Kommentar ESM-Urteil : Karlsruhe rettet Eurorettung
Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Rettungsschirm überrascht nicht. Auch ist der ESM besser kontrollierbar als die Europäische Zentralbank.
D er Eurorettungsfonds ESM verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Politik bleibt also unter Kontrolle, aber sie wird von Karlsruhe an der langen Leine geführt. Bei der Eurorettung haben die Bundestagsabgeordneten weiterhin großen Spielraum, solange sie die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und nicht der Regierung überlassen.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte das Berliner Genöle der letzten Tage Erfolg gehabt. Vertreter aller Parteien hatten vom Bundesverfassungsgericht mehr Spielraum für die Politik verlangt. Anlass war, dass Karlsruhe jede Prozenthürde für Europawahlen verboten hatte.
Allerdings kommt das ESM-Urteil überhaupt nicht überraschend. Alle wesentlichen Fragen zum Rettungsschirm hat das Bundesverfassungsgericht schon im September 2012 entschieden, als der Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde.
Anders als von den Klägern erwartet, räumten die Richter damals schon dem Bundestag die Möglichkeit ein, zur Eurorettung auch große finanzielle Risiken einzugehen. Die Richter wissen, dass ein Ausstieg aus dem Euro für eine Exportnation wie Deutschland noch viel gefährlicher wäre. Die Richter sind also gerade keine „Alternative für Deutschland in roten Roben“, wie sie zuletzt öfter bezeichnet wurden.
Die Großzügigkeit beim ESM überrascht aber schon deshalb wenig, weil die Verfassungsrichter den ESM fast schon als ihr Baby sehen. Dass der ESM auf einem völkerrechtlichen Vertrag beruht, dem alle nationalen Parlamente zustimmen mussten, empfinden die Karlsruher Richter als Verdienst ihrer Rechtsprechung. Außerdem ist der ESM-Fonds besser kontrollierbar als eine Eurorettungspolitik durch die unabhängige Europäische Zentralbank. In Karlsruhe heißt es daher: ESM ja, EZB eher nein.
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