Richter am Bundesverfassungsgericht: Bundestag soll wählen
Bislang ernannte ein Ausschuss von zwölf Abgeordneten die Verfassungsrichter. Politiker von Union und SPD wollen das nun ändern.
BERLIN rtr | Die Richter am Bundesverfassungsgericht sollen künftig von allen Mitgliedern des Bundestages und nicht mehr von einem Ausschuss gewählt werden. Dies sehe eine Absprache zwischen den Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, vor, berichtete das Magazin Der Spiegel am Sonntag.
Mit der Gesetzesänderung wollten sie dem Vorwurf begegnen, die höchsten deutschen Richter würden in einem Geheimgremium ausgekungelt.
In Kreisen der Unionsfraktion hieß es dazu, dies sei zwar geplant, aber es gebe noch keine Vereinbarung dazu. Über das Vorhaben werde noch beraten.
Im Grundgesetz ist verankert, dass die Karlsruher Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Im Bundestag entscheidet bisher aber nicht das Plenum, sondern ein Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten.
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