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Kommentar Ceta-AbkommenZeit, die Reißleine zu ziehen

Anja Krüger
Kommentar von Anja Krüger

Der Versuch von Wirtschaftsminister Gabriel, Sondergerichte einzuführen, ist gescheitert. Der Widerstand gegen Ceta wird zunehmen.

Weltoffen nur für Unternehmensinteressen – Sigmar Gabriel & Co. Foto: dpa

D as sollten die Bundesregierung und vor allem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sehr ernst nehmen: Niemand Geringeres als der Deutsche Richterbund hält die umstrittenen Sonderklagerechte für Unternehmen für rechtswidrig, die das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta und der Schwesterpakt mit den USA, TTIP, vorsehen.

Die größte Standesorganisation von Richtern und Staatsanwälten ist davon überzeugt, dass die Regelungen gegen den Lissabon-Vertrag verstoßen – immerhin eine Art europäisches Grundgesetz. Das ist fast so etwas wie ein Veto gegen die euphemistisch „Investitionsschutz“ genannten Klageprivilegien von Unternehmen.

Der Unmut über die Sonderklagerechte von Unternehmen, die mit staatlichen Entscheidungen nicht einverstanden sind und Milliarden Schadenersatz verlangen, hat die Proteste gegen Ceta und TTIP angeheizt. Ursprünglich waren es private Schiedsgerichte, vor denen Unternehmen klagen können sollten.

Dank einer Initiative aus dem Hause Gabriel ist jetzt daraus ein ständiges Gericht geworden, das immerhin eine Berufungsinstanz haben soll. Doch im Grundsatz bleibt es bei Sonderrechten für Konzerne und einer Paralleljustiz, der sich die bestehenden Rechtssysteme unterwerfen sollen. Das hebelt Demokratie und Rechtsstaat aus.

Gabriel wollte mit der Änderung die Proteste gegen Ceta und TTIP einfangen. Das ist ihm nicht gelungen. Die AktivistInnen durchschauen das Täuschungsmanöver. Der Widerstand wird eher zu- als abnehmen. Gabriel hat sich mit seinem Einsatz für die Klagemöglichkeiten von Unternehmen in eine Sackgasse manövriert. Dem angeschlagenen Parteichef droht eine Niederlage, sollte ein SPD-Konvent über Ceta abstimmen.

Es ist Zeit, die Reißleine zu ziehen. Ein Ausweg für Gabriel wäre, das Abkommen, wie von den Richtern gefordert, dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen und so erst mal auf Eis zu legen.

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Anja Krüger
Wirtschaftsredakteurin
Buchveröffentlichungen: „Die verlogene Politik. Macht um jeden Preis“ (Knaur Taschenbuch Verlag, 2010), „Die Angstmacher. Wie uns die Versicherungswirtschaft abzockt“ (Lübbe Ehrenwirth, 2012).
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3 Kommentare

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  • Ich glaube, man kann nur noch auf die Gerichte hoffen. Marianne Grimmenstein, eine engagierte Mitbürgerin, wird diesbezüglich einen wichtigen Schritt tun, nämlich mit Hilfe eines renommierten Rechtsprofessors Verfassungsbeschwerde gegen CETA erheben.

    Wer möchte, kann der Beschwerde KOSTENLOS beitreten. Hier gibt es nähere Informationen: https://www.change.org/p/bürgerklage-gegen-ceta

  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Herrn Gabriel zur Kenntnis.

    Als Laie denkt man bei Freihandelsabkommen, wie CETA und TTIP, es sollten nicht mehr zeitgemäße Handelshemmnisse aufgehoben werden. Z.B. Zölle weg, wenn man sich freundschaftlich verbunden fühlt und Kanada darf hier grüne Zündhölzer und Europa darf in Kanada dunkelbraune VWs verkaufen. Sehr gerne. Das alles hätte öffentlich verhandelt werden können.

    Aber darum scheint es überhaupt nicht zu gehen. Es geht nur um Zwangshandel, Knechtschaft, Herrschaft der Wirtschaft über die Politik, Enteignung, Aushebelung aller nationalen Rechte.

    Da haben die Verhandler auf beiden Seiten schon den 'richtigen' Instinkt gehabt: Ein solch abartiges Abkommen musste hinter verschlossenen Türen ausgekungelt werden. Es wäre nämlich sonst von den Menschen bereits am ersten Tag gestoppt worden.

  • Das Problem ist irgendwo, dass judikative und Legislative getrennt sein sollten. Irgendwie. Nun schaltet die Legislative aber die Judikative aus, indem sie eine neue Judikative Gewalt einführt und zwar für Gesetze die die Judikative verabschiedet.

     

    Sprich man hebt die Gewaltenteilung einfach auf, indem man eigene Gerichte schafft. So könnte das Parlament auch einfach ein Gericht "neu" erfinden und mit neuen ihnen gewogenen Richtern besetzen, die sich ausschließlich um die Gesetze des Parlaments kümmert.

     

    Aber soetwas wäre Grundgesetz widrig.