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Kommentar Beschneidungs-UrteilDer Streit lohnt sich

Ulrike Winkelmann
Kommentar von Ulrike Winkelmann

Die Bundesregierung kündigt eine rechtliche Klarstellung bezüglich des Beschneidungs-Urteils an. Manchmal muss sich der säkulare Staat den religiösen Riten seiner Bewohner widmen.

E s hatte keinen Zweck mehr, den Kopf in den Sand zu stecken und auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen. Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll. Laut genug haben Juden und Muslime danach verlangt, nachdem das Kölner Landgerichtsurteil die Abtrennung der Vorhaut als strafrechtlich relevanten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern bezeichnete.

Es gibt nun einmal Situationen, in denen sich der säkulare Staat den religiösen Riten seiner Bewohner widmen muss. Dass dies stets von heftigen Gefühlsausbrüchen begleitet ist, weil Religion eine tief empfundene Angelegenheit ist, macht die Sache meist anstrengend, aber auch lohnenswert. Im aktuellen Fall heißt das: Es ist Unsinn, wenn jüdische Glaubens- und Verbandsvertreter einen zweiten Holocaust kommen sehen, nur weil drei Kölner Richter die Praxis der Beschneidung unter areligiösen Aspekten bewertet haben. Wirksam waren die entsprechenden Einlassungen allemal – wer weiß, wie schnell die Bundesregierung sich bewegt hätte, wenn nur Muslime protestiert hätten.

Jede religiöse Kulthandlung aber, die sich mit den Rechten anderer beißt, muss juristisch und damit politisch bewertet werden können.

Bild: privat
Ulrike Winkelmann

ist Co-Leiterin des Inlands-Ressorts der taz.

Das gilt für den Lärm, den Kirchenglocken in mancher Leute Ohren verursachen, ebenso wie für die Frage, ob das Schächten – betäubungsloses Schlachten – gegen den Tierschutz verstößt. Umso mehr muss es bei einem so weitreichenden Eingriff wie der Beschneidung gelten. Die Gesellschaft lernt bei solchen Debatten vieles über ihre eigene Vielfalt und Toleranz. Die Religionsgemeinschaften haben Gelegenheit, Traditionen zu überprüfen, die vor Jahrtausenden erfunden wurden – es gibt auch innerhalb von Judentum und Islam Beschneidungskritiker.

Ein Gesetz zur Beschneidung würde diese unter weitest denkbaren Bedingungen zulassen. Das heißt: Keine Partei wird hierzu einen restriktiven Gesetzentwurf vorlegen. Selbst die insgesamt eher weltlich gesinnte Linksfraktion ist in der Sache gespalten. Es sollte aber im Interesse aller sein, dass die Beschneidung von Jungen unter medizinisch angemessenen Bedingungen durchgeführt wird: mit Betäubung, von zertifiziertem Personal.

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Ulrike Winkelmann
Chefredakteurin
Chefredakteurin der taz seit Sommer 2020 - zusammen mit Barbara Junge in einer Doppelspitze. Von 2014 bis 2020 beim Deutschlandfunk in Köln als Politikredakteurin in der Abteilung "Hintergrund". Davor von 1999 bis 2014 in der taz als Chefin vom Dienst, Sozialredakteurin, Parlamentskorrespondentin, Inlandsressortleiterin. Zwischendurch (2010/2011) auch ein Jahr Politikchefin bei der Wochenzeitung „der Freitag“.
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51 Kommentare

 / 
  • V
    Volker

    Ich kann Ulschmitz nur voll zustimmen.

     

    Wie lange wollen sich aufgeklärte Bürger diese Religiotien noch gefallen lassen. Permanent beanspruchen sie lautstark Sonderrechte. Menschenrechte werden auf dem Alter einer herbeigeredeten Fiktion von Identitätsgeschrei scheinheilig geopfert. Erkennt Religionen endlich als das, was sie wirklich sind: märchenhafte Ideologien, auf Lug und Trug gegründet, zur Beherrschung und Verdummung der Massen hochwillkommen!

    Religionen würden sittliche Werte vermitteln, heißt es. Das ist angesichts ihren blutig-kriminellen Geschichte geradezu lächerlich. Werte sind zuverlässig zu beziehen durch Kunst, Wissenschaft und Philosophie. Religion ist so überflüssig wie Astrologie, Kartenlesen oder sonstiger esoterischer Schwachsinn.

    Wem's hilft, dem sei jeder Wahn gegönnt. Aber bitteschön ganz allein im stillen Kämmerlein.

    Eine schöne Definition von Esoterik zum Schluss: Esoterik ist, wenn Zellulitis vom Hintern in den Kopf gewandert ist.

  • U
    ulschmitz

    Pandoras Büchse? Gestellt ist die Machtfrage: Wieviel Macht wird - vor allem - den abrahamitischen Religionen eingeräumt?

    Die "Gläubigen", eiferer, Zeloten, Proselyten usw. wittern freilich, dass es mit dem Urteil ans Eingemachte geht - Abschaffung der Kindertaufe z.B. wäre ganz wichtig, Religionsunterricht raus aus den Schulen, Kündigung aller Kirchenstaatsverträge - dem GG muss wieder nachhaltig Geltung verschafft werden.

    Die"Grünen" sind, sollten sich deren ZDK- und EKD-MitgliederInnen mit ihrer Ansciht durchsetzen, sind nicht mehr wählbar: "jahrtausendealte Traditionen"? Steinigung? Menschenopfer? Todesstrafe? Ketzerverbrennung - alles uralte Traditionen!!! - wie oft fallen diese Leute noch auf Mystizismus und Spiritualismus herein?

    Interessant: Nirgendwo schreibt mal jemand die entsprechenden Passagen aus dem Alten Testament bzw. dem Koran hin, wo es um die BEGRÜNDUNG der Beschneidung geht. Was wäre denn, wenn eine Religion in Deutschland aufträte, die es für "uralte Tradition" ausgibt, dass Kindern so früh wie möglich eine Zacke aus dem Ohr geschnitten oder ein Fingerglied entfernt würde? Würden die grünen "Traditionalisten" das dann auch befürworten?

    Es geht nicht um Religion - es geht um Macht. Als Beispiel nehme man das Auftreten der "Pfingstkirchler" und der sog. "Freien Kirchen", der "Kreationisten" - man darf sich z.B. Fragen, wann endlich ein Bildungsministerium den Mut findet, deren Missionsbemühungen in Schulen energisch zu unterbinden.

    Das Urteil sollte zumindest in den in Frage stehenden Religionen eine Debatte anzetteln zur Frage, wie anmaßend der Zugriff auf kleine Kinder denn nun sein bzw. werden soll?

  • P
    PeterWolf

    "Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll."

     

    "Die Bundesregierung prüft, wie man der Verunsicherung und den Besorgnissen der in Deutschland lebenden Juden und Muslime nach dem Kölner Urteil Rechnung tragen kann."

     

    Letzteres Zitat ist die aktuelle Antwort des Bundeskanzleramtes auf die Frage nach der (sinngemäßen) Korrektheit des ersten Zitates.

     

    Prüfen darf die Bundesregierung natürlich bis zum jüngsten Tag, aber natürlich sollte sie keine grundgesetzwidrigen rechtlichen Klarstellungen ankündigen.

     

    Faktisch haben die Medien mit dieser Ente die Befürworter der kindlichen Beschneidung in die Irre geführt.

  • I
    ion

    Sehr, sehr oberflächliche und bereits somit auch fahrlässige Betrachtung, Frau Winkelmann;

     

    Und im größtmöglichen Gegensatz zu Ihnen:

     

    "Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll.",

     

    kann ich absolut keinen Grund erkennen, warum die Bundesregierung die religiös begründete "Beschneidung von kleinen Jungs" (, resp: Babys!) "absichern soll" -TE !

    Weil da jemand "laut genug verlangt"‽

     

    Fundierter und v.a. problembewusster erscheint mir n.a.:

     

    “(....).

    Statt aber solche oder ähnliche Lösungen zu suchen, öffnet man Pandoras Büchse und stärkt ein vermeintliches Recht auf religiöse Selbstbestimmung, das, sollte es gesetzlich in solchen Fällen positiv verankert werden, zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, in dem fortan Mullahs, Ayatollahs, eben auch Rabbis und Priester am Gesetzgebungsprozess mitwirken werden oder können.

    (....).”

    Quelle:

    [http://jungle-world.com/jungleblog/],

    von Thomas von der Osten-Sacken:

    «Die Republikaner und die Beschneidung»

     

    Und genau DAS: „(....) zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, (....)“, gilt es unbedingt zu verhindern(!), was der derzeitigen Bundesregierung mitnichten zuzutrauen ist.

     

    PS

    Ihre nichts zur Sache tuende, nonchalante Anmerkung: "Das gilt für den Lärm, den Kirchenglocken in mancher Leute Ohren verursachen, (....)" ist dreist tendenziös – selbstverständlich gehört den Kirchen endlich untersagt, dass sie, wie in meiner Wohnnähe, 24/7(!) alle Viertelstunde die Uhrzeit(!) schlagen! Die Kirchen hätten (in D) allenfalls ein An-Recht zum liturgisch(!) begründeten Glockenläuten; Und offensichtlich bedarf es hier endlich einer Bundesrepublik-weiten, konkreten Zurechtweisung der Kirchen (, ggf. auch endlich per Gesetzesregelung!), um zumindest auch insofern endlich das Nachtruhegebot zu gewährleisten.

     

     

    (15.07.2012 09:49 ), (15.07.2012 17:26 ), (16.07.2012 17:13), ....

  • L
    lowandorder

    Lost in translation? - so denn 2.0

     

    Muslime und Juden leben wie wir alle in der Bundesrepublik mit der Geltung des ordre public. Der öffentlichen Ordnung, den Regelungen die für alle hier Lebenden gelten, gleichviel, was in ihren Herkunftsländern Abweichendes gelten mag.

     

    Beispiel: der persische Familienvater, der akzeptieren muß, daß hier aufgrund des geltenden gemeinsamen Sorgerechts, er nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, mag ihm dies im Iran auch allein zustehen.

     

    Aufgrund der Art. 1 und 2. des Grundgesetzes und der passenden Strafrechtsnormen erfüllt die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch - auch die Eltern - eines Dritten - auch deren Kinder - den Tatbestand der Körperverletzung und ist damit regelmäßig strafbar.

    Dient dies alles der Gesunderhaltung, rechtfertigt die Einwilligung der Eltern die ärztliche Behandlung und stellt diesen und die Eltern straffrei.

    All dies bindet auch den Gesetzgeber.

     

    Da die Beschneidung nicht der Gesunderhaltung dient,

    braucht´s eines anderen Rechtfertigungsgrundes.

     

    Denn in die körperliche Integrität des Kindes wird eingegriffen. Punkt.

    Im übrigen haben noch immer Schlachter behauptet - bei ihnen würden die Tiere nicht leiden.

     

    Religiöses Ritual haben die Kölner Richter als rechtfertigenden Grund verworfen. Hätte ich auch so gesehen, schon allein aufgrund der fehlenden Religionsmündigkeit eines Kindes von wenigen Jahren.

     

    Gegenteiliges wird schwierig werden. Gibt es doch - wenn ich´s recht weiß - und zudem gar keine verbindliche religiöse Regelung im Islam, auch und gerade nicht im Koran.

    Aber über Abraham ließe sich wohl auf die Bestätigung des Bundes im Alten Testament eine Herleitung bilden.

     

    Das Kölner Urteil ist aus guten Gründen rechtskräftig; Karlsruhe kommt da nach normalen Lauf der Dinge nicht dran.

     

    Was aber könnten dorten, zuvor aber die verfassungskonformen Überlegungen des Gesetzgebers sein?

    Religiöses Brauchtum als Rechtsquelle gibt es z.B. beim Schächten. Das stünde dann gegen körperliche Unversehrtheit des Kindes und seine fehlende Religionsmündigkeit.

    Wir dürfen gespannt sein. Zumal es wohl fünf Länder in Europa gibt, die diesen Rechtsgüterkonflikt nicht oder nicht uneingeschränkt zugunsten der beiden betroffenen Religionen klären.

    Beschneidung nach Religionsmündigkeit (auch wenn anderes im AT gefordert wird) wäre z.B. eine - mögliche Lösung.

    Mich als Agnostiker schauderts zwar, aber das mag noch so gerade hingehen.

  • SW
    Stefan Wagner

    Es erschreckt mich, wie opportunistische Parteien und Frau Winkelmann offenbar das Recht auf körperliche Unversehrtheit für eine Lappalie, für einen Betriebsunfall, der der Religionsausübung fundamental gesinnter Eltern in die Quere kommt halten, der dann durch ein Gesetz - womöglich eine Verordnung, einfach weggewicht werden kann.

     

    Dass die Kinder, die zu schützen sind, gar nicht einverstanden sind mit der Verstümmelung, die euphemistisch als "Beschneidung" verniedlicht wird, das kommt ihr gar nicht in den Sinn, dass 80% der in Deutschland lebenden Juden nicht beschnitten sind, und ihre Kinder nicht beschneiden wollen, auch nicht.

     

    Auch nicht dass schwache Gläubige die Unterstützung durch das Verbot brauchen, um sich gegen diese barbarische Unsitte aufzulehnen. Der Gesetzgeber hat nicht die Pflicht sich mit Oberpfaffen und Schriftgelehrten Lieb Kind zu machen, sondern die Schwachen zu schützen vor der Willkür der Starken, dem Terror des Mobs.

     

    Und der Mob sind hier traditionell argumentierende Juden und Moslems.

     

    Wo leben wir eigentlich? Wollen wir auch wöchentliche Steinigungen auf dem Marktplatz, wg. Ehebruch und Homosexualität? Als kulturelle Vielfalt?

  • L
    LJW

    Die gezielte und bewusste Desensibelisierung des männlichen Gliedes sollte eigentlich auch alle vernunftbegabten Frauen sehr nachdenklich machen.

    Wollen sie brutalen Macho-Sex von zwangsweise unempfindlich gemachten Rüpeln.

    Ich denke, die meisten wollen so etwas nicht, aber leider sind sehr viele - vor allem jüdische und muslimische Frauen - leider nichts anderes gewöhnt.

    Erklärt das vielleicht nicht auch ein wenig die lustfeindliche Haltung dieser Menschen?

  • I
    ion

    Sehr, sehr oberflächliche und bereits somit auch fahrlässige Betrachtung, Frau Winkelmann;

     

    Und im größtmöglichen Gegensatz zu Ihnen:

     

    "Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll.",

     

    kann ich absolut keinen Grund erkennen, warum die Bundesregierung die religiös begründete "Beschneidung von kleinen Jungs" (, resp: Babys!) "absichern soll" -TE !

    Weil da jemand "laut genug verlangt"‽

     

    Fundierter und v.a. problembewusster erscheint mir n.a.:

     

    “(....).

    Statt aber solche oder ähnliche Lösungen zu suchen, öffnet man Pandoras Büchse und stärkt ein vermeintliches Recht auf religiöse Selbstbestimmung, das, sollte es gesetzlich in solchen Fällen positiv verankert werden, zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, in dem fortan Mullahs, Ayatollahs, eben auch Rabbis und Priester am Gesetzgebungsprozess mitwirken werden oder können.

    (....).”

    Quelle:

    [http://jungle-world.com/jungleblog/],

    von Thomas von der Osten-Sacken:

    «Die Republikaner und die Beschneidung»

     

    Und genau DAS: „(....) zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, (....)“, gilt es unbedingt verhindern(!), was der derzeitigen Bundesregierung mitnichten zuzutrauen ist.

     

    PS

    Ihre nichts zur Sache tuende, nonchalante Anmerkung: "Das gilt für den Lärm, den Kirchenglocken in mancher Leute Ohren verursachen, (....)" ist dreist tendenziös – selbstverständlich gehört den Kirchen endlich untersagt, dass sie, wie in meiner Wohnnähe, 24/7(!) alle Viertelstunde die Uhrzeit(!) schlagen! Die Kirchen hätten (in D) allenfalls ein An-Recht zum liturgisch(!) begründeten Glockenläuten; Und offensichtlich bedarf es hier endlich einer Bundesrepublik-weiten, konkreten Zurechtweisung der Kirchen (, ggf. auch endlich per Gesetzesregelung!), um zumindest auch insofern endlich das Nachtruhegebot zu gewährleisten.

     

     

    (15.07.2012 09:49 ), (15.07.2012 17:26 ), ....

  • G
    gundi

    Ein guter Kommentar! Wohlweißlich fragt Ulrike Winkelmann, "wer weiß, wie schnell die Bundesregierung sich bewegt hätte, wenn nur Muslime protestiert hätten." wenn selbst Volker Beck in seinem diesbezüglichen Beitrag "Juden in Deutschland nicht kriminalisieren!" auf seiner hp Judentum und Islam im Verhältnis 5:1 benennt. Wenn sich schon die Organe des säkularen Staates mit diesem Thema beschäftigen, sollten sie dem Gleichheitsgrundsatz folgen. Allein - der Kommentar widmet sich leider nicht der Abwägung der Religionsfreiheit individueller Sicht Art 4 GG und kollektiver Sicht Art. 140 GG.

  • P
    PeterWolf

    "Auf das BVG hoffen" ist Unfug, das BVG fürchten trifft es eher.

    Machen Sie doch mal einen Vorschlag, wie ein Gesetz pro Beschneidung, aber ausschließlich von männlichen Kindern mit muslimischen oder jüdischen Eltern lauten soll, allerdings mit der Einschränkung, dass weder Geschlecht noch Religion darin bestimmt sein dürfen.

    Ansonsten kassiert das BVG dieses Gesetz gleich wieder ein, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

    Irgendwelche Ankündigungen, ohne ein solches Gesetz auswandern zu müssen, beeindrucken die Karlsruher Richter nicht im geringsten.

  • I
    ion

    Sehr, sehr oberflächliche und bereits somit auch fahrlässige Betrachtung, Frau Winkelmann;

     

    Und im größtmöglichen Gegensatz zu Ihnen:

     

    "Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll.",

     

    kann ich absolut keinen Grund erkennen, warum die Bundesregierung die religiös begründete "Beschneidung von kleinen Jungs" (, resp: Babys!) "absichern soll" -TE !

    Weil da jemand "laut genug verlangt"‽

     

    Fundierter und v.a. problembewusster erscheint mir n.a.:

     

    “(....).

    Statt aber solche oder ähnliche Lösungen zu suchen, öffnet man Pandoras Büchse und stärkt ein vermeintliches Recht auf religiöse Selbstbestimmung, das, sollte es gesetzlich in solchen Fällen positiv verankert werden, zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, in dem fortan Mullahs, Ayatollahs, eben auch Rabbis und Priester am Gesetzgebungsprozess mitwirken werden oder können.

    (....).”

    Quelle:

    [http://jungle-world.com/jungleblog/],

    von Thomas von der Osten-Sacken:

    «Die Republikaner und die Beschneidung»

     

    Und genau DAS: „(....) zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, (....)“, gilt es unbedingt verhindern(!), was der derzeitigen Bundesregierung mitnichten zuzutrauen ist.

     

    PS

    Ihre nichts zur Sache tuende, nonchalante Anmerkung: "Das gilt für den Lärm, den Kirchenglocken in mancher Leute Ohren verursachen, (....)" ist dreist tendenziös – selbstverständlich gehört den Kirchen endlich untersagt, dass sie, wie in meiner Wohnnähe, 24/7(!) alle Viertelstunde die Uhrzeit(!) schlagen! Die Kirchen hätten (in D) allenfalls ein An-Recht zum liturgisch(!) begründeten Glockenläuten; Und offensichtlich bedarf es hier endlich einer Bundesrepublik-weiten, konkreten Zurechtweisung der Kirchen (, ggf. auch endlich per Gesetzesregelung!), um zumindest auch insofern endlich das Nachtruhegebot zu gewährleisten.

  • H
    hubert

    Natürlich ist die Beschneidung eine Körperverletzung! Nach deutschem Strafrecht ist sogar Haare schneiden ohne Einwilligung eine Körperverletzung. Andererseits werden Kinder auch geimpft, bis 1983 gab es sogar eine Impfpflicht gegen Pocken. Aber sogar Impfungen werden heftig diskutiert. Man kann offensichtlich den Unterschied machen, ob eine Körperverletzung sinnvoll ist oder nicht.

    Ein anderer Aspekt ist das Recht zur Selbstbestimmung, auch im Hinblick auf die Religionsfreiheit. Hier sind die Mennoniten konsequent, die die Taufe, die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft, erst als Erwachsene durchführen. Alle anderen Monotheisten, ob sie sich Juden, Moslems, Katholiken oder Lutheraner nennen, üben ihren Herrschaftsanspruch über das Kind durch Taufe oder Beschneidung aus. Dieser Herrschaftsanspruch über andere Menschen gipfelt letztendlich in Kreuzzügen, Hexenverbrennungen und sonstigen „heiligen Kriegen“, oder auch in Missbrauch von Schutzbefohlenen.

    Religionen sind entstanden, weil Menschen Erklärungen suchten für das Wunder der eignen Existenz sowie aller anderen Mysterien, die die Welt dem darbietet, der mit offenen Augen durchs Leben geht. Dies brachte Philosophen und Naturwissenschaftler hervor, aber eben leider auch die Inquisition und Kolonialismus mit der Entrechtung anderer Völker im Namen Gottes. Die meist selbsternannten Religionsführer neigen über alle Zeiten und Kontinente dazu, andere zu unterdrücken, aber selbst beim Hinweis auf Ungereimtheiten in ihren eignen Praktiken das große Wehklagen anzustimmen, dass ihre Religionsfreiheit beschnitten würde.

  • O
    OswinRobert

    Frau Winkelmann schießt zu schnell-und trifft nicht,wie alle denen "die Kanonen" zu schnell losgehen(sollen). Das BVG wird sich nicht damit befassen-schreibt sie?

    Nein, nach einigen Gerichtsurteilen nicht - aber sehr vermutlich nach der Abfassung eines SONDERGESETZES, das Körperverletzung in diesem Sonderfalle entweder straffrei stellt (damit sind die Religionsgemeinschaften nicht einverstanden,weil sie nicht als Körperverletzer dastehen wollen die wegen anderer Dinge aber unter Naturschutz stehen.) oder gar ganz erlaubt in diesem Sonderfall (was dann auch allerlei anderes erlauben würde an Kleinkindern,was jetzt noch verboten ist- so funktioniert nun mal Jurisprudence).

     

    Jede Formulierung hat ihre Auspizien -und in JEDEM FALL wird so oder so eben das BVG damit befasst werden! Vielleicht sogar zu ungünstigen Zeitpunkten,rein zufällig und nach Geschäftsverteiler usw..

     

    Die Zauberlehrlinge , die sich mit einem Sondergesetz aus einer kleinen Affäre,die man anders lösen könnte binnen ein paar Stunden, ziehen wollen (und etwaig damit auch noch scheitern werden an zwei Klippen die es da gibt),haben nebenbei nicht bedacht, das sie des "Besens" den sie aus Verantwortungsscheu und ideologischer Verblendung zum Leben erweckten,kaum mehr Herr werden dürften in qualitativ vergleichbaren oder ähnlichen Situationen.

     

    Dabei wäre ein kleines Reförmchen an einem einzigen Punkt eines Aufnahmeritus so leicht zu haben:

    Jungs genauso gewaltfrei behandeln dabei wie die Mädchen bei denen das ja gottlob so gewaltfrei gemacht wird und niemand wegen der gewaltfreien Zeremonie -bei Mädchen- Elternrechte und Relig.-freiheiten bedroht sieht und wegen der gewaltfrei aufgenommenen Mädchen auch niemand "jüdisches Leben in Dtschld. in Gefahr" sieht: das ja lt. Muslims, Juden und Frau Roth usw. nur gefährdet ist , wenn die Jungs genau wie Mädchen behandelt werden müssten in der Aufnahmezeremonie als Kleinkind,also gleichberechtigt mit Anspruch auf Gewaltfreiheit!!

    Das blutige Spektakel bei Jungs könnte ja,die Vorschrift gibt es im Judentum , auf das 14-L.-jahr verschoben werden ganz konform mit existierenden Religionsvorschriften, resp. wegen eben nicht vorhandener Vorschriften bei Muslimen.

     

    Wie man sieht: Das BVG wird in jedem Falle tätig werden (müssen). Bei Existenz eines Sondergesetz zur Erlaubnis des Vorgangs quasi mit zwei Dingen-dem Faktum als Solchem und dem Novum einer Sondergesetzgebung.

     

    Nach den Gesetzen der Logik, des polit.Rationalismus,des Machiavellismus, der Staatsräson derer es mehrere gibt und nicht nur eine, polit.Taktik , der Menschenrechte, der Grundlagen deutscher rechtl. Verfasstheit, kann es nur eine einzige Lösung geben: Ein klitzekleines Reförmchen an einem einzigen Punkt eines Aufnahmeritus- oder aber jahrelanger auch prozessualer und kultureller Streit und mannigfacher Vertrauensverlust in einen einst über alle noch so tiefen polit. Gräben hinweg existierenden Konsens im rechtl. Grundsätzlichem,einst die wichtigste Staatsräson!

    Es ist nicht die überwältigende Mehrheit der hier lebenden Bevölkerung-die je nach individ. Fähigkeit gut oder schlecht ausformuliert aber ebendurchgehend ÜBERRASCHEND demokratisch debattiert und problematisiert ,die jenen Konsens aufkündigt mit dieser kleinen -und ganz anderen großen aber eben rechtlich ähnlich zweifelhaften und an Grundlagen gehenden - geplanten Rechtsetzung.Das alles wegen trotziger Verweigerung eines sogar vorschriftsmäßig möglichen Reförmchens an einem kleinem Punkt-und alles nur aus gekränkter Eitelkeit und dem Wissen darum ,dass die üblichen Verdächtigen diesmal gut gelernt haben und im Recht sind und man als eitler wissender gekränkter auch noch mit Leuten in einem morschen Boot sitzt, die man sonst nicht mit der Kneifzange anfassen will? Deshalb soll bundesdeutsches humanes Grundlagenrecht abermals -und sei es auch nur im kleinen Teilbereich,dennoch ist es Teil einer generellen Linie die empört- aufgeweicht, zur Disposition gestellt werden?

     

    Das alles sollte man sich noch mal sehr gründlich durch den Kopf gehen lassen,man sollte die Bevölkerung und auch die allgemeine Verkehrsanschauung nicht gar so überheblich abtun.

     

    Dat Ding kann ook scheepgahn!

  • L
    lowandorder

    Das Kölner Urteil ist aus guten Gründen rechtskräftig; Karlsruhe kommt da nach normalen Lauf der Dinge nicht dran.

     

    Jetzt also der Gesetzgeber, der bei einem "positiven" Gesetz auf breiter politischer Grundlage nur schwer - via Karlsruhe - zu kontrollieren wäre.

     

    Ok. Muslime und Juden leben wie wir alle in der Bundesrepublik mit der Geltung des ordre public. Der öffentlichen Ordnung, den Regelungen die für alle hier Lebenden gelten, gleichviel, was in ihren Herkunftsländern Abweichendes gelten mag.

     

    Beispiel: der persische Familienvater, der akzeptieren muß, daß hier aufgrund des geltenden gemeinsamen Sorgerechts, er nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat, mag ihm dies im Iran auch allein zustehen.

     

    Aufgrund der Art. 1 und 2. des Grundgesetzes und der passenden Strafrechtsnormen erfüllt die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch - auch die Eltern - eines Dritten - auch deren Kinder - den Tatbestand der Körperverletzung und ist damit regelmäßig strafbar.

    Dient dies alles der Gesunderhaltung, rechtfertigt die Einwilligung der Eltern die ärztliche Behandlung und stellt diesen und die Eltern straffrei.

     

    Das alles gilt auch für den Gesetzgeber bei aller Gestaltungsfreiheit.

     

    Da die Beschneidung nicht der Gesunderhaltung dient,

    braucht´s auch für ihn eines anderen Rechtfertigungsgrundes.

     

    Denn in die körperliche Integrität des Kindes wird eingegriffen. Punkt. Der Straftatbestand der Körperverletzung ist erfüllt.

    So ist Recht jedenfalls in der BRD konstruiert.

     

    Religiöses Ritual haben die Kölner Richter als rechtfertigenden Grund verworfen. Hätte ich auch so gesehen, schon allein aufgrund der fehlenden Religionsmündigkeit eines Kindes von wenigen Jahren.

     

    Gegenteiliges wird schwierig werden. Gibt es doch - wenn ich´s recht weiß - und zudem gar keine verbindliche religiöse Regelung im Islam, auch und gerade nicht im Koran.

    Aber über Abraham ließe sich wohl auf die Bestätigung des Bundes im Alten Testament eine Herleitung bilden.

     

    Was aber könnten für den Gesetzgeber nun die verfassungskonformen Überlegungen sein?

    Religiöses Brauchtum als Rechtsquelle gibt es z.B. beim Schächten. Das stünde dann gegen körperliche Unversehrtheit des Kindes und seine fehlende Religionsmündigkeit.

    Wir dürfen gespannt sein. Zumal es wohl fünf Länder in Europa gibt, die diesen Rechtsgüterkonflikt nicht oder nicht uneingeschränkt zugunsten der beiden betroffenen Religionen klären.

    Beschneidung nach Religionsmündigkeit (auch wenn anderes im AT gefordert wird) wäre z.B. eine - mögliche Lösung.

    Mich als Agnostiker schauderts zwar, aber das mag noch so gerade hingehen.

  • K
    Klaus

    Sorry - auch bei Jungen ist und bleibt die Beschneidung im Kindesalter Körperverletzung! Religiöse Gruppen müssen lernen ohne derartige archaische Riten auszukommen, zumal die "heiligen Schriften" dies nirgendwo explizit fordern. Was dann ein volljähriger, entscheidungsfähiger junger Mann mit sich selbst "freiwillig" machen lässt, bleibe ihm selbst überlassen. Hauptsache die gesetzliche Krankenkasse muss nicht dafür aufkommen.

  • L
    Lisa
  • I
    ion

    Sehr, sehr oberflächliche und bereits somit auch fahrlässige Betrachtung, Frau Winkelmann;

     

    Und im größtmöglichen Gegensatz zu Ihnen:

     

    "Zu Recht hat die Bundesregierung nun den Schwenk vollzogen und eine rechtliche Klarstellung angekündigt, die die Beschneidung von kleinen Jungs offiziell absichern soll.",

     

    kann ich absolut keinen Grund erkennen, warum die Bundesregierung die religiös begründete "Beschneidung von kleinen Jungs" (, resp: Babys!) "absichern soll" -TE !

    Weil da jemand "laut genug verlangt"‽

     

    Fundierter und v.a. problembewusster erscheint mir n.a.:

     

    “(....).

    Statt aber solche oder ähnliche Lösungen zu suchen, öffnet man Pandoras Büchse und stärkt ein vermeintliches Recht auf religiöse Selbstbestimmung, das, sollte es gesetzlich in solchen Fällen positiv verankert werden, zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, in dem fortan Mullahs, Ayatollahs, eben auch Rabbis und Priester am Gesetzgebungsprozess mitwirken werden oder können.

    (....).”

    Quelle:

    [http://jungle-world.com/jungleblog/],

    von Thomas von der Osten-Sacken:

    «Die Republikaner und die Beschneidung»

     

    Und genau DAS: „(....) zu einem völlig neuen Rechtsverständnis führen wird, (....)“, gilt es unbedingt verhindern(!), was der derzeitigen Bundesregierung mitnichten zuzutrauen ist.

     

    PS

    Ihre nichts zur Sache tuende, nonchalante Anmerkung: "Das gilt für den Lärm, den Kirchenglocken in mancher Leute Ohren verursachen, (....)" ist dreist tendenziös – selbstverständlich gehört den Kirchen endlich untersagt, dass sie, wie in meiner Wohnnähe, 24/7(!) alle Viertelstunde die Uhrzeit(!) schlagen! Die Kirchen hätten (in D) allenfalls ein An-Recht zum liturgisch(!) begründeten Glockenläuten; Und offensichtlich bedarf es hier endlich einer Bundesrepublik-weiten, konkreten Zurechtweisung der Kirchen (, ggf. auch endlich per Gesetzesregelung!), um zumindest auch insofern endlich das Nachtruhegebot zu gewährleisten.

  • H
    heinrich

    Die Grenze zwischen Toleranz und politischer Feigheit sind sehr schwammig.

    Das letzte Wort über duldbare religiöse Traditionen

    muss das Volk haben.

    Die Schächtung von Tieren ist barbarisch.

    Jegliche sexuelle Machtergreifung gegenüber

    Kindern ist widerlich!

    Tier-KZ-anlagen mit Antibiotika-durchseuchung

    der Neoliberalen und Konservativen

    sind ebenso verabscheuungswürdig.

     

    In diesem Land ist vieles grauenvoll und

    das muß abgestellt werden!!!

    Schön das ausgerechnet viele deutsche

    Politikerinnen so verständnisvoll sind in

    der fachgerechten Mißhandlung von Jungens,

    tolle Emanzipation ist das.

    Wie wäre es, wenn Ihr Euch mehr über die

    vaginale Gesundheit von Frauen, als

    um die männlichen Geschlechtsorgane

    der Moslems und Juden kümmern würdet!!

    Es scheint mir, als ob die Feministinnen

    den Schulterschluss mit den religiösen

    Fanatikern suchen, um die kommenden männlichen

    Generationen noch besser kontrollieren zu können.

  • P
    PeterWolf

    Dass das Grundgesetz vor allem die Freiheit des Einzelnen vor dem Staat oder anderen Gruppen schützt, scheint in der TAZ noch nicht bekannt zu sein.

    Und zwar auch die Freiheit von noch oder nicht mehr Mündigen.

    Dieses Einknicken, diesmal vor religiösen Extremisten, demnächst vor anderen Interessengruppen, wäre der Untergang des freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates, wie wir ihn in den letzten Jahrzehnten schätzen gelernt haben.

  • HM
    Hedda Meixner

    Nicht mal extreme Antisemiten haben je behauptet, was Oberrabbiner dieser Tage in eigener Sache von sich geben: Jüdisches Leben sei ohne Beschneidung nicht möglich. D.h.: Jüdisches Leben hat solchen Rabbinern zufolge seinen Wesenskern im Herumschnipseln an Babyschwänzen!!!

     

    Die Volkszugehörigkeit kann man heute per Standesamtsregister belegen, ja angeblich sogar per Gentest: http://www.igenea.com/index.php?c=40 Deshalb ist Säuglingsbeschnipseln überflüssig und krank wie ein Kropf.

     

    Aber wenn einer auf irgendeine Schändlichkeit den Stempel “Religion” draufhaut, wird es für politische Mainstreamer sofort heilig, heilig, dreimal heilig. Und der Oberkinderschänderschützer Papa R. aus V. findet es (un)natürlich auch geil.

  • GG
    Günter Gruse

    NEIN, NEIN und nochmal NEIN! Die Genitalverstümmelung von Jungen und Mädchen im Namen archaischer religiöser Rituale ist vorsätzliche Körperverletzung von Schutzbefohlenen, und sollte bestraft werden. So wie hierzulande auch die Klitorisbeschneidung von Mädchen bestraft wird. Auch in diesem Fällen lässt der Gesetzgeber (zu Recht!!!) keine "religiösen Traditionen" gelten.

  • E
    eksom

    Klarstellung: Deutschland ist nie säkular gewesen und wird es auch nie sein!

    Solange Religionsunterricht (noch) in den Schulklassen stattfindet!

  • W
    Wolf

    Schwach, u.a. Kirchenglocken mit Körper verletzten unsinnigen R!itualen zu vergleichen !

     

    Die Beschneidung, wenn keine notwenige medizinische Indikation vorliegt, ist nach dem GG rechtswidrig.

     

    Sollte durch Gesetz, Verordnung, etc. das in diesem Lande vorläufig legalisiert werden, ist das ein Rechtsbruch der Politik !

     

    Es kann doch nicht angehen, das eine religiöse Minderheit durch Druck des Kaptials nötigt.

     

    Die Lösung des Problems für diese Glaubensgruppe ist der Einhalt des strikten Verbotes der Beschneidung hier im Lande genauso wie das Schächten (schlachten von Tieren ohne Betäubung)und sie können ihre "Sachen"

    in einem anderen Land vornehmen.

     

    Zu hinterfragen wäre noch, ob Beschneidungen, wenn sie nicht medizinisch notwendig waren, von der Gemeinschaft der Kassenmitglieder bezahlt wurden.

     

    Im übrigen, was kann unsere Generation dafür, das es einmal Idioten gab, die diese Religionsgruppe

    verfolgt und ihnen unendliches Leid angetan haben.

    Schluss mit der sog. Kollektivschuld auf unendliche Generationen von diesen Leuten übertragen, einmal muss auch ein Ende sein !

  • K
    KlausTheo

    Eine rituelle Kastration als Zeichen eines Bundes mit einem nicht näher bekannten Typ namens "Gott" (tritt auch unter den Namen Allah und Jahve auf) hat nur ein Ziel: die Hoheit der Herrschenden über das Kind und den Erwachsenen drastisch aufzuzeigen und für alle Zeiten festzumachen.

     

    Man stelle sich vor, eine weltliche Institution verlangte so etwas, bevor man Mitglied wird - etwa das Ziehen eines Fingernagels vor dem Eintritt in einen Sportverein. Das geht gar nicht. Aber sobald "Religion" oder "langjähriger Kult" als Überschrift dastehen, soll es erlaubt sein.

     

    Ich bin gespannt, wie die Entwicklung weitergeht.

  • TB
    Tom Brennan

    Ich finde, der Kommentar in der TAZ wird dem okkultistischen Vodoo-Treiben der Beschneidung nicht gerecht. Derartiges hat in einer aufgeklärten und zivilisierten Gesellschaft nichts verloren, das ist einfach ekelhaft. Wir schleifen für die Religionsfreiheit viel zu viel an ästhetisch-zivilisatorischen Werten, etwa das der Gleichheit aller Menschen bzw. der Geschlechter.

     

    Der Islam ist kein Teil Deutschlands und die Beschneidung ist es auch nicht (natürlich auch nicht die der Juden).

  • W
    WolfgangJ

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

     

    Artikel 2 Absatz 2:

     

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

     

    Artikel 136 Absatz 4:

     

    Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

     

    Auch verantwortlich durchgeführte Beschneidung verletzt das Recht auf körperliche Unversehrtheit!!

  • E
    Ebs

    Dann also unter medizinisch angemessenen Bedingungen eine religiös motivierte Beschneidung gestatten?

     

    Das ist doch so als würde man Körperverletzung mit einem scharfen Messer erlauben, weil die Verletzung mit einem stumpfen Messer nur noch brutaler und schmerzhafter wäre.

     

    Prost Mahlzeit!

     

    Mal ganz abgesehen von der erwartbaren sehr deutlichen Einschränkung der Empfindsamkeit des männlichen Geschlechtsorgans. - Aber halt, nur harte Männer braucht das Land, und keene Weicheicher nicht, gell? Denn "nur die Harten kommen in den Garten" usw.. blablabla.

     

    Sapere aude!

  • L
    LJW

    Wenn der Geist der Aufklärung ausnahmsweise einmal das Kölner Landgericht erreicht, stehen die religiösen Eiferer aller monotheistischen Heilslehren auf und setzen alle Hebel in Bewegung, damit ihre archaischen Körperriten und die damit einhergehende Indoktrinationen schon dem kritikunfähigen jungen Kinde weiter als etwas Gutes, Positives und Erstrebenswertes vermittelt und notfalls eingebläut werden können.

    Und unsere Regierenden und Parteien, von der Linken und einigen Grünen mal abgesehen, haben nichts Besseres zu tun, als diesen rückwärtsgewandten Glaubensideologen in geradezu vorrauseilendem Gehorsam in den Allerwertesten zu kriechen und Frau Winkelmann ist natürlich dabei, was so Einiges über ihren intellektuellen Anspruch aussagt: Glauben ist besser als Wissen und körperlich-geistige Unversehrtheit wie auch Kindeswohl sind irrelevant angsichts aufgezwungener Heilsmystik.

    In einer wirklich aufgeklärten Demokratie sollte so etwas nicht möglich sein, aber damit ist es ja seit einiger Zeit nicht mehr so weit her.

    Es gilt wohl: Niemand verliert etwas dabei, wenn er die Intelligenz der Menschen unterschätzt.

    Schade!

  • V
    vic

    Nein, ich bin kein Antisemit, ich mag nur Israels Regierung und deren Umgang mit den Nachbarn nicht.

    Doch ich weiß gewiss; hätten sich Moslems beschwert, die Bundesregierung hätte darauf nicht reagiert.

  • KH
    Karsten H.

    Es wäre im Interesse Aller, nicht nur religiös verbrähmte Genitalverstümmellung, sondern vor allem auch die Verstümmelung des Verstandes entschlossen zu bekämpfen.

    Der geplante Gesetzesentwurf will das Gegenteil.

  • D
    Dr.Mike

    Auch diese Meinungsäußerung ist durch Menschenrechte abgesichert. Die Autorin muß weder Steinigung noch den Scheiterhaufen fürchten. Also bewahren wir doch Grundgesetz und Menschenrechte und opfern sie nicht irgendwelchen religiösen Traditionen.

     

    Wer immer glaubt, seinen Körper verstümmeln zu müssen, um einer Religion anzugehören, soll das selbst entscheiden und den Eingriff auch bezahlen - nicht die Eltern, deren Irrtum zu 90% der Kirchenaustritte führt.

     

    Daß gerade Gläubige meinen, der Mensch müsse an der Schöpfung ihres Gottes herumschnippeln, damit er ihm gefalle, macht das Ganze doch wohl mehr als fraglich.

     

    Jetzt hoffen wir allen Ernstes, daß unsere Politiker es richten?

  • F
    freiheit

    Was für ein laberiger Wischi-Waschi-Bla-Bla-Kommentar.

     

    Faskt ist, Beschneidung ist Körperverletzung.

     

    Auch wenn es der jüdischen und moslemischen Religionsmafia nicht paßt, in einem säkularen Rechtsstaat kann Köperverletzung an wehrlosen Jungen weder durch die Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht der Eltern legitimiert werden.

     

    Daß der Oberfuzzi der SPD diesen multikulturellen Schwachsinn unterstützt verwundert ebenso wenig, wie

    das laute Schweigen der Berufsfeministinnen.

  • WB
    Westdeutscher Beobachter

    In Südfrankreich erzählte mir ein Algerier, dass beim Beschneidungsfest die abgeschnittene Vorhaut in die Paella eingerührt wird. Wer das Teil auf seinem Teller findet, wird Pate.

  • JP
    Jürgen Petry

    es ist wieder das typische Aufheulen der Juden, die dann (welch eine Dummheit!) gleich von Holocaust sprechen. Beschneidung ist Körperverletzung und ein sinnloses Ritual, das abgeschafft werden muss, so wie viele Bräuche aus grauer Vorzeit. Und wenn Deutschland in dieser Sache den Vorreiter spielen muss, sei's drum. Bitte nicht immer wieder irgendwelchen Gruppen um des lieben Friedens willen in den Arsch kriechen.

  • T
    Trash

    Als Sarah mit Abraham wieder einmal durch das karge Bergland zog überkam es Sarah. Und als Sarah dann Abrahams Vorhaut zurückzog und eine Made erschreckt rief: Was ist es denn hier plötzlich so hell?-, ab diesem Tag führte Abraham die Beschneidung ein. Hätte es damals überall Wasser gegeben, wäre der Bund mit Gott vielleicht gar nicht entstanden.

  • HZ
    Heiner Zok

    Vergessen wir nicht: Religion ist Aberglaube! Vergessen wir auch nicht, dass Staat und Religion getrennt gehören, ein großes Verdienst der so genannten "Neuzeit". Wenn jetzt abergläubische Gruppen den Staat dazu zwingen, Menschenrechte wie etwa das auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr zu schützen, noch dazu im Fall von hilflosen Neugeborenen, dann befinden wir uns wieder im tiefsten Mittelalter. Beschämend, dass sich die Politikerklasse eben auf diese Zeit bezieht, wenn sie Genitalverstümmelungen legalisieren will! Werden bei uns wieder die Scheiterhaufen brennen, wenn dem Dorfpfarrer eine Frau mit schwarzer Katze gemeldet wird? Wir auf dem Alex in Berlin die ehebrechende Muslima demnächst öffentlich gesteinigt?

  • HI
    Hans-Dieter Illing

    Ginge es um die Beschneidung von Frauen und Mädchen, wäre sie schon längst für alle Zeiten verboten worden, und keiner würde es wagen, sie zu legalisieren.

  • M
    Metaebene

    Diesmal ist mir Ihr Kommentar ... sagen wir mal zu "ausgewogen". Die Metaebene wird nur tangiert. Da hängen doch alte verhärmte Männer an einer philosophisch und ethisch überholten, wahnwitzigen Gottesvorstellung mit archaischen Rieten. Historisch gesehen erhalten sie damit ihre patriarchalische Macht, unterdrücken und bevormunden andere.

    Die Aufklärung ist an ihnen vorbei gegangen.

    Der Staat sollte sich klar von dem Einfluss der Kirchen abgrenzen und die Grundrechte (z.B. körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung)über widersprechende religiöse Rieten stellen.

  • J
    jiri

    Sehr geehrte Frau Winkelmann,

     

    letztendlich wird wahrscheinlich doch das Verfassungsgericht über die Beschneidung entscheiden.

     

    Das überhastete Einlenken der Bundesregierung ist nur ein Kniefall vor religiösen Führern und keine Auseinandersetzung mit Persönlichkeitsrechten wie körperlicher Unversehrtheit und Religionsfreiheit.

     

    Die Politiker, die jetzt im Schnellverfahren die Beschneidung legalisieren wollen, werden ihrer Verantwortung gegenüber Grundgesetz und Menschen nicht gerecht.

     

    Ihr Kommentar bezieht trotz gewollter Kritik an den Beschneidungsbefürwortern nicht wirklich Stellung, sondern könnte auch eine Pressemitteilung der Bundesregierung sein.

  • TR
    T. Rauma

    Nach diesem Kommentar liegt es doch nahe,...machen wir 'nen kleinen Kompromis, ja da gibt es keine Kümmernis. Den kleinen Kindern, die Vorhaut einfach etwas kürzer abschneiden... Oder einfach eine Seite aus dem Alten Testament schreddern.

  • K
    Kritiker

    Und der Schritt zur Legalisierung der Klitorisbeschneidung ist dann auch nicht mehr groß.

    Ist halt eine andere Kultur.

  • H
    Horsti

    "Ein Gesetz zur Beschneidung würde diese unter weitest denkbaren Bedingungen zulassen. "

     

    Gilt natürlich nicht für beide Geschlechter, denn Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland längst verboten. Bei Jungs offenbar halb so wild und per Religion legalisiert.

  • BI
    Bertram in Mainz

    Muss man solchen Unfug ernst nehmen? Das Abschneiden der Vorhaut als Symbol für die Verbundenheit mit Gott? Ich bin entsetzt, wie grundlegend wichtig das für die Gläubigen ist.

     

    In jeder Religion gibt es absurde Tabus. Kopftuch, Burka, Sabbatgesetze, sexuelle Verbote, Zölibat, korrekte Worte beim Abendmahl usw. Gott nimmt solche Details scheinbar sehr wichtig. Und jeder Gott hat andere Regeln, aber jeder Gott ist der einzig wahre Gott. Welch ein Unsinn!

     

    Nun sollte man nicht glauben, man könne solche Regeln einfach abschaffen. Vielleicht beginnen Jüngere langsam nachzudenken. Vielleicht ersparen sie ihren Kindern diesen Dogmatismus wenigstens teilweise. Ist ein gerichtliches Verbot der Beschneidung überhaupt möglich?

     

    Nein, ist es nicht. Die Religionsvertreter erklären eindeutig, dass sie nichts ändern werden. Was also tun? Es ist unklug, einen Kampf zu beginnen, den man nicht gewinnen kann. Soll also der Rechtsstaat, soll die Liberalität kapitulieren vor den Dogmatikern? Nein, soll nicht. Aber es wird zwangsläufig dazu kommen.

     

    Wenigstens sollten wir nicht einfach so kapitulieren. Warum jetzt ganz schnell neue Gesetze zugunsten der Religionen machen? Warum jetzt die Eifrigkeit, diese Unterwürfigkeit? Wir sollten allenfalls zu einer Duldung kommen, keinesfalls zu einer expliziten Erlaubnis. Juristen fällt dazu bestimmt ein Weg ein.

     

    Das Thema sollte nicht "weggebügelt" werden. Es sollte auf kleiner Flamme weiterkochen. Die Diskussion muss weitergehen. Keinesfalls darf es laufen wie beim Schächten. Die Religionen nehmen sich einfach ihr vermeintliches Recht, und sie bekommen es leider.

     

    Eine große Gefahr sehe ich für den Kampf gegen die scheußliche weibliche Beschneidung. Das ist etwas Anderes? Ja, für uns. In den betreffenden Ländern wird man argumentieren: "Bei Euch in Europa ist die männliche Beschneidung seit 2012 ausdrücklich erlaubt. Ihr habt kein Recht, uns die weibliche Beschneidung zu verbieten. Sie gehört zu unserer Tradition." Was dann?

  • HH
    Hardy Heron

    Wer hat was nun verstanden?

     

    Die, die wussten/möchten, dass Macht vor Recht steht, fühlen sich wieder einmal bestärkt.

    Oder anders formuliert: Größe des Interessenklientels geht über Menschenrecht auf Unversehrtheit!

     

    Die, die folgsam sind können weiterhin glauben, erst durch das Befolgen einer uralten Glaubensvorschrift (Beschneidung) einen Bund mit Gott schließen zu können.

    Welch Anmaßung! Übrigens: Wie schließt eine Jüdin/Muslima eigentlich den Bund mit Gott? Ist sie sowieso außen vor? Oder gibt es evtl. irgend welche „Ersatzlösungen“? Und wenn ja, warum dann nicht auch für das andere Geschlecht?

     

    Und was lernen nun die, die glaubten bzw. vorhatten, durch Diskurs und Gespräch eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung/Verständigung voranzutreiben?

  • HH
    Hardy Heron

    Wer hat was nun verstanden?

     

    Die, die wussten/möchten, dass Macht vor Recht steht, fühlen sich wieder einmal bestärkt.

    Oder anders formuliert: Größe des Interessenklientels geht über Menschenrecht auf Unversehrtheit!

     

    Die, die folgsam sind können weiterhin glauben, erst durch das Befolgen einer uralten Glaubensvorschrift (Beschneidung) einen Bund mit Gott schließen zu können.

    Welch Anmaßung! Übrigens: Wie schließt eine Jüdin/Muslima eigentlich den Bund mit Gott? Ist sie sowieso außen vor? Oder gibt es evtl. irgend welche „Ersatzlösungen“? Und wenn ja, warum dann nicht auch für das andere Geschlecht?

     

    Und was lernen nun die, die glaubten bzw. vorhatten, durch Diskurs und Gespräch eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung/Verständigung voranzutreiben?

  • F
    FrauASDF

    Ist die TAZ zu einer NeoChristlichen Postille geworden oder was soll der Kommentar hier?

  • T
    tazitus

    Entsetzlich, wie viele schräge Vergleiche in der Diskussion um die Beschneidung das Licht der Welt erblicken.

     

    Einerseits beschäftigt sich die Wissenschaft (zum Glück) sogar schon mit pränatalen Traumata und andererseits wird Körperveletzung klein geredet, mit der grotesken Begründung: "So schlimm ist das nicht, daran wird sich der junge Mann später nicht erinnern können." Beschneidung bei Unmündigen ist Körperverletzung. Punkt. Ich hoffe, dass auch Richter in Karlsruhe die körperliche Unversehrtheit höher bewerten als Religionsfreiheit.

  • K
    kopfschüttel

    Na klar,dann lassen wir Hexenverbrennung und Beschneidung der kleinen Mädchen in Afrika auch zu aber,wenn ein Tier nicht (richtig ) behandelt wird schreien wir

  • PP
    Peter Pizarro

    Sie irren, Frau Winkelmann:

     

    es sollte im Interesse aller sein, dass gar keine Beschneidungen an Kindern durchgeführt werden.

    Weil es ein Kapitulieren des Rechtsstaates wäre, wenn geltendes Recht gekippt wird, nur wenn starke ideologische Lobbies, die nicht im geringsten bereit sind (im Gegensatz zu weltlichen Gerichten), ihre Handlungen zu überprüfen und zu hinterfragen, laut genug aufschreien.

    Dann wären wir in diesem einen Falle tatsächlich ein Gottesstaat geworden.

    Mir grausts nur noch.

  • MT
    Marc Thomsen

    Hallo, ich war selten so erstaunt über das gemeinsame Bekenntnis unserer politischen Klasse zu einem religiösen Thema. Da wird kleinen Babys unter dem Deckmantel einer Religion eine medizinisch nutzlose Operation zuteil, und unsere eigentlich doch aufgeklärten Politiker scheuen sogar auch nur die Diskussion darüber. Echter Wahnsinn, mal schauen, welche anderen Riten wir im Laufe des 21. Jahrhundert noch abnicken dürfen.

    Dass nun vor allem die Grünen hier auf mögliche Wählerstimmen schielen, ist für mich als ihr Anhänger besonders bedauerlich. Allerdings ist dies leider nur konsequent, als dass sie nun - nach der Vernachlässigung der Frauenrechte in muslimisch geprägten Milieus - nun auch die Rechte der Kinder negieren. Es war einmal eine aufgeklärte, säkulare und dieskussionsbereite Partei... .

  • E
    Ebs

    Ich kann mich leider nur wiederholen:

     

    25% Restempfinden nach einer Beschneidung!!!

     

     

    Hier der Link zu einem Aufklärungsvideo:

     

    http://www.youtube.com/watch?v=DlpE7nIOD1o

     

     

    So long,

    Ebs.