Kommentar Drohnenkrieg: Keine Strafverfolgung mit Raketen

Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den Amerikanern noch jede Menge Ärger bereiten.

Die USA führen einen Drohnenkrieg in Afghanistan und im Norden Pakistans. Effizient, preisgünstig und relativ gefahrlos werden Kommandanten und wichtige Kader der Aufständischen ausgeschaltet. Militärisch ist das Konzept erfolgreich. Politisch und rechtlich dürfte der Drohnenkrieg den Amerikanern aber noch jede Menge Ärger bereiten - nicht nur in Pakistan, sondern auch in Deutschland.

In Pakistan werden die Drohnenangriffe zunehmend als Verletzung der Souveränität des Landes gesehen. Groß ist die Empörung vor allem, wenn dabei Unbeteiligte, etwa Kinder, sterben. Zwar haben die Amerikaner vermutlich eine Genehmigung der pakistanischen Regierung für Einsätze im Grenzgebiet zu Afghanistan. Doch die Regierung in Islamabad steht nicht dazu, deshalb ist der politische Schaden groß.

Vorige Woche wurden erstmals wohl auch deutsche Staatsbürger bei US-Drohnenangriffen im Norden Pakistans getötet. Diese hatten sich der Gruppe Islamische Bewegung Usbekistan angeschlossen. Das wirft weitere Fragen auf: Handelte es sich hierbei um zulässige militärische Auseinandersetzungen, oder liegt hier eine außergesetzliche Hinrichtung vermeintlicher Terroristen vor? Wurden die Deutschen gezielt getötet, oder war ihr Tod "nur" ein Kollateralschaden beim Angriff auf andere Ziele? Völkerrechtlich erlaubt ist tödliche militärische Gewalt nur im Rahmen bewaffneter Konflikte, also von Kriegen und Bürgerkriegen. Wer dagegen Terroristen, die nicht Teil der Kämpfe sind, einfach mit Raketen umbringt, begeht ein Kriegsverbrechen. So sehen das jedenfalls europäische Völkerrechtler.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sollte nun also schnell den Tod der Deutschen untersuchen. Die Bundesanwälte müssen dabei nicht nur den Status der Islamischen Bewegung Usbekistan klären, sondern auch, welche Funktion die deutschen Islamisten hatten. Eine Vorbereitung von Anschlägen in Europa kann jedenfalls nur strafrechtlich sanktioniert werden und rechtfertigt keine Raketenangriffe.

Bisher blieb die Karlsruher Bundesanwaltschaft leider untätig. Es sollte aber nicht der Eindruck entstehen, dass sie die Getöteten als Deutsche zweiter Klasse (eingebürgert und extremistisch) betrachtet. Oder dass sie etwas Angst vor einem Konflikt mit den US-Bündnispartnern hat.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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