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Ich glaube, es geht hier weniger um Thomas, schließlich war die Beweislage durch Videos ziemlich eindeutig, sondern viel mehr um zum Beispiel Alex, die nach einigen Monaten in U-Haft freigesprochen wurde, Beweise für irgendwelche Autzündelein gab es nicht, Fluchtgefahr bestand auch keine, trotzdem wurde sie nicht bis zum Prozeß freigelassen.
@ claudia
besagter thomas hat nach 6 monaten ein geständnis für 2/3 der ihm zu last gelegten taten abgelegt. dies tat er nach eigenen aussagen unter den eindrücken der "einsamkeit der inhaftierung". übersetzt: ein gebrochener mann.
ermittler rechnen ihn nicht zur linken szene, gehen noch nicht einmal von einem politischen ansatz seines handelns aus, was auf die deutliche mehrzahl aller brandstiftungen der letzten 3 jahren zutrifft. zum zeitpunkt der festnahme war er stark alkoholisiert.
der autor meint die anderen fälle, in denen vermeintliche brandtstifter über monate inhaftiert wurden und erst später freigesprochen wurden. leider kein märchen.
@Claudia: Aha, einen erwischt und alle anderen sind dann auch schuldig? Gibt es einen Automatismus der besagt, wurde eine eigenständige Person einmal erfolgreich überführt, sind alle anderen Verdächtigen auch schuldig?
Mal schön die Kirche im Dorf lassen – hier zählen noch immer handfeste Beweise und keine Mutmaßungen! Auch wenn sicherlich in der linken Szene die Paranoia umgeht, gibt es dennoch keinen Grund an der Unschuld zu zweifeln, bis das Gegenteil bewiesen ist...
"Wenn vermeintliche Autozündler trotz dünner Beweislage in U-Haft verbleiben"
Ja ja, die armen unschuldigen Opfer politischer Verfolgung. Bisher funktionierte das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" sehr gut. Aber jetzt im Fall Thomas haben die Beweise endlich mal ausgereicht, um per Geständnis des Angeklagten mit dem Märchen von staatlicher Repression aufzuräumen. Nur Herr Litschko glaubt noch an Märchen.
SPD, Grüne und FDP haben sich mit der Union auf einen nationalen „Veteranentag“ geeinigt. Am Donnerstag berät der Bundestag ihren gemeinsamen Antrag.
Kommentar Buchhänder-Prozess: Die Justiz ist kein Büttel der Politik
Dass der erste Prozess jetzt eingestellt wurde, beruhigt. Denn es zeigt, dass zumindest auf den Richterbänken nur die Beweislage zählt.
Wenn sich Politik in die Justiz einschleicht, ist das nicht notwendig bedenklich. Zuvorderst ist es Alltag: Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit Taten, die im politischen Raum spielen. Es ist dann ein Abwägen und Definieren, was Meinungsfreiheit ist und was Hetze, was dem politischen Diskurs dient und was seine Grenzen überschreitet.
Problematisch wird es dann, wenn Ankläger den Anschein erwecken, dass es weniger um das Ahnden von Verbrechen als um Zeichensetzung geht. Wenn vermeintliche Autozündler trotz dünner Beweislage in U-Haft verbleiben oder Razzien vor linken Großevents stattfinden. Auch im Fall der Prozesse gegen alternative Buchhändler lässt sich dieser Verdacht nicht abschütteln. Seit Jahren fahnden Innenbehörden erfolglos, wer hinter dem Autononemblättchen interim steckt, das regelmäßig Militantes veröffentlicht. Es mutet nach einem Stellvertreterprozess an, wenn jetzt Buchhändler vor Gericht stehen, denen abverlangt wird, alle Inhalte des von ihnen vertriebenen Schriftsguts zu kennen und zu bewerten. Dies umso mehr in Zeiten, in denen auch die Bundesregierung dem Linksextremismus zu Leibe rücken will. Die Politik kann Zeichen fordern. Die Justiz sollte dem nicht folgen.
Es ist ja auch Unsinn: So beständig die interim beschlagnahmt wird - verboten ist sie bisher nicht. Und in Zeiten des Internets ist der Szenebuchladen noch der kleinste Publikator aufrührerischer Gedanken. Dass der erste Prozess jetzt eingestellt wurde, beruhigt. Denn es zeigt, dass zumindest auf den Richterbänken nur die Beweislage zählt.
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Kommentar von
Konrad Litschko
Redaktion Inland
Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort, seit 2014. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Bis 2014 vier Jahre lang Teil des Berlin-Ressorts der taz. Studium der Publizistik und Soziologie.
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