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Kommentar Bundeswehr im InlandKeine olivgrüne Sicherheitsreserve

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren kippt: Während die SPD-Fraktion nach einem Kompromiss sucht, wächst der Widerstand innerhalb der Partei - zu Recht.

D ie Bundeswehr künftig auch im Inland zur Abwehr von Terroranschlägen einsetzen zu dürfen - dieser Vorschlag des Koalitionsausschusses hatte nur etwas mehr als eine Woche Bestand: Nun ist die geplante Grundgesetzänderung vom Tisch und damit eine weitere Militarisierung der Innenpolitik vorerst abgewendet.

Bild: taz

Christian Rath ist Korrespondent für Rechtsfragen bei der taz.

Im Ergebnis ist das keine Sensation. Schon letzte Woche zeichnete sich ab, dass der vorgelegte Entwurf im Bundesrat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekommen würde. Überraschend ist aber, dass nun auch die SPD-Bundestagsfraktion laut "Stopp!" gerufen hat. Offensichtlich hatten sich Außenminister Steinmeier und Justizministerin Brigitte Zypries bei den Verhandlungen im Koalitionsausschuss ganz schön verschätzt.

Sie dachten wohl, es sei ausreichend, wenn sie für die SPD die extremsten Wünsche Schäubles ablehnten. So hatten sie durchgesetzt, dass die Bundeswehr auch weiterhin keine entführten Passagierflugzeuge abschießen darf, dass Soldaten im Inland keine zivilen Gebäude bewachen dürfen und dass die Marine auch in Zukunft nicht im Alleingang auf Piratenjagd gehen kann.

Doch den SPD-Abgeordneten hat das zu Recht nicht genügt. Denn bei der Amtshilfe gegen drohende Terrorangriffe sind Steinmeier und Zypries dem Innenminister zu weit entgegengekommen, indem sie einen alten Entwurf Schäubles eins zu eins akzeptierten. Die von der Koalitionsspitze geplante Verfassungsänderung sah nun Armeeeinsätze bei künftigen Terrorangriffen immer dann vor, wenn polizeiliche Mittel nicht genügten. Diese Formel war gefährlich, denn früher oder später wäre die Bundeswehr dann auch bei rein personellen Engpässen der Polizei eingesetzt worden.

Es ist deshalb klug, dem Innenminister an diesem Punkt keine Zugeständnisse zu machen. Schäuble und die Union haben sich das Misstrauen selbst zuzuschreiben, weil sie die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit mit Penetranz für überholt erklären und immer wieder den Einsatz der Bundeswehr als Sicherheitsreserve im Innern fordern.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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