Ex-Bundespräsident setzt auf das Gericht: Eine Frage der Ehre
Christian Wulffs Anwälte lehnen das Angebot der Staatsanwaltschaft ab, das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen zu lassen.
BERLIN taz/dpa | Es ist zu einer Frage der Ehre geworden. Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover abgelehnt, das Verfahren gegen ihn gegen Geldauflage einzustellen. Wulff wolle, dass das Verfahren „ohne Wenn und Aber“ eingestellt werde, teilten seine Anwälte am Dienstag mit. Er gehöre „vollständig entlastet und rehabilitiert“, heißt es in einer Erklärung, die sie im Courtyard Hotel in Hannover vor Journalisten verlasen.
Das Verfahren gegen Wulff sei „von öffentlichen Vorverurteilungen geprägt“ gewesen, so seine Anwälte. Doch: „Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind unbegründet.“ Man vertraue jetzt auf das Gericht.
Das 14-monatige Ermittlungsverfahren gegen Wulff steht damit vor seinem Ende. Die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte am Dienstag knapp, der Abschluss stehe „unmittelbar bevor“. Zuvor hatte sie angeboten, die Untersuchungen gegen Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold gegen die Zahlung von insgesamt 50.000 Euro einzustellen. Darauf wollte sich Wulff jedoch nicht einlassen.
Seit dem 17. Februar 2012 ermittelte die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Christian Wulff, ob er als niedersächsischer Ministerpräsident Privates und Berufliches stärker als erlaubt vermischte.
Produzent Groenewold soll 2008 einen Aufenthalt des Ehepaars Wulff beim Münchner Oktoberfest teilweise bezahlt haben – es geht um 754 Euro für das Hotel, ein Abendessen im größerem Kreis sowie die Kosten für ein Kindermädchen. Im Gegenzug soll sich Wulff bei Siemens-Chef Peter Löscher für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben.
Im Visier der Ermittler standen auch zwei Hotelaufenthalte des Ehepaars Wulff auf Sylt. Nach eingehender Prüfung legte die Staatsanwaltschaft diese Vorwürfe jedoch schon im Februar 2013 ad acta.
Das Ferienhaus des Versicherungsmanagers
Die Justiz hatte auch geprüft, ob sie wegen der Flitterwochen der Wulffs ermitteln sollte – das inzwischen getrennt lebende Paar hatte diese damals im Ferienhaus eines deutschen Versicherungsmanagers in Italien verbracht. Wulff soll sich als Ministerpräsident dafür eingesetzt haben, der Versicherungswirtschaft Vorteile zu verschaffen. Im Oktober teilte die Staatsanwaltschaft mit, Ermittlungen wegen Vorteilsannahme seien nicht gerechtfertigt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im Juni 2012 ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme ein. Es ging um ein geschenktes „Bobby-Car“, Leasing-Konditionen für einen Audi Q3 und Kleider-Sponsoring für Ehefrau Bettina Wulff.
Laut Staatsanwaltschaft lag aber kein Anfangsverdacht auf strafbares Verhalten vor. Es seien zwar Vorteile gewährt worden. Die Firmen hätten aber vorrangig das Ziel verfolgt, die Wulffs als Werbeträger für sich zu nutzen.
Den Auftakt machte die „Bild“-Zeitung
Am Anfang der Affäre stand im Dezember 2011 ein Bericht der Bild-Zeitung über Wulffs Privatkredit für ein Eigenheim. 2008 hatte er ein Darlehen über 500.000 Euro bei der Unternehmergattin Edith Geerkens aufgenommen und damit sein Haus in Burgwedel finanziert.
Im Landtag verneinte er später Geschäftsbeziehungen zu Egon Geerkens, der ihn mehrmals auf Auslandsreisen begleitete. Die Opposition sah darin einen Verstoß gegen das Ministergesetz und das Verbot für Regierungsmitglieder, Geschenke in Bezug auf ihr Amt anzunehmen.
Um den Kredit bei Edith Geerkens abzulösen, vereinbarte Wulff im März 2010 ein zinsgünstiges Darlehen bei der BW-Bank. Im Dezember 2011 wandelte er diesen Kredit in ein Hypothekendarlehen um. Gegen die Bank gingen mehrere Anzeigen ein. Doch die Staatsanwaltschaft sah keinen Ermittlungsgrund.
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