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Kommentar Asylrecht für HomosEin Recht auf Solidarität

Christian Jakob
Kommentar von Christian Jakob

Die EU kritisiert gerne andere Länder wegen fehlender Homorechte. Selbst hat sie verfolgte Homosexuelle kaum geschützt. Das hat jetzt endlich ein Ende.

Jetzt auch mit Recht auf Asyl in Europa: knutschende Männer. Bild: dpa

W enn es um die Rechte von Schwulen und Lesben geht, zeigt die EU gern mit dem Finger auf andere: den Olympia-Ausrichter Russland zum Beispiel oder die nach rechts rückenden Staaten Südosteuropas – und natürlich auf Afrika und Asien. Zu Recht.

Kamen verfolgte Homosexuelle jedoch nach Europa, konnten sie sich auf Solidarität nicht verlassen. Zwar ist die Verfolgung wegen Homosexualität in Deutschland ein Asylgrund, der faktisch auch geltend gemacht werden konnte. Gleichzeitig jedoch versuchten Behörden – auch in Deutschland – immer wieder Asylanträge abzulehnen, in dem sie drohende Gefängnisstrafen, Gewalt oder gar Ermordung zu einem bloßen Problem persönlichen Verhaltens machten.

Wer mit Angehörigen des gleichen Geschlechts ins Bett will, solle das eben heimlich tun: Ins Schlafzimmer würden die Mullahs oder der schwulenhassende Mob schon nicht schauen, so ihr Rat. Und wenn doch: Pech gehabt. Diese Haltung war ein Schlag ins Gesicht Homosexueller, die sich in überaus feindseligen Gesellschaften geoutet hatten und deshalb in Gefahr geraten waren. Es war eine ideelle Kumpanei mit religiösen Fanatikern und nationalistischen Milizen.

Damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass von Homosexuellen nicht verlangt werden darf, sich beim Ausleben ihrer sexuellen Ausrichtung in ihrer Heimat „zurückzuhalten“. Für Deutschland hat das Urteil keine praktische Folge mehr: Vor sieben Monaten hat hier das Bundesamt für Flucht und Migration schriftlich zugesichert, Homosexuellen keine Heimlichtuerei mehr zu empfehlen und so Asylanträge abzulehnen. Vorangegangen waren jahrelange Proteste.

In anderen Ländern stand diese Korrektur noch aus. Der EuGH hat dies nun endlich nachgeholt.

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Christian Jakob
Reportage & Recherche
Seit 2006 bei der taz, zuerst bei der taz Nord in Bremen, seit 2014 im Ressort Reportage und Recherche. Im Ch. Links Verlag erschien von ihm im September 2023 "Endzeit. Die neue Angst vor dem Untergang und der Kampf um unsere Zukunft". 2022 und 2019 gab er den Atlas der Migration der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit heraus. Zuvor schrieb er "Die Bleibenden", eine Geschichte der Flüchtlingsbewegung, "Diktatoren als Türsteher" (mit Simone Schlindwein) und "Angriff auf Europa" (mit M. Gürgen, P. Hecht. S. am Orde und N. Horaczek); alle erschienen im Ch. Links Verlag. Seit 2018 ist er Autor des Atlas der Zivilgesellschaft von Brot für die Welt. 2020/'21 war er als Stipendiat am Max Planck Institut für Völkerrecht in Heidelberg. Auf Bluesky: chrjkb.bsky.social
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7 Kommentare

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  • B
    Blechstein

    Für Homosexualität - immer -

    aber gegen Arschlöcher und gegen Narzißten

  • B
    Blechstein

    Es gibt viele Homosexuelle, die von Freiheit, Gleichheit, Verfolgung, Asyl und Recht auf Meinungsfreiheit reden und dabei mit dem Hintern wackeln.

    • H
      Hans
      @Blechstein:

      ich verstehe leider die Aussage Ihrer Kommentare nicht. Könnten Sie dies bitte erläutern?

  • B
    Blechstein

    @Benz

    Hey Benz - Gegenvorschlag - flieg doch mal nach Moskau oder St. Petersburg und betreib deine Popoganda dort.

    • H
      Hans
      @Blechstein:

      Wer sagt, dass Benz nicht dort sitzt ;)

  • Das finde ich nicht mal so schlecht. Wenn russische Schwule, die aktiv Schwulenpropaganda betreiben, nun einfach nach Europa ausreisen, hat die russische Gesellschaft sicher nichts dagegen.

  • KM
    kein Meilenstein

    Zu den Aussagen "Kamen verfolgte Homosexuelle jedoch nach Europa, konnten sie sich auf Solidarität nicht verlassen" und "Diese Haltung war ein Schlag ins Gesicht Homosexueller, die sich in überaus feindseligen Gesellschaften geoutet hatten und deshalb in Gefahr geraten waren" folgende Anmerkung: um diese Personen ging es hier nicht. Wer nämlich bereits vor der Asylbeantragung in seiner Heimat verfolgt worden war, der bekam auch früher schon Schutz. Der EuGH hat das so formuliert (Randnummer 63): "Zur Beantwortung dieser Frage, die das vorlegende Gericht in mehrere Teilfragen aufgeteilt hat, ist zu bemerken, dass sie eine Situation betrifft, in der der Antragsteller wie in den Ausgangsverfahren nicht dargetan hat, dass er wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, deren Mitglieder die gleiche sexuelle Ausrichtung haben, bereits verfolgt wurde oder unmittelbar von Verfolgung bedroht war."

    Bei nicht vorverfolgten Asylbewerbern muss generell die Frage erlaubt sein, warum es für sie jetzt, nach der Ausreise, ein Verfolgungsrisiko geben soll. Dazu hat der EuGH seine Rechtsprechung zur religiösen Verfolgung 1:1 auf die Verfolgung wegen Homosexualität übertragen. Das schafft Klarheit, nicht mehr und nicht weniger.