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Kommentar BirmaWenig Spielraum für Suu Kyi

Kommentar von Nicola Glass

Vielen Unterstützer von Suu Kyi passt nicht, dass sie ihre Prinzipienaus politischem Kalkül über den Haufen wirft. Von Kritik am Militär sieht sie jedenfalls ab.

D ie Nationale Liga für Demokratie (NLD) gilt vielen in Birma als Favoritin, sie will mit Aung San Suu Kyi in näherer Zukunft die Präsidentin des Landes stellen. Allerdings muss die NLD, die bei den Wahlen 2015 die vom Militär unterstützte Union Solidarität und Entwicklung (USDP) herausfordern wird, erst einmal ihre Rolle als Opposition finden. Zwar ist sie, wie Wahlergebnisse zeigen, in der gegenwärtigen Zeit des langsamen Wandels weiterhin populär. Ob die Popularität anhält, muss sich aber noch zeigen.

Viele Unterstützer sind enttäuscht. Den Kritikern passt nicht, dass die NLD ihre demokratischen Prinzipien offenbar aus politischem Kalkül über den Haufen wirft, sich immer mehr der quasi-zivilen Regierung anpasst und von Kritik am Militär absieht.

Es stimmt: Ohne die Zustimmung des Militärs wird es keine Änderungen an der Verfassung geben, die die Vormachtstellung der Armee zementiert und die Rechte ethnischer Minderheiten beschneidet. Auch dürfte Suu Kyi als Witwe eines Ausländers und Mutter von Kindern mit ausländischem Pass aufgrund einer speziellen Klausel nie Präsidentin werden. Davon abgesehen, braucht die NLD aber mehr als nur die Forderung nach einer Verfassungsänderung. Sie braucht politische Inhalte, um das verarmte und von der früheren Junta heruntergewirtschaftete Land voranzubringen.

Bild: taz

Gleichzeitig muss sie glaubwürdig sein. Doch wenn die Partei weiter zu den Menschenrechtsverletzungen schweigt, ist fraglich, ob sie 2015 die Mehrheit des Volkes, vor allem Stimmen ethnischer Minderheiten, auf sich vereinigen kann. Suu Kyis Partei ist in einem Dilemma: Geht sie zu sehr auf die Armee zu, droht sie ihre Glaubwürdigkeit weiter einzubüßen. Wird die Opposition den Hardlinern im Militär zu gefährlich, könnten Letztere die Uhr wieder zurückdrehen. Laut Verfassung haben sie das Recht dazu.

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