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Kommentar Christian WulffHoffnung auf Mitleid

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Sie wollte keinen Schauprozess. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine Verurteilung.

Mit neuer Brille: Christian Wulff. Bild: dpa

C hristian Wulff hat das Angebot nicht angenommen. Er will keine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro zahlen, um eine Einstellung des Korruptionsverfahrens zu erwirken. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Bestechlichkeit gegen ihn erheben. Eine Verurteilung ist nicht unwahrscheinlich.

Zwar bestreitet niemand, dass Wulff sich als Ministerpräsident für die Vermarktung eines niedersächsischen Films einsetzen durfte. Und er durfte dies auch, obwohl der Finanzier ein persönlicher Freund war.

Strafrechtlich relevant wird es, wenn der Freund Wulff erst aufs Oktoberfest einlädt und einen Teil der Hotelkosten spendiert und am nächsten Tag um geschäftliche Unterstützung bittet. Wer da nicht an Leistung und Gegenleistung denkt, ist Romantiker.

Es ging dabei um einen Vorteil von einigen hundert Euro. Für einen chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Wenn Wulff meint, er kann den Korruptionsverdacht aus der Welt schaffen, dann sollte er es tun. Bisher ist es ihm nicht gelungen. Das Argument, er habe nur seine Aufgabe als Ministerpräsident erfüllt, genügt nicht.

Auch wer sich für eine legale Amtshandlung beschenken lässt, macht sich strafbar – wegen Vorteilsannahme. Und hier ging es um eine Ermessenshandlung, Wulff musste sich nicht für diesen Film einsetzen, er hat es aus eigenem Ermessen getan.

Der oft gehörte Vorschlag, die Staatsanwaltschaft solle den Vorwurf auf das weniger schwere Delikt Vorteilsannahme zurückstufen, steht nicht offen. Wenn es eine Verbindung zwischen Einladung und Unterstützung gab, dann ist es Bestechlichkeit.

Zwar standen ursprünglich noch andere Vorwürfe im Raum, bei denen sich der Sachverhalt am Ende als weniger eindeutig erwiesen hat. Diese werden deshalb zu Recht nicht angeklagt. Kein Grund, den eindeutigen Fall zu den Akten zu legen.

Die Staatsanwaltschaft wollte keinen Schauprozess. Sie hätte das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt, Wulff war das zu wenig. Er hofft offensichtlich auf Mitleid.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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40 Kommentare

 / 
  • H
    hto

    "Hoffen auf Mitleid" - aber warum denn, es leiden doch schon alle Profitler dieser Welt- und "Werteordnung" mit ihm, um ihn möglichst bald wieder zu rehabilitieren!?

  • G
    gerächter

    Wulff hat sicher Geld von der Industrie und aus der Politik erhalten, damit er mit seiner lächerlichen "Kleinigkeit" deren riesige Vergehen möglichst lange aus der Öffentlichkeit hält, oder alle müde sind noch mehr solcher wichtiger Nachrichten zu lesen. Und das kommt ja immer so. Ich kann auch echt nix mehr aus Syrien hören und lesen (z.B.).

  • AN
    Anno Nym

    ich werde mich Herrn Arno Nym anschließen, einer mit Biß und Zukunftsgedanken für heute. Bravo!

  • A
    Arrabiata

    @XXX

     

    Durch ihre dummdreisten Beiträge haben sie sich doch schon längst als der ahnungslose Kurzdenker in dieser Kommentarspalte entlarvt. Zum Thema "Vorteilsnahme im Amt" fällt ihnen ja nichts Passenders ein als "Vorverurteilung bösartiger linker Journalisten", die sie dann mal gleich in die NS-Ecke stellen. Godwins Law in Perfektion. Solche Unterstellungen kommen in der Regel von Leuten, die selber in diese Ecke gehören, denn zumindest erreichen sie damit eine stete Verwässerung des Nationalsozialismus.

     

    Ein Staatsanwalt KANN keinen "Deal" anbieten, wenn keine ausreichende Grundlage für einen Prozess besteht. Das ist nur möglich, wenn die belastenden Erkenntnisse einen Prozess unausweichlich machen. Der "Deal", die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung, dient nämlich lediglich dazu, die Justiz von Verhandlungszeiten zu entlasten und bereits aufgelaufene Ermittlungskosten, die sonst am Steuerzahler hängenbleiben, abzudecken. Gleichzeitig kann der Verdächtige sein "Gesicht" waren und gilt nicht als vorbestraft, wenn er zahlt. Dieses Risiko bleibt ihm im Fall der Hauptverhandlung.

     

    Weigert er sich aber zu zahlen, so WIRD es zur Hauptverhandlung kommen, das ist unumstößlich. Vollkommen absurd anzunehmen, das zuständige Gericht hätte anderes signalisiert, etwa eine Aussicht auf "Nichtannahme zur Verhandlung". Ein Ministerpräsident lässt sich bestechen, gibt möglicherweise sogar selbst den Anlass und ein Richter lehnt ab - mit welcher Begründung denn? Etwa "Geringfügigkeit"? Lächerlich.

     

    Ob diese rechtsstaatliche Prozessordnung einem reaktionären Kleingeist wie ihnen passt oder nicht ist da zum Glück ohne Belang.

  • X
    XXX

    @ Arrabiata:

     

    "So einen Deal KANN die Staatsanwaltschaft NUR DANN anbieten, wenn eine Verhandlung vor Gericht UNAUSWEICHLICH ist. Sie ist quasi die letzte Notbremse für den Verdächtigen."

     

    Von Straf- und Strafprozessrecht scheinen Sie keine Ahnung zu haben. Andererseits vermute ich, dass Sie mit Ihrer Rhetorik einfach nur Populismus betreiben wollen.

  • HH
    Harald Huesch

    Anders als der Kommentator behauptet, ist an dem einen übrig gebliebenen Fall überhaupt nichts "eindeutig". Fraglich ist bereits, ob Wulff tatsächlich WISSENTLICH einen Vorteil erhalten hat. Dass das Zimmer teurer war als auf der Rechnung, will er nicht gewusst haben. Warum sollte er die Mehrkosten jemand anders aufbürden, obwohl er sie doch von der Staatskanzlei erstattet bekäme? Die Kosten für das Kindermädchen will er Groenwold bar erstattet haben. Schreibt man unter Freunden für 110 Euro einen Scheck aus, oder erledigt man das in bar? Champagner habe er nicht getrunken, sondern nur zwei alkoholfreie Bier und Wasser. Gronewold will sich geniert haben, Wulff den höheren Preis zahlen zu alssen, weil er ihm vorher einen anderen genannt habe - lässt sich das überprüfen, zB durch erhaltenen SMS? Ist das alles so unwahrscheinlich? Schon einmal lag die Journaille falsch, als sie behauptete, Groenewold habe die Kosten für die Personenschützer bezahlt, es war das LKA. Was die Speisen im Käferzelt betrifft: es wird sich ja wohl nachweisen lassen, dass Groenwold und Wulff sich von Zeit zu Zeit gegenseitig zum Essen eingeladen haben, wie es der Anwalt für ihren Sylt-Urlaub dargelegt hat.

    Und was hatte Groenweold mit dem Fim "John Rabe" überhaupt zu tun? Dazu existieren unterschiedliche Darstellungen, mal ist er der Produzent, mal hat er gar nichts mit dem Film zu tun, wollte nur dem ihm bekannten Produzenten helfen. Und dafür lädt er Wulff nach München ein?? Abwegig! Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht diese Anklage gar nicht erst zulässt.

  • H
    Herbert

    Herr Rath, sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, die 700 Euro Hotelkosten kann man als Bestechung eines MP oder BP ansehen? Was wären dann die zig Tausender bei Honoraren anderer Politgrößen von Gauck bis Steinbrück- Schwerstkriminalität?

    Ehrlich wäre es, die Medien, die Wulff-Jagd befeuert haben, würden sich öffentlich entschuldigen und die 4 Staatsanwälte, die monatelang wertvolle Ressourcen mit peanuts vergeudet haben, würden versetzt- vielleicht zur Überwachung von Bußgeldern für Falschparken oder falsche Müllentsorgung.

  • A
    Arrabiata

    Fakt ist doch, dass gegen Wulff UND Groenewold ermittelt wurde und dass BEIDEN die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Sache gegen Zahlung einer Buße nicht zur Verhandlung kommen zu lassen. Für die geistig Minderbemittelten unter den "Pro-Wulff-Schreibern": So einen Deal KANN die Staatsanwaltschaft NUR DANN anbieten, wenn eine Verhandlung vor Gericht UNAUSWEICHLICH ist. Sie ist quasi die letzte Notbremse für den Verdächtigen.

     

    Im vorliegenden Fall hat der Anwalt von Groenewold das Angebot sehr schnell zurückgewiesen, was bedeutet, dass das Verfahren GEGEN BEIDE eröffnet wird. Das heisst Wulff MUSS auch dann vor Gericht erscheinen, wenn er zahlt. Wulff selbst hielt sich zunächst bedeckt, wahrscheinlich wurde erstmal analysiert, ob er durch einseitige Zahlung seiner Auflage trotzdem eine Chance haben könnte, "davon" zu kommen.

     

    Nun, die hat er ganz offensichtlich nicht, sonst würde er jetzt nicht plötzlich so demonstrativ in die Offensive gehen. Groenewold wird gegen Wulff vor Gericht aussagen, das hat er bereits letzte Woche ganz unmissverständlich angekündigt.

     

    Aber einige gefallen sich offenbar mal wieder darin, deutsche Heldensagen und Dolchstosslegenden mit dem dürren Zwirn ihres jurisitschen Halbwissens zu weben garniert mit der für ihren tumb-teutonischen Kleingeist so typischen linksphobistischen Folklore.

  • DM
    Dr. Manhattan

    @Arno Nym: Passen Sie auf, dass Sie nicht eines Tages spurlos aus einem Fahrstuhl verschwinden. Der Arm der Machtcliquen ist unvorstellbar lang.....

  • T
    Timson

    Ich finde eher lächerlich, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt sich mit einem "Deal" freizukaufen. Für mich ist das Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit auf Kosten derer, die 1. ein Anrecht auf Wahrheit haben und 2. Sich so einen Deal im Ernstfall nicht leisten könnten.

     

    Ich traue allerdings Herrn Wulff nicht zu, dass er ein Risiko eingeht und Charakter zeigt. Er muss sich seiner Sache eigentlich schon zu 100% sicher sein. Ihm jetzt zu unterstellen, dass er endlich seine "Eier" entdeckt hat halte ich daher auch für zu hoch gegriffen.

     

    Ich bin gespannt was am Ende rauskommt, aber eigentlich bin ich mir schon beinahe sicher.

  • L
    Lahm

    Dem Verfasser des Beitrags war offenbar sehr langweilig. Ein Artikel ohne jeden Sinn, bar jeder Wirklichkeitsnähe, einfach stumpfsinnig irgendwas hingeschrieben. Die Rechtsordnung ist dem Verfasser völlig egal, er erfindet einfach seine eigene Welt. Traurig, was aus der taz geworden ist, da kann man nur noch Mitleid haben. Noch nicht allzu lange her, da waren die Linken den Konservativen intellektuell ebenbürtig. Die Konservativen sind einfach, wie es der Begriff ja nahe legt, gleich geblieben, die Linken sind aber drastisch nach unten weggebrochen. Kein Wunder, dass die taz selbst im Vergleich zu Wulff chronisch pleite ist, für so einen Käse zahlt natürlich keiner Geld.

  • AN
    Arno Nym

    Wulff wurde entfernt, weil er den Machtcliquen nicht mehr verlässlich genug erschien. Er hatte - aus Sicht der Macht - unvorsichtige Reden über die Übermacht der Banken und die Zerstörung der Demokratie geschwungen. Evtl. wäre sogar der ESM-Vertrag mit ihm gescheitert. Wulff ist äußerst naiv, aber wohl kaum ein Verbrecher.

     

    An der deshalb herbeigeführten Kampgane im Schweinesytem waren dann die gesamten deutschen, gelenkten Medien beteiligt.

     

    F. J. Strauß z.B. hatte im Amt ca. 400 Mio DM zur Seite gebracht, durch hochkriminelle Machenschaften, Waffengeschäfte etc, wie auch sonst. Interessiert das jemanden? Natürlich nicht, da Strauß integraler Teil des Systems war und für jede Sauerei zu haben, wenn für ihn etwas abfiel.

    Die deutsche Politik hat unzählige solcher Figuren hervorgebracht.

     

    Nach der ekelhaft zur Schau gestellten Entfernung von Wulff wurde dann gezielt Gauck installiert, ein bewährter, redegewandter Vasall der Machtcliquen, der sich schon beim Geheimdienst "Gauck-Behörde" bestens bewährt hattte. Die Gauck-Behörde hatte und hat die Aufgabe, die "gefährlichen" Stasi-Unterlagen zu entfernen, jedenfalls die, die Mossad und CIA noch nicht mitgenommen hatten. Wo sind eigentlich z.B. die Unterlagen über Gauck und Merkel?

     

    Übrigens: weder ist Deutschland ein Rechtsstaat noch eine Demokratie. Und Medienfreiheit ist ein Märchen für Deppen.

    Gehört die TAZ jetzt eigentlich schon Friede Springer?

  • M
    mauersegler

    Dem Autor dieses Artikels sind anscheinend die wesentlichen Merkmale eines funktionierenden Rechtssystems fremd. Ist er einfach nur intellektuell damit überfordert, oder meint er dem linken Meinungs-Mainstream entsprechen zu müssen?

     

    Die Staatsanwaltschaft hat praktisch Nichts in der Hand. Es ist gut möglich, daß das Gericht die Klage nicht zulässt. Ich würde der Staatsanwaltschaft eine Blamage vor Gericht gönnen. Das kann ich auch ohne für Hrn. Wulff irgendwelche Sympathien zu empfinden.

     

    Wer sich sicher ist, nichts Strafbares getan zu haben, MUSS zu erreichen suchen, daß ihm dies vom Gericht bestätigt wird. Ich würde in einer solchen Situation keinen Handel mit einer Staatsanwaltschaft für 0 Euro eingehen. Wo leben wir denn, daß einen jeder folgenlos als bestechlich anklagen und dann noch Geld dafür fordern kann, daß dies NICHT vor Gericht geklärt wird?

  • A
    Arcy

    Einen hab ich noch:

     

    Guter Rath ist teuer. ;-)

  • MN
    M. Negro

    Der Artikel ist mir zu subjektiv. Hier findet eine Vorverurteilung durch den Journalisten statt.-Gar nicht gut! Gegen Wulf sind gar keine Beweise gegeben. Der Autor dieses Artikels handelt genau so unmoralisch, wie Wulff es nach meiner Meinung immer schon tat. Das ist das Einzige was man dazu sagen kann. Wenn Wulff die 20.000 Euro zahlen würde, wäre dieser Tatbestand eher ein Schuldeingeständnis.

    Letztendlich hat er moralische Schuld und die ist nach herrschender Meinung nicht strafrechtlich verfolgbar.

    Auch sollte sich der Autor ausführlich mit dem Opportunitätsprinzip i. V. mit dem Strafrecht ausenandersetzten und dies im Konjuktiv statt im Urteilsstil niederschreiben.

  • H
    hagbard

    egal, wie die intentionen des autors aussehen mögen, woher auch immer die aufgezeigte meinungsänderungen in der zeit bedingt sein mögen und wie populistisch der artikel daherkommt - die dummheit und arrogante naivität des c.w. ist bodenlos.

    das der ablauf an schauprozesse in non-demokratien erinnert und letztlich wegen haltlosigkeit wohl versanden dürfte, zeigt den eigentlich erschreckenden wert der "affäre w.": auch medien können wählen....

    und diese ecke hatte c.w. etliche male provoziert - also schlug bild & co zurück, und das in einem bisher selten gezeigten maß.

     

    ergo: beiße nicht die hand, die dich füttert...

  • W
    willibald

    Sehr richtig @Bitbändiger, an Erinnerungsvermögen scheint es Einigen offensichtlich zu fehlen.

    Ist aber schon sehr interessant, wieviele der Leserbriefschreiber sich hier wutschnaubend genötigt fühlen für den ehemaligen Bundespräsidenten Position zu beziehen. Selbstverständlich rein zufällig und aus absolut uneigennützigen Beweggründen.

    Warten wir doch einfach mal die Gerichtsverhandlungen ab ;-)

  • J
    Jürgen

    Egal, ob ich Hr. Wulff leiden kann oder nicht. Wie so oft muss die anklagende Behörde nachweisen, dass sich der Beklagte etwas zu schulden hat kommen lassen. Wenn die anklagende Behörde dies nicht zweifelsfrei nachweisen kann, ist die Klage vor einer Verhandlung fallen zu lassen oder die Verhandlung muss mit einem Freispruch enden. Aber bitte nicht mit einem Kuhhandel, der so endet, dass der Beklagte, dem nichts nachgewiesen werden kann, letztlich mit einem Makel da steht.

     

    Was Hr. Wulff macht, sollte viel öfter von anderen Angeklagten durchexerziert werden. Ansonsten verkommt der Rechtsstaat zu einem Willkürstaat ohne Rechtssicherheit.

     

    Das sollte Hr. Rath bitte berücksichtigen.

  • H
    hto

    "Eine Verurteilung ist nicht unwahrscheinlich."

     

    - NA KLAR ;-) am 24.12. kommt der Weihnachtsmann und Schweine können doch fliegen, siehst du denn den roten Teppich nicht?

  • W
    Wüstenratte

    Der Wulff soltte ein Jahr von Hartz IV leben. Wenn erdas überlebt, dabei monatlich 10 Bewerbungen für den Mülleimer schreiben und stets daran denken, daß JEDE Arbeit zumutbar ist. Er hat Vorteile im Amt gewährt und selber genommen, also aburteilen und vorallem kein "Ehren"sold!!!!

  • K
    Kaboom

    Der Artikel ist - sorry - unter aller Kanone. Wulff muss gar nichts nachweisen oder "aus der Welt schaffen", wie der Autor meint. Die Staatsanwaltschaft muss Wulff etwas nachweisen. Nachdem von den umfassenden Vorwürfen gegen Wulff ein einziger - vom Geldbetrag her komplett lächerlicher - übrig geblieben ist, Wäre es IMHO angemessen gewesen, wenn ein Journalist die Frage stellt, auf wessen Geheiss die konservative Kampfpresse eine derart umfassende Kampagne gegen Wulff gefahren ist, und - vor allem - WARUM. Man hätte die - äusserst dubiose - Rolle der "BILD" und ihres Chefredakteurs beleuchten können, stattdessen fabuliert der Autor sich irgend welche hanebüchenen Thesen über "Mitleid zusammen.

    Das ist äusserst arm.

  • MA
    Monsieur Achie

    Gestern Abend in den Nachrichten bei ZDF habe ich mitbekommen, dass von den Vorwürfen nicht mehr üblich geblieben ist und die ganze Untersuchengen ein Affenteather waren. was ist denn nun richtig?

  • CL
    Christian Leonhard

    Der Bundespräsident ist Anwalt. Der wird schon in der Lage sein, die Situation summarisch zu beurteilen. Was bei diesen Delikten immer vergessen wird ist, dass es auf den Vorsatz ankommt. Nulla poena sine lege - heisst es am Anfang des Strafgesetzbuches. Nulla poena sine lege scripta - so sagt es der Rechtsdogmatiker. Das Verhalten von Wulff ist moralisch grenzwertig, wenn nicht sogar verwerflich. Allerdings wird man vor einem Deutschen Gericht nur dann bestraft, wenn genug Beweise vorliegen und wenn seine Schuld einwandfrei bewiesen ist. Solange dies nicht der Fall ist, gilt der Mann als Unschuldig. Wenn berechtigte Zweifel an seiner Schuld oder am Vorsatz bestehen, dann gilt der Mann als unschuldig.

    Die Deutsche Justiz, gerade die Staatsanwaltschaft, macht eine PR- und Öffentlichkeitsarbeit und lässt sogar Fakten an Journalisten durchsickern um die Richter medial zu beeinflussen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat es getan, nachdem sie Klaus Zumwinkel vor laufenden Kameras abführen ließ. Die Staatsanwaltschaft um Frau Lichtinghagen wollte als Held dastehen. Mit Kachelmann ging es weiter. Ich habe verständnis dafür, dass man als linksliberale Presse gerne sieht, wenn die Staatsanwaltschaft konservative Politiker in die Mangel nimmt, aber sich auf Fadenscheinige Anklageschriften zu verlassen, das leuchtet nicht ein.

    Und nur weil jemand einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ablehnt, muss er noch lange nicht vor Gericht um Mitleid betteln. Verständnis unter Würdigung aller Fakten und Umstände, die zu so einem Verhalten gekommen sind, das wäre treffender. Ein weiteres Problem besteht auch, dass die Medien mit ihren "Kloppermeldungen" auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beeinflusst. Es geht um 700 Euro und ein paar Übernachtungen. Bei einem Freispruch kann man ja mal in die Kostenordnung,Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichtskostengesetz sowie in die Vergütungsordnung für Richter und Staatsanwälte schauen. Da kommt ein ganz schön fettes Sümmchen auf die Staatskasse zu. Das riecht eher nach einem Skandal. Die Tatsache, dass der Mann rein menschlich gestraft genug war und ist, das lassen wir mal außen vor.

  • T
    Ted

    Das ist jetzt mal ein richtig schlechter Artikel. Ich habe andere Fakten im Kopf.

     

    "Strafrechtlich relevant wird es, wenn der Freund Wulff erst aufs Oktoberfest einlädt und einen Teil der Hotelkosten spendiert und am nächsten Tag um geschäftliche Unterstützung bittet."

     

    Lagen zwischen diesen zwei Vorfällen nicht einige Monate statt "am nächsten Tag"?

     

    "Es ging dabei um einen Vorteil von einigen hundert Euro. Für einen chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe."

     

    Zumindest die Ausgaben auf diesem Münchner Fest wären ihm sowieso erstattet worden, denn sie waren beruflich bedingt. Was für einen Sinn hätte es, einen Politiker bestechen zu wollen, der einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung seiner Ausgaben hat?

     

    Herr Autor, mir scheint, Sie sind irgendwie zu spät dran :) Die Hatz auf den Bundespräsidenten war letztes Jahr. Dieses Jahr versucht der langsam zu sich kommende Mob dem erlegten Bundespräsidenten ade auf anderen Wegen am Zeug zu flicken: "Irgendwie ist er trotzdem schuldig, moralisch und so. Ähh, menschlich auch noch und so. Und seine Frau erst und so."

  • A
    Arcy

    "Es ging dabei um einen Vorteil von einigen hundert Euro. Für einen chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe."

     

    Oh hee!. Dann ist ja die chronisch klamme taz schon durch ein Abo erpressbar.

  • DM
    Dr. Manhattan

    "Für einen chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe." Also war der Bundespräsident so pleite, dass er nicht mal allein aufs Oktoberfest konnte? Oder ist das hier eine Zeitung für Vollpfosten, denen man einfach alles erzählen lann?

  • J
    J.Riga

    Ich hoffe, dass dem Bundespräsidenten endlich Gerechtigkeit wird. Er tat gut daran, den schäbigen Kompromiss abzulehnen, der aus ihm einen Vorverurteilten gemacht hätte.

    die Hannoversche Staatsanwaltschaft wird ein Desaster erleben: sie hat praktisch nichts in der Hand.

    aber ihr Saubermaenner von der TAZ seid weiter an der Rufmordkampagne beteiligt. Schade!

  • WM
    Wolfgang Mertens

    Was denn nun, lieber Christian Rath, im März schrieben Sie hier noch, " wie man Wulff so kennt, wird er die Sache lieber hintenrum regeln" und die Geldauflage der Staatsanwaltschaft annehmen.

    So gut kennen Sie ihn also offenbar nicht, wie Sie vorgeben haben. Ihre neue Meinung, jetzt hoffe er auf Mitleid, ist genauso fragwürdig. Können Sie sich denn gar nicht vorstellen, dass da ein Mann um seine Unschuld kämpfen will, von der er überzeugt ist ?

    Glauben Sie, dass Sie mit immer neuen Variationen von Häme unsere Gesellschaft voranbringen ?

  • B
    Bitbändiger

    Tapfer, lieber Christian Rath, wie Sie hier gegen den Strom schwimmen! Nach dem, was man nicht erst heute in anderen Medien so liest und hört, winkt dem armen, geschundenen Herrn Wulff demnächst eher die Seligsprechung.

     

    Selbstverständlich soll ihm Recht widerfahren (bzw. das, was unser manchmal extrem großzügiges, manchmal - je nach Täterprofil - extrem kleinkariertes Rechtssystem als "Recht" kodifiziert hat). Aber unvergessen die unvorstellbar günstigen Konditionen dieses erst Privat-, dann Bankdarlehens über eine halbe Million; unvergesslich auch die von überragender Intelligenz zeugende Philippika ausgerechnet auf ein Aufzeichnungsgerät ausgerechnet eines BILD-Chefredakteurs. Und über all dem nachfolgenden Rechtfertigungs-Rumgedruckse habe ich diverse weitere "Kleinigkeiten" glatt vergessen.

     

    Nein - unabhängig von irgendwelcher strafrechtlicher Relevanz hat Herr Wulff einen Heiligenschein nicht verdient (und die üppige lebenslange Apanage erst recht nicht).

  • F
    Friedrich45

    Sehr gehrter Herr Rath, am 13. 03 schreiben Sie: "Doch so wie man Wulff kennt, ist ihm die Erledigung hintenrum wohl lieber als ein Kampf auf offener Bühne – bei dem auch die vielen anderen Gefälligkeiten von vermögenden Freunden zur Sprache kämen, zumindest in den Medien." Am heutigen Tage schreiben Sie: "Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft wollte keinen Schauprozess. Sie hätte das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt, Wulff war das zu wenig. Er hofft offensichtlich auf Mitleid." Wie hätte er es denn Ihrer Meinung nach anstellen sollen? Bemerken Sie Ihre Voreingenommenheit? Das ist zwar ein Kommentar, jedoch ohne jede journalistische Fairness, die mir hier geboten scheint, derer Sie aber nicht fähig zu sein scheinen. Wo ist Ihrerseits die von Ihrer Zeitung geforderte "Netiquette"?

  • X
    XXX

    Schöne Vorverurteilungen, Herr Rath. So haben es auch die Nazis mit ihren politischen Gegnern gemacht. Dass linke Journalisten gerne mit den stylistischen und rhetorischen Mitteln der Nazis arbeiten, ist ja nichts Neues.

  • WG
    Wunderle Guenter

    Nein, was in der Causa Wulff geschah, war Absicht und diente dazu, mit völlig übertriebenen Beschuldigungen und einer kaum zu überbietenden Schleussung von Infos an die Presse eine systematische Vorverurteilung zu betreiben. Die Presse hat dies mit Darstellungen - nachweisbar unwahr - selbst über dessen Ehefrau als "Wahrheit" der Öffentlichkeit präsentiert. Strafbar, dies sollte allerdings ein Pressemann wissen sind nicht Vermutungen und Meinungen, sondern Beweise. Warum läßt sich die taz in diesen Dreckeimer des Verleumdungsjournalismusses hineinziehen ?

  • R
    richtigbissig

    Das wird im Leben keine Verurteilung und das ist schon so lächerlich, dass ich es eine Frechheit nenne in dem Zusammenhang von Vorteilsnahme zu sprechen.

     

    Wulf hat ja nicht einmal gewusst, dass er diesen Vorteil erhalten hat - das liegt eidesstaatlich so vor.

     

    Wann genau will sich die Deutsche Medienlandschaft eigentlich einmal bei dem Mann entschuldigen, der offensichtlich unschuldig wie die sprichwörtliche Sau durchs Dorf getrieben wird.

     

    Peinlich, peinlich.

    Das wird im Leben keine Verurteilung, vielleicht stirbt er ja vor dem Prozess in der Badewanne oder sein Fallschirm geht nicht auf. =)

  • Z
    zweifelgunst

    der wulff is selbst jurist und weiß deshalb genau ,wie schwer die staatsanwaltschaft sich tun wird,eine schuld der beiden freunde,die freundschaft ist wohl unstrittig,nachzuweisen.

    gibt es überhaupt eine?

     

    ich frag mich ,woher der rechtspolitische spezialist der taz den mut nimmt,ins blaue hinein zu vermuten.

     

    der redakteur sollte seine eigenen kosmos in sachen geld hinter sich lassen,von wegen: dauerklamm, deshalb sollen ein paar hunnis relevanz haben.

     

    ein ministerpräsi hat erstens immer eine gedeckte kreditkarte am mann und zweitens um sich rum immer einen ,der kohle bzw.geldkarten mit sich führt,die alle eventuell anfallende kosten einer reise abdecken.oft regelt dies ooch eener von der sicherheit.

     

    das war doch keine unbegleitete reise

     

    fragt mal euern hausjuristen ,der kann weiterhelfen

  • R
    Rathlos

    Herr Rath, haben Sie Langeweile? Wen soll der Artikel denn noch ansprechen? Glauben Sie ernsthaft, dass irgendein Gericht wegen einer solchen Lächerlichkeit, die am Ende noch übriggeblieben ist, Wulff noch zu irgendwas verurteilt?

    Mitleid habe ich mit Ihnen, Herr Rath.

  • W
    woschwi

    Sie schreiben, dass Herr Groenewold einen Teil der Kosten für den Oktoberfestbesuch Wulffs gezahlt hat und dieser am nächsten Tag den Brief an Siemns geschrieben habe. Laut SZ lagen zwischen dem oktoberfestbesuch und dem Brief 3 Monate! Das ist deutlich länger als ein Tag und aus meiner Sicht ein deutliches Indiz, dass zwischen Oktoberfestbesuch und dem Brief kein Zusammenhang besteht, Ihre Formulierung ist eine - willentliche oder fahrlässige - Falschdarstellung.

  • V
    vic

    Diese "rechtspolitischen Kommentare" in der taz sind ja echt immer unterirdisches Niveau - null Ahnung, dafür eine immer zu 100% vorhersehbare "Hauptsache, dagegen, denn ich bin so dolle links"-Meinung. Immer das gleiche, einfach nur langweilig.

  • OA
    o aus h

    "Wenn Wulff meint, er kann den Korruptionsverdacht aus der Welt schaffen, dann sollte er es tun." – Ach, gilt in diesem Fall nicht, dass der Ankläger eine Schuld zu beweisen hat, und nicht der Verdächtigte seine Unschuld?

    Der politische Rücktritt Wulfs war vor allem wegen seines zähen Umgangs mit dem, was bereits öffentlich bekannt war, überfällig – aber strafrechtlich sind die Vorwürfe soweit bekannt, doch reichlich mager.

  • H
    Henning

    vielmehr wäre doch die zahlung von 20.000€ zur abwendung eines verfahrens bestechung.

  • T
    thomala

    http://www.taz.de/!105125/

     

    Außerdem wenn man ihn anklagt, sollten auch andere Würdenträger vor Gericht kommen. Namen nenne ich keine aber 1-2 Kanzler wären da sicher auch mit dabei.

    So ist er ein Bauernopfer mit dem gezeigt werden soll das korrupte Politiker auch zur Rechenschaft gezogen werden!