Kommentar Altlasten der Atomkraft: Hintertür der AKW-Betreiber
Der Staat wird zur Kasse gebeten, wenn ihr Finanzpolster für Rückbau und Entsorgung nicht reicht. Dabei sollten die Atomkonzerne unbegrenzt haften.
Die Atomkonzerne wissen gut, welche Kostenrisiken in den Altlasten der Atomkraft stecken: Rückbau, Entsorgung – da wird noch einiges auf die Erzeuger des Atomstroms zukommen.
In der Betriebswirtschaft lernt man, wie man wirtschaftliche Risiken von einem Unternehmen fernhält: mit der Gründung einer Tochterfirma, die dann anstelle des Konzerns das riskante Geschäft betreibt. Geht es dann schief, lässt man die Tochter in die Insolvenz schlittern, die Mutter bleibt unbehelligt.
36 Milliarden Euro an Rückstellungen hat die Atomwirtschaft gebildet, um damit den Rückbau der Reaktoren und die Entsorgung des Atommülls zu bezahlen. Doch was passiert, wenn die Entsorgung noch teurer wird? Dann gehen die Töchter eben pleite.
Weil aber der Atomdreck der letzten Jahrzehnte natürlich nicht offen in der Landschaft liegen bleiben kann, muss sich dann der Staat der Sache annehmen. Also zahlt dann der Steuerzahler, während diejenigen, die über mehrere Jahrzehnte hinweg mit der gefährlichen Technik Milliarden scheffelten, unbehelligt bleiben.
Um solche Szenarien zu entwickeln, muss man kein Schwarzmaler sein, nur Realist. Denn sie sind wahrscheinlich. Bis April 2022 ist zwar noch gesichert, dass die Atomkonzerne für ihre Töchter haften; „Patronatserklärungen“ nennt sich das. Sie resultieren noch aus dem Atomkonsens aus dem Jahr 2000. Doch in acht Jahren von heute gerechnet können die Konzernmütter diese Verpflichtung aufkündigen.
Und dass sie es tun werden, liegt auf der Hand. Somit ergibt sich ein untragbarer Zustand, den die Regierung schnellstens ändern muss: Ein Gesetz muss her, das auf unbegrenzte Zeit die Verursacher des Atommülls in die Haftung nimmt und keine Hintertürchen mehr offen lässt.
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