Kommentar Cannabis und Polizeidienst: Pflichtkiffen für Polizeianwärter!
Ein Bewerber darf in Berlin nicht Polizist werden, weil er THC geraucht hat. Das ist doch einfach nur albern und unwürdig.
Kurz vor den Abschlussprüfungen beliefern Beamte die Polizeiakademie Foto: dpa
Als der US-amerikanische Schriftsteller und Gonzo-Journalist Hunter S. Thompson 1970 für das Amt des Sheriffs in Aspen, Colorado kandidierte, sicherte er den WählerInnen zu, dass er im Dienst kein Meskalin konsumieren würde. „Freak Power“ war das Motto der Zeit, die politische Relevanz jener Kampagne unbestritten.
Mit seiner Wahlplattform, die sich auch gegen die damals beginnende Gentrifizierung Aspens wandte, wurde Thompson knapp geschlagen. Das politische Establishment aus Republikanern und Demokraten bündelte alle Kräfte, um den prominenten Drogenfreund an der Übernahme des Sheriffsamts zu hindern.
In Berlin braucht es fast 50 Jahre später nicht einmal ein offensives Bekenntnis zum Konsum, um vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden. Eine reguläre Blutuntersuchung vor der Einstellung beweist die private Nutzung von Cannabis – und schwups ist es vorbei mit dem Traum von der Karriere in Uniform.
Es lässt sich natürlich fragen, ob wir wirklich Ordnungshüter brauchen, die nicht einmal wissen, wie viele Tage sie nach einem Joint warten sollten, bis sie ihr Blut unter ein Mikroskop geben. Warum privater Alkoholkonsum aber weniger einschränkend sein soll als ein bisschen THC, das bleibt, wie so oft, unbeantwortet.
Keine Waffen, dafür Dope
Gewiss, Schusswaffen sollten weder Betrunkene noch Bekiffte mit sich führen. Aber auch hier lässt sich von Thompson, immerhin einem echten Waffennarren, lernen. In seinem Wahlprogramm hieß es: „Der Sheriff sollte in der Öffentlichkeit niemals bewaffnet sein. Jede Ausschreitung, Schießerei und jedes Blutbad in der jüngeren Vergangenheit wurde von schießgeilen Bullen in Angstzuständen ausgelöst.“
Unbewaffnete Beamte, warum nicht? Dazu ließe sich in einer Steigerungsform der gelegentliche Genuss bestimmter Substanzen vielleicht nicht als Hinderungsgrund, sondern eher als Voraussetzung für die Zulassung zum Polizeidienst definieren. „Entspannt euch“ statt „Rührt euch“.
Kommentar Cannabis und Polizeidienst: Pflichtkiffen für Polizeianwärter!
Ein Bewerber darf in Berlin nicht Polizist werden, weil er THC geraucht hat. Das ist doch einfach nur albern und unwürdig.
Kurz vor den Abschlussprüfungen beliefern Beamte die Polizeiakademie Foto: dpa
Als der US-amerikanische Schriftsteller und Gonzo-Journalist Hunter S. Thompson 1970 für das Amt des Sheriffs in Aspen, Colorado kandidierte, sicherte er den WählerInnen zu, dass er im Dienst kein Meskalin konsumieren würde. „Freak Power“ war das Motto der Zeit, die politische Relevanz jener Kampagne unbestritten.
Mit seiner Wahlplattform, die sich auch gegen die damals beginnende Gentrifizierung Aspens wandte, wurde Thompson knapp geschlagen. Das politische Establishment aus Republikanern und Demokraten bündelte alle Kräfte, um den prominenten Drogenfreund an der Übernahme des Sheriffsamts zu hindern.
In Berlin braucht es fast 50 Jahre später nicht einmal ein offensives Bekenntnis zum Konsum, um vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden. Eine reguläre Blutuntersuchung vor der Einstellung beweist die private Nutzung von Cannabis – und schwups ist es vorbei mit dem Traum von der Karriere in Uniform.
Es lässt sich natürlich fragen, ob wir wirklich Ordnungshüter brauchen, die nicht einmal wissen, wie viele Tage sie nach einem Joint warten sollten, bis sie ihr Blut unter ein Mikroskop geben. Warum privater Alkoholkonsum aber weniger einschränkend sein soll als ein bisschen THC, das bleibt, wie so oft, unbeantwortet.
Keine Waffen, dafür Dope
Gewiss, Schusswaffen sollten weder Betrunkene noch Bekiffte mit sich führen. Aber auch hier lässt sich von Thompson, immerhin einem echten Waffennarren, lernen. In seinem Wahlprogramm hieß es: „Der Sheriff sollte in der Öffentlichkeit niemals bewaffnet sein. Jede Ausschreitung, Schießerei und jedes Blutbad in der jüngeren Vergangenheit wurde von schießgeilen Bullen in Angstzuständen ausgelöst.“
Unbewaffnete Beamte, warum nicht? Dazu ließe sich in einer Steigerungsform der gelegentliche Genuss bestimmter Substanzen vielleicht nicht als Hinderungsgrund, sondern eher als Voraussetzung für die Zulassung zum Polizeidienst definieren. „Entspannt euch“ statt „Rührt euch“.
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Kommentar von
Daniél Kretschmar
Autor
Jahrgang 1976, Redakteur für die tageszeitung 2006-2020, unter anderem im Berlinteil, dem Onlineressort und bei taz zwei. Newsletter unter: https://buttondown.email/abgelegt
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