Kommentar EU-Aufenthaltskarte: Brisante Datensammlung
Die Karte kann für Drittstaatler Erleichterungen in der EU bieten. Aber sie bedeutet auch eine Gefahr des Datenschutzes, denn die Kartei weckt politische Begehrlichkeiten.
I m Krimi sind es stets die finsteren Verdächtigen, die ihren Finger ins Stempelkissen drücken müssen - in der nächsten Szene blickt der Kriminalbeamte dann in die Verbrecherkartei. Wohl deshalb reagieren viele Bürger so allergisch, wenn der Staat an ihre Fingerabdrücke kommen will. Die deutsche Debatte um den fälschungssicheren Personalausweis war dafür das jüngste Beispiel.
Zunächst aber ist ein Fingerabdruck ein Identifizierungsmerkmal wie das Muttermal am Kinn, die Augenfarbe oder die Körpergröße. Da sich Fingerabdrücke schwer fälschen lassen und eindeutig nur einer Person zuzuordnen sind, sind sie als Identifikationsmerkmal besser geeignet als Leberflecke. Ausweispapiere sollen schließlich möglichst fälschungssicher sein, das liegt nicht nur im Interesse der Behörden, sondern auch des jeweiligen Ausweisinhabers.
Wesentlich ist - und das gilt für die jetzt debattierte Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Bürger ebenso wie für den Personalausweis -, was der Staat mit den gesammelten Daten machen darf. Darin liegt der eigentliche politische Sprengstoff. Denn die Erfahrung zeigt, dass einmal geschaffene Datenbanken politischen Begehrlichkeiten ausgesetzt sind. Wenn wir das alles schon haben, dann könnten wir doch die Polizeiermittler da mal reinschauen lassen, meinten zum Beispiel die Innenminister Schily und Schäuble.
Eine fälschungssichere, zehn Jahre gültige Aufenthaltskarte könnte für legal in Deutschland lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten eine Erleichterung im Alltag bedeuten. Wird sie, wie die neue EU-Gesetzgebung verlangt, EU-weit eingeführt, wäre das Reisen für sogenannte Drittstaatler innerhalb des Schengenraums stressfreier möglich. Doch die Ausweisdatenkartei darf nicht zur Verbrecherkartei werden - dafür müssen die Datenschützer sorgen.
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