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Wenn es um ein Recht auf Asyl im juristischen Sinne gehen soll, müssen alle AntragstellerInnen ausführlich angehört werden.
und keine Routine Ablehnung.
mann+frau muß sich nur mal ein bißchen mit dem zahlenwerk des BAMF beschäftigen - unter http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/asylzahlen-node.html auffindbar - und dann wird deutlich: wir haben es nicht mit maulheldentum zu tun, sondern mit bewußter irreführung.
die zahlen geben das nicht her, was in die öffentlichkeit hinein lanciert wird, weder die prognostizierten 800.000 noch die notwendigkeit immer mehr staaten zu sicheren herkunftsländern zu erklären noch die notwendigkeit, DÜ weiter zu zementieren und was sonst noch im entwurf des BMI zu finden ist.
was uns als beschleunigung verkauft wird bedeutet gehörsverletzung per gesetz. schnelle entscheidung geht anders. asylanwältinnen wie BAMF-mitarbeiterinnen wissen das.
statt was von "wir können nicht alle..." zu tröten, wäre es gescheiter, das BMI machte sich ehrlich. beispielsweise dadurch, dass kriegsflüchtlinge aus Syrien nicht länger ins asylverfahren gepreßt werden - das bläht nur künstlich auf. dabei wäre auch eine lösung nach §§20ff AufenthaltsG möglich. mann muß sie nur wollen. und falls das geld knapp werden sollte, kann UNHCR immer noch um hilfe gebeten werden.
Maulheldentum - oh ja!
Gelernt - ist gelernt!
Vom Papa lernen -
Heißt Siechen lernen!
Schneidiger Generalstabler beim Gröfaz
Schneider des Bürger in Uniform ->
Schaum vergangener Tage!
So geht das.
Die Urteile im Antifa-Ost-Prozess sollen Linke abschrecken. Dabei geht die größere Gefahr von Rechtsextremen aus. Warum Antifaschismus nötiger ist denn je.
Kommentar Asylverfahren: Nichts als Maulheldentum
Binnen einer Woche soll über unbegründete Asylanträge entschieden werden. Entscheidend ist aber die Personalausstattung des Bundesamts.
Die beschleunigten Grenzverfahren sind wohl vor allem eine Vision von Innenminister Thomas de Maizière. Foto: dpa
Die Bundesregierung kündigt Beschleunigungen des Asylverfahrens an, von denen sie wohl selbst am besten weiß, dass sie völlig unrealistisch sind. Innerhalb von nur einer Woche soll ein beschleunigtes Verfahren bei sicheren Herkunftsstaaten durchgeführt sein. Binnen einer Woche soll an der Grenze über offensichtlich unbegründete Asylanträge entschieden werden.
Wie will man diese Fristen einhalten, wenn es heute oft schon Wochen dauert, bis ein Flüchtling überhaupt registriert ist und das Asylverfahren beginnen kann? Im Gesetzentwurf heißt es auch nur, das Asyl-Bundesamt „kann“ in den fraglichen Fällen ein beschleunigtes Verfahren durchführen. Das Amt wird wohl in aller Regel darauf verzichten, um sich nicht unnötig lächerlich zu machen.
Auch die beschleunigten Grenzverfahren sind wohl vor allem eine Vision von Innenminister Thomas de Maizière. Voraussetzung sind Grenzkontrollen, die aber laut Schengener Grenzkodex nur „vorübergehend“ zulässig sind. Und wenn Flüchtlingen am Grenzübergang die Inhaftierung droht, dann gehen sie eben über die grüne Grenze. Oder will de Maizière nun auch einen Stacheldrahtzaun um Deutschland errichten? Auch die Grenzgefängnisse müssten erst einmal gebaut werden.
Das alles erinnert an die schon bestehende Vorschrift, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden können, wenn ein anderer Staat der Europäischen Union für das Asylverfahren zuständig ist. Auch das klingt markig – und steht seit Jahren vor allem auf dem Papier.
Eine Beschleunigung der Verfahren ist sinnvoll, weil die Betroffenen schnell wissen sollen, wie es für sie weitergeht. Entscheidend ist aber die Personalausstattung des Bundesamts. Da jeder Asylantrag individuell geprüft wird (was niemand kritisieren sollte), sind schneidige Verfahrensregelungen nur Maulheldentum, solange das Personal fehlt, sie auch anzuwenden.
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Schwerpunkt Flucht
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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Unerwünscht in Tunesien
Auch im Maghreb nehmen die Übergriffe gegen Geflüchtete aus dem Sahel zu.
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