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Kommentar Akkreditierung NSU-ProzessNeuer Ärger ist programmiert

Daniel Bax
Daniel Bax
Kommentar von Daniel Bax und Daniel Bax

Das Akkreditierungsverfahren für Medien beim NSU-Prozess beginnt von vorne. Jetzt soll das Los entscheiden. Ein guter Neustart sieht anders aus.

Jetzt soll das Los entscheiden. Bild: dpa

W arum nicht gleich so? Nun werden die 50 für Journalisten reservierten Plätze beim NSU-Prozess per Losverfahren neu vergeben, wobei vier Plätze den türkischen Medien vorbehalten sein sollen. Hätte das Münchner Gericht es gleich so gehandhabt, hätte es sich viel Ärger erspart.

Nun könnte die neue Lösung aber für weiteren Ärger sorgen – dann nämlich, wenn Medien wieder von der Liste gestrichen werden, die bisher einen Platz sicher hatten. Es wäre skandalös, sollten überregionale Zeitungen und Fernsehsender ihre Plätze jetzt wieder verlieren.

Es bleibt dabei: Das Münchner Gericht hat sich mit seinem peinlichen Verhalten bei der Vergabe der Presseplätze schon jetzt bis auf die Knochen blamiert. Nur weil das Gericht nicht zu einem ordentlichen Akkreditierungsverfahren in der Lage war, wie ihm zuletzt sogar das Bundesverfassungsgericht bescheinigte, musste der Prozessauftakt um drei Wochen verschoben werden. Sogar die bayrische Justizministerin musste in die Bresche springen und den Angehörigen der NSU-Opfer anbieten, sie für eventuelle Kosten zu entschädigen.

privat
DANIEL BAX

ist Redakteur im Inlandsressort der taz.

Der Schaden auf dem diplomatischen Parkett wird noch schwerer zu beheben sein. Denn leider gibt es in der Türkei unverantwortliche Politiker, die das Leid der NSU-Opfer für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. Unsäglich ist etwa der jüngste Kommentar des stellvertretenden türkischen Ministerpräsidenten Bekir Bozdag, der den NSU-Prozess jetzt schon pauschal für gescheitert erklärte, weil er den Richter für voreingenommen hält.

Schon nach einem Wohnungsbrand in Köln Anfang April hatte Bozdag deutschen Behörden vorgeworfen, voreingenommen zu ermitteln, und die Falschmeldung verbreitet, sie hätten einen rechtsextremen Hintergrund des Brandes vorschnell ausgeschlossen.

Solch plumper Populismus, der nationalistische Gefühle in der Türkei bedient, vergiftet das deutsch-türkische Verhältnis und sollte nicht unwidersprochen bleiben. Außenminister Guido Westerwelle sollte mit ihm ein ernstes Wörtchen reden, damit solche Querschüsse künftig ausbleiben. Der NSU-Prozess wird ohnehin schon schwer genug.

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Daniel Bax
Redakteur
Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er wurde 1970 in Blumenau (Brasilien) geboren und ist seit fast 40 Jahren in Berlin zu Hause, hat Publizistik und Islamwissenschaft studiert und viele Länder des Nahen Ostens bereist. Er schreibt über Politik, Kultur und Gesellschaft in Deutschland und anderswo, mit Fokus auf Migrations- und Religionsthemen sowie auf Medien und Meinungsfreiheit. Er ist Mitglied im Vorstand der Neuen deutschen Medienmacher:innen (NdM) und im Beirat von CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit. Er hat bisher zwei Bücher veröffentlicht: “Angst ums Abendland” (2015) über antimuslimischen Rassismus und “Die Volksverführer“ (2018) über den Trend zum Rechtspopulismus. Für die taz schreibt er derzeit viel über aktuelle Nahost-Debatten und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW).”
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Daniel Bax ist Redakteur im Regieressort der taz. Er wurde 1970 in Blumenau (Brasilien) geboren und ist seit fast 40 Jahren in Berlin zu Hause, hat Publizistik und Islamwissenschaft studiert und viele Länder des Nahen Ostens bereist. Er schreibt über Politik, Kultur und Gesellschaft in Deutschland und anderswo, mit Fokus auf Migrations- und Religionsthemen sowie auf Medien und Meinungsfreiheit. Er ist Mitglied im Vorstand der Neuen deutschen Medienmacher:innen (NdM) und im Beirat von CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit. Er hat bisher zwei Bücher veröffentlicht: “Angst ums Abendland” (2015) über antimuslimischen Rassismus und “Die Volksverführer“ (2018) über den Trend zum Rechtspopulismus. Für die taz schreibt er derzeit viel über aktuelle Nahost-Debatten und das neue "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW).”
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18 Kommentare

 / 
  • V
    viccy

    @ lowandorder

     

    Ich lern gerne dazu und würde mich über drei, vier Gerichtsentscheidungen freuen, wo "st. Rspr. des BVerfG" nichts bedeutet hat. Möglichst solche, die man über beck-online findet.

     

    "aber wie in der Musik beim Spielen - brauchste

    die Harmonielehre nicht mehr - eher im Gegenteil."

     

    Für eine "gerechte Entscheidung" (was auch immer das im Einzelfall ist) wohl nicht. Aber wenn du hinterm Tresen ein rechtsmittelfestes Urteil produzieren wolltest, hast du gewiss nicht reingeschrieben "Good vibes, passt schon".

  • L
    lowandorder

    @von viccy:

    @ lowandorder

     

    Ahja.

    Das BVerfG mit seinen Professoren ist für dich also weit weg von jeder (igitt!) Theorie. "

     

    Süß.

    Aber - nach 30 Jahre hinterm Tresen und

    40 auf der Szene weiß ich einfach, daß der Beleg

    " so BVerfG in std. Rspr."

    mit Verlaub - nix bedeutet.

    Deshalb brauch ich für mein Geschreibsel

    auch keine Wahrsagekugel.

     

    Ps: natürlich hab ich das Angeführte auch mal gelernt,

    wie und vor Frau Grashof;

    aber wie in der Musik beim Spielen - brauchste

    die Harmonielehre nicht mehr - eher im Gegenteil.

    Mit Schmunzeln gelesen.

  • V
    viccy

    @ lowandorder

     

    Ahja.

    Das BVerfG mit seinen Professoren ist für dich also weit weg von jeder (igitt!) Theorie.

     

    Dann schau weiter in deine Wahrsagekugel und schüttel bunte Worte rum ;-) ... was so verworren klingt wie dein Geschreibsel, muss ja schon wieder klar sein, ne?

  • L
    lowandorder

    @@

    "von viccy:

    @ Maisack

    "Eine 50:50-Situation reicht da nämlich nicht, um einen Eilantrag durchzubringen.""

     

    Die gute Frau Graßhoff.

    Ja - klar soweit.

     

    Aber - ihr braven Ritter des Wortes hört auf zu ramentern;

    mit Jöhten: " grau, mein Freund ist alle Theorie":

    das labeling kommt auch und vor allem in Karlsruhe

    erst im - Hernach!

    - wo süss?

     

    Also - laßt gut sein.

    Secht is secht.

    Nur der StaatsSchutzSenat de OLG munic in seiner tiefen

    Weisheit - hat den Schuß nicht gehört.

    Da hat Küppi völlig recht.

     

    Leider läßt das ala long nix Gutes ahnen.

  • V
    viccy

    @ Maisack

     

    "Eine 50:50-Situation reicht da nämlich nicht, um einen Eilantrag durchzubringen."

     

    Eben doch.

     

    Lesen & dazulernen, falls gewünscht:

     

    "Nur wenn das Gericht sicher beurteilen kann, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen wird, kann es hiervon den Erlass oder Nichterlass der einstweiligen Anordnung abhängig machen. Muss aber bei der Erfolgsaussichtsprüfung mit einem Fehlentscheidungsrisiko gerechnet werden, so ist – losgelöst von jeder Prüfung der Erfolgsaussicht – eine Abwägung der Folgen durchzuführen, die bei einer Nichtübereinstimmung zwischen der materiellen Rechtslage und der Eilrechtsschutzentscheidung eintreten können."

     

    Quelle: Graßhof in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 39. Ergänzungslieferung 2013, § 32 Rdnr. 101 f.

  • BP
    Bayerische Provinz

    Gab es das schon einmal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verfahren bereits "heilen" musste, bevor es überhaupt angefangen hat?

     

    Hat sich schon einmal ein anderes höheres Gericht derart in seine eigene Amigowirtschaft bei Besucher-Akkreditierungen verrannt?

     

    Der Prozess wird schwer, weil bisher sehr wenig ermittelt wurde, denn die diversen Sicherheitsbehörden mauern weiterhin:

     

    Zwei Kumpane erschießen sich nach einem ihrer - zum x-ten Mal gelungenen - Banküberfälle gegenseitig: Wers glaubt? Die dritte begibt sich auf die Flucht, um Bekennervideos zu verschicken, und stellt sich dann erst. Indessen empfangen die Handys der Beteiligten Anrufe aus dem Netz der thüringischen Sicherheitsbehörden. - Was ist da wirklich passiert?

     

    Es ist ganz falsch, einen solchen Prozess in die bayerische Provinz zu geben. Ich weiss, wovon ich spreche, denn ich bin da aufgewachsen.

  • M
    Maisack

    Das BVG Karlsruhe hat mit der Gestattung des Eilantrages die Entscheidung in der Hauptsache zwar nicht "vorweggenommen", gleichwohl aber einen Erfolg als sehr aussichtsreich angenommen. Eine 50:50-Situation reicht da nämlich nicht, um einen Eilantrag durchzubringen. Wer glaubt, das Gericht wäre in der Hauptsache noch "völlig offen", geschweige denn skeptisch, was die Klage angeht, der irrt und hat vbon deutscher Rechtsprechung nur sehr begrenzte Ahnung.

  • V
    vulkansturm

    @viccy

    @Don Ugarte

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht nur eine vorläufige Entscheidung

    gefällt. Allerdings müssen Sie auch zugeben, dass das Bundesverfassungsgericht, indem es dem OLG als einen gangbaren Weg auf die Möglichkeit eines Extrakontingents von mindestens 3 ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern hinwies, eindeutig eine derartige Kontingentierung für zulässig und vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz erklärt.

    Damit stellt sich dann schon die Frage, warum das Gericht sich nicht gleich von Anfang an, für eine Kontigentbildung ausgesprochen hat. Sowohl beim Kachelmann-Prozess wie auch beim Hamburger Islamistenprozess wegen dem Nine Eleven hatte man Kontingente für ausländische Medien vorgesehen.

  • L
    lowandorder

    Könnense vielleicht mit dem Spielchen

    aufhören? Danke. 2.0

     

     

    "…Nun könnte die neue Lösung aber für weiteren Ärger sorgen – dann nämlich, wenn Medien wieder von der Liste gestrichen werden, die bisher einen Platz sicher hatten. Es wäre skandalös, sollten überregionale Zeitungen und Fernsehsender ihre Plätze jetzt wieder verlieren.…"

     

    So Herr Bax.

    An anderer Stelle habe ich schon deutlich gemacht,

    daß ich die von Karlsruhe abgesegnete "kleine Lösung"

    als die angesagte ansähe;

    " drei Stühle aus dem Zuschauerkontingent" mag

    etwas " schäbbig" wirken;

    hätte aber den Charme des sachlich knapp, aber ok und

    " wasserdicht" gehabt;

    und das jetzt gewählte " mach's noch einmal OLG "

    für vermeidbar und eine eher wackelige Lösung halte;

    behaftet mit allen Fährnissen eines "Wechsels der Pferde im Fluß".

     

    But -

    " skandalös"? - was, bitte, soll daran skandalös sein,

    wenn die Karten neu gemischt werden, daß bei einem Losverfahren auf Kontingentbasis

    andere, ja nahezu zwingend nicht dieselben, die Nase vorn haben werden?

    Nix, - eben.

    You can't have the cake and eat the cake.

     

    Mit juristischen Überlegungen, daß es keine Besitzstandswahrung aufgrund eines noch dazu hier von Karlsruhe für rechtlich mangelhaft befundenen Verfahrens geben kann,

    will ich Sie erst gar nicht behelligen.

  • V
    viccy

    "Nur weil das Gericht nicht zu einem ordentlichen Akkreditierungsverfahren in der Lage war, wie ihm zuletzt sogar das Bundesverfassungsgericht bescheinigte"

     

    Das stimmt so nicht, Herr Bax.

     

    Das BVerfG hat in einem Eilverfahren nur zwei mögliche Folgen gegeneinander abzuwägen:

    a) Eilantrag hat keinen Erfolg, spätere Hauptsacheklage hat aber Erfolg

    b) Eilantrag hat Erfolg, spätere Hauptsacheklage hat keinen Erfolg

     

    und dazu die Gretchenfrage: Was ist schlimmer?

     

    Das BVerfG hat inhaltlich, also zur entscheidenden Frage, ob die "richtige Klage" Erfolg hätte, noch keine Stellung bezogen. Es ist also mitnichten ausgemacht, dass dem OLG München später einmal bescheinigt werden wird: "So nicht, Jungs".

     

    Immerhin hat Herr Bax dem Losverfahren keinen rassistischen Hintergrund zugeschrieben. Ich hab förmlich damit gerechnet.

  • DU
    Don Ugarte

    Der feine Herr Autor sollte sich den Beschluss (das ist kein Urteil in der Hauptsache) des BVerfG mal durchlesen. Dann wüsste er, dass in Verfahren nach § 32 BVerfGG nicht die Hauptsache vorweg genommen wird. Das Gericht hat folglich nichts in diese Richtung entschieden, sondern nur eine Folgenabwägung vorgenommen. Aber an Fakten stört man sich ja nicht, es geht ja schließlich gegen Nazis.

  • V
    vulkansturm

    @Beinsen

    Vielleicht sollten Sie sich lieber selber mal mit den Details des verkorksten ursprünglichen Vergabeverfahrens beschäftigen. Das Gericht selbst hat ja mittlerweile zugegeben, das Windhundverfahren fehlerhaft organisiert zu haben und nicht für Chancengleichheit beim Windhundrennen gesorgt zu haben.

    Damit lag durch das eigene Verschulden schon ein möglicher Revisionsgrund vor. Das Gericht muss der Sabah dankbar sein, dass jetzt mit einem Neustart die Fehler beseitigt werden und jetzt mit einem korrekten Verfahren der vom Gericht verursachte Revisionsgrund

    verhindert werden kann.

    @Marc

    Ewig der falsche Vorwurf, die türkischen (und anderen

    ausländischen Medien?) hätten nur gepennt.

    Mittlerweile ist ja hinreichend nachgewiesen, dass manche Medien am Vorabend vorab mündlich über den

    Startzeitpunkt am nächsten Tag informiert wurden. Obwohl es hieß, dass alle Interessenten von Nachfragen absehen sollten, hatte schlechte Karten, wer sich an diese vom Gericht aufgestellte Regel hielt. Gerade wer immer lautstark von Ausländern und Migranten fordert, sie sollten sich hier anpassen und unsere Regeln einhalten, müsste dann doch eigentlich protestieren, wenn diese dann benachteiligt werden, wenn sie sich regelkonform verhalten

    Immer wieder geistert dann noch diese "Extrawurst" durch die Kommentarspalten, die angeblich für die bösen Türken gebraten werden soll. Wenn es nur um eine "Extrawurst" ginge, dann hätte das Bundesverfassungsgericht nicht einschreiten brauchen.

    Rechtsstaatlichkeit ist keine "Extrawurst"!

  • B
    Besserwisseroderleser

    @Beinsen

    Der Autor schrieb meiner Meinung nach sein "Warum nicht gleich so?" im Sinne von "Warum nicht gleich so von Anfang an? Warum vorher ein dummes Wer-zuerst-kommt-berichtet-zuerst-Vergebeverfahren?"

    und nicht im Sinn von

    "Warum nicht gleich so nach den Problemen im verpatzten Vergabeverfahren?"

     

    Kapiert?

  • B
    Burcu

    Sicherlich hätte es der Herr Bozdag anders formulieren können. Trotzdem rechtfertigt es einen Polizeibeamten nicht, gleich nach 5-Minuten, solch eine Vermutung über die Brandursache zu äußern. Vor allem nicht während dem NSU-Skandal!

  • D
    D.J.

    Es ist Herrn Bax zu danken, dass er hier nicht nur das Verhalten des Gerichts, sondern auch auch die nationalistischen Übergriffigkeiten Bozdags (er ist da nur die Spitze des Eisbergs) anspricht. Eine konsequent (!) antinationalistische Haltung ist sonst auf linker Seite eher selten zu finden (auf rechter ohnehin nicht) - da wird gern Antinationalismus mit Verachtung des Eigenen verwechselt, also einer durchaus auch nationalistischen Haltung.

  • A
    Akin Özkan

    "Außenminister Guido Westerwelle sollte mit ihm ein ernstes Wörtchen reden, damit solche Querschüsse künftig ausbleiben" Hört hört! So etwas vergiftet das deutsch Türkische Verhältniss. Aber das verhalten des Münchener Gerichts vergiftet dieses Verhältniss nicht. Es demütigt die Angehörigen und die Türkische Community nicht.Nein. Das gericht hat sich nur blamiert. Aber mehr auch nicht.

  • M
    Marc

    Am einfachsten wäre es gewesen, dass die türkischen Medien, welche sich vom Verfahren ausgeschlossen fühlten, nicht von vorn herein gepennt und sich rechtzeitig angemeldet hätten. Dann hätte man auch keine Extrawürste verteilen müssen.

  • B
    Beinsen

    „Warum nicht gleich so? Nun werden die 50 für Journalisten reservierten Plätze beim NSU-Prozess per Losverfahren neu vergeben, wobei vier Plätze den türkischen Medien vorbehalten sein sollen. Hätte das Münchner Gericht es gleich so gehandhabt, hätte es sich viel Ärger erspart. ”

     

     

    Weil das als Revisionsgrund geltend gemacht werden konnte, was aber auch hinlänglich allen anderen Gazetten des Landes mittlerweile bekannt war, lieber Autor. Sorgfältige Recherche fordert übrigens der Pressekodex.