
"Hoch auf dem gelben Wagen" war einst das Markenzeichen des Ex-Bundespräsidenten Walter Scheel. Gewöhnlich gut unterrichtete Journalisten wollen erfahren haben, dass unser Bundespräsident sein bisheriges beredtes Schweigen in dem NSA-Skandal bricht - nach Erklärung seiner Beunruhigung vor rd. 10 Monaten. Ähnlich wie einer seiner Vorgänger, mit seiner sogenannten Ruckrede das Land aufrütteln wollte, soll Joachim Gauck mit einer Fortissimo-Ballade für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werben wollen. Dafür soll er The Endless NSA-Trilogy des noch weithin unbekannten, aber talentierten Singer Songwriter's Sigismund Ruestig ausgewählt haben.
Allerdings besteht die Trilogie aus drei Liedern, von denen das erste noch dazu in Englisch ist. Das zweite beschreibt eine zu enge nationale Perspektive. Lediglich das dritte Lied ist auf Deutschland und Europa fokussiert. Um eventuelle diplomatische Verwicklungen mit den USA, aber auch mit der EU zu vermeiden, soll sich der Bundespräsident bei seiner Auswahl an der Entstehungsgeschichte der deutschen Nationalhymne orientiert haben. Wie dort lediglich die dritte Strophe des umfassenden Deutschlandliedes in den Rang der Nationalhymne gehoben wurde, will er nun nur das dritte Lied der NSA-Trilogy unter dem Titel "Wir werden nicht abgehört" in den Rang eines Volkslieds erheben.
In kleinem Kreis soll er sein Vermarktungskonzept für das neue Volkslied preisgegeben haben: für das Kopieren und die Weiterverbreitung des Volksliedes will er auf die bewährte Unterstützung der NSA vertrauen.
Sie können - auch ohne die NSA - das neue Volkslied schon heute kennenlernen. Und zwar inklusive der ersten beiden Songs!
Viel Spaß beim Anhören!
Wenn die AKW abgeschaltet werden, droht Deutschland eine Stromlücke. So lautete mal ein Mantra der Union. Jetzt klärt ein Untersuchungsausschuss auf.
Kommentar Ermittlungen gegen die NSA: Das Unrecht nicht akzeptieren
Die Ermittlungen wegen der Überwachung von Merkels Handy sind reine Symbolik. Die aber besagt, dass niemand über dem Gesetz steht.
Das Kanzlerhandy schützen. Warum nicht? Bild: reuters
Und er ermittelt nun doch. Nach langem Ringen mit sich und seiner Behörde hat Generalbundesanwalt Harald Range endlich ein Ermittlungsverfahren wegen des NSA-überwachten Handys der Bundeskanzlerin eingeleitet. Die unwilligen Staatsanwälte, die das für reine Symbolik hielten, haben natürlich recht. Aber ihre Schlussfolgerung, deshalb auf ein Ermittlungsverfahren zu verzichten, war falsch.
Was spricht gegen ein Symbol, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem auch gegen den US-Geheimdienst ermittelt wird, wenn er sich nicht an hiesige Gesetze hält? Was spricht gegen ein Symbol, dass hier niemand über dem Gesetz steht?
Auch wenn es kaum gelingen wird, konkrete Verantwortliche zu ermitteln und zu bestrafen, spricht dies nicht gegen ein Ermittlungsverfahren. Schließlich ist das nichts Außergewöhnliches. Auch wenn deutsche Soldaten in Afghanistan von Taliban erschossen werden, ermittelt die Bundesanwaltschaft. Der Verzicht auf Ermittlungen gegen unbekannte NSA-Verantwortliche wäre also auch ein Symbol gewesen – ein Symbol der akzeptierten Rechtlosigkeit.
Wichtiger aber ist, dass die Durchleuchtung der deutschen Bevölkerung nicht aus dem Blick gerät. Und hier gibt es bessere Symbole als strafrechtliche Ermittlungen. So sollte Deutschland ausdrücklich darauf verzichten, im Ausland anlasslos Massenkommunikation zu scannen. Der BND darf sich in Afghanistan nicht aufführen wie die NSA bei uns.
Ein starkes Symbol wäre auch, Ed Snowden endlich einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu geben. Damit er ohne Angst enthüllen kann, wie die NSA deutsche Kommunikation überwacht. Und damit auch andere Whistleblower ermutigt werden, die unmäßige Infrastruktur des Überwachungsstaats bloßzulegen.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Schwerpunkt Überwachung
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen