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Kolumne MachtVerplauderte Beamte

Bettina Gaus
Kolumne
von Bettina Gaus

Auch wenn kein Zweifel daran besteht, dass er sich strafbar gemacht hat: Uli Hoeneß genießt einen gesetzlichen Anspruch auf das Steuergeheimnis.

Wer zu viel quatscht, muss vor Gericht. Bild: dpa

S taatliche Übergriffe werden nicht dadurch besser, dass sie Leute treffen, denen man Ungemach von Herzen gönnt. Prominente Steuerbetrüger beispielsweise.

Es besteht kein Zweifel daran, dass Uli Hoeneß sich strafbar gemacht hat. Jahrelang. Die Selbstanzeige erspart ihm vielleicht das Gefängnis, ändert aber nichts am Tatbestand. So wenig wie seine hohen Spenden. Seltsam, dass manche seiner Freunde die guten Taten jetzt als Entlastung ins Feld führen. Von Bescheinigungen abgesehen, hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Andernfalls bedeutete das, Begüterte dürften sich den Verwendungszweck ihrer Steuern persönlich aussuchen. Der Manager als Duodezfürst.

Es ist aufschlußreich, dass Vorstandsmitglieder zahlreicher Dax-Unternehmen an Uli Hoeneß als Chef des Aufsichtsrates vom FC Bayern München unbeirrt festhalten. Deutlicher hätten sie nicht ausdrücken können, was sie vom Staat halten und wer ihrer Ansicht nach darin über die wahre Macht verfügt. Sie und ihresgleichen nämlich. Mir san mir, und mir san oben. Wenigstens darin sind sie ehrlich. Die Öffentlichkeit nimmt es hin, Umfragen zufolge teilweise sogar bewundernd. Auch aufschlußreich. Der Staat hat offenbar ein Akzeptanzproblem.

Katharina Behling
Bettina Gaus

Die Autorin ist politische Korrespondentin der taz. Ihre Kolumne „Macht“ erscheint alle 14 Tage in der sonntaz. Das Wochenendmagazin ist am Kiosk, e-Kiosk und im Wochenendabo erhältlich.

Aber all das rechtfertigt keinen staatlichen Gesetzesbruch. Das Steuergeheimnis, das Finanzbehörden zur Verschwiegenheit verpflichtet, basiert auf dem Prinzip des Datenschutzes und - weiter reichend - auf den Grundrechten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und dem Schutz der Menschenwürde. Albern? Keineswegs. Wer wofür wie viel Steuern zahlen muß: Das kann viel über ein Leben erzählen. "Herr Müller hat dem jungen Herrn Maier eine Million hinterlassen, und der muß jetzt Erbschaftssteuer zahlen? Da schau her. Na, ich hab's ja immer gesagt: die sind vom anderen Ufer."

Demokratische Errungenschaften

Es ist eine demokratische Errungenschaft, dass die Amtsverschwiegenheit kein absolutistisches Recht mehr ist, das den Staat vor berechtigten Informationswünschen der Bevölkerung schützt. Sondern ein Grundrecht, also ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Uli Hoeneß hat Steuern hinterzogen, und vielleicht geht er deshalb ins Gefängnis. Aber er hat deshalb nicht seinen Anspruch auf Grundrechte verloren.

Deprimierend, dass dies kaum noch jemanden zu interessieren scheint - und das in einem Land, in dem vor wenigen Jahrzehnten erfolgreich für besseren Datenschutz bei einer Volkszählung gekämpft wurde. Übrigens hat es auch kaum jemanden interessiert, dass Akten im Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff widerrechtlich veröffentlicht wurden.

Inzwischen wird so getan, als bedeute ein Freispruch für Wulff, dass sein Rücktritt der Hatz von Medien geschuldet war und überflüssig gewesen wäre. Das trifft nicht zu. Der Bundespräsident mußte zurücktreten, weil er zwischen den Anforderungen seines politischen Amtes und der Bussi-Gesellschaft nicht zu unterscheiden verstand. Das ist kein strafrechtliches Problem. Sondern eines der politischen Moral.

Aber Uli Hoeneß und Christian Wulff behalten ihren Anspruch auf ihre Bürgerrechte, wie immer die Justiz entscheidet. Diese Rechte sind nämlich unveräußerlich. Wer geplaudert hat, sollte ebenfalls vor Gericht gestellt werden. Nicht nur im Interesse der Angeklagten, sondern in unser aller Interesse.

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Bettina Gaus
Politische Korrespondentin
Jahrgang 1956, ist politische Korrespondentin der taz. Von 1996 bis 1999 leitete sie das Parlamentsbüro der Zeitung, vorher war sie sechs Jahre lang deren Korrespondentin für Ost-und Zentralafrika mit Sitz in Nairobi. Bettina Gaus hat mehrere Bücher veröffentlicht, zuletzt 2011 „Der unterschätzte Kontinent – Reise zur Mittelschicht Afrikas“ (Eichborn).
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20 Kommentare

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  • W
    wauz

    Nur mal so nebenbei: Wenn Metzgermeister X ein wenig Schwarzwurst am Finanzamt vorbei macht, dann gilt tatsächlich die Sache als unter dem Steuergeheimnis befindlich, bis eben Anklage erhoben wird. Ab da ist die Sache eh öffentlich, ob prominent oder nicht.

    Bei Personen des öffentlichen Lebens gelten natürlich rein vordergründig die gleichen Gesetze. tatsächlich gibt es unter diesen welche, die solchen Einfluss und so viele "Freunde" haben, dass da so manches unter den Tisch fallen könnte. Whistleblowing und Durchstechereien sind da reine Notwehr, gesellschaftlich gesehen.

    Es kommt schon ein wenig komisch, wenn gerade Journalisten, die ja davon leben, Dinge hintenrum zu erfahren, damit ein Problem haben. Man fragt sich da schon, wessen Lied hier gesungen wird. Das des Otto Normalo? Oder vielleicht ist die Parlamentssekretärin der taz anderweitig interessiert? Wer kriegt denn da grad noch Fracksausen und möchte den Ball flach gehalten haben?

    [Die Frage: Cui bono? zieht immer!]

  • I
    ion

    "Staatliche Übergriffe (....)";

    Welche, bitte; In Bezug auf U.H.‽

     

    "Wer geplaudert hat, sollte ebenfalls vor Gericht gestellt werden. Nicht nur im Interesse der Angeklagten, sondern in unser aller Interesse."

    Ebenso wie die Person-en, die Herrn Hoeneß sehr vermutlich den relevanten Hinweis gab-en, die ihm Anlass zu der dann noch schnell abgelieferten Selbstanzeige gab.

     

    Und: Spätestens bei, nach, seit der staatsanwaltlich verlangten Hausdurchsuchung des Straftäters wäre die Presse dann ja wohl in Erklärungsnot gewesen.

  • LS
    Lex Salica

    Unveräußerliche Grundrechte? Sorry, da muss ich mal kurz lachen.

    "I. Historisch-genetische Betrachtung

    Das Amtsgeheimnis lässt sich in seiner Kontinuität zurückverfolgen bis in die Zeit des Absolutismus im 17. Jh., in der die Geheimhaltung staatlicher Angelegenheiten als Mittel des Machterhalts zu den wesentlichen Instrumenten der absolutistischen Herrschaft gehörte....

    Heute finden sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland*13 keine

    expliziten Regelungen über die Pflichten der Beamten; stattdessen verweist

    Art. 33 V GG auf die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“."

    13*= Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) v. 23.5.1949 (BGBl. I S. 1)."

    http://www.cloeser.org/pub/Amtsgeheimnis_und_Informationsfreiheit.pdf

     

    Konrad Adenauer ließ die Religionszugehörigkeit in die Steuerkarte eintragen. Was dann passierte ist bekannt.

    Constanze Paffrath, Am Anfang war die Lüge. Die zweite "Bodenreform": Planmäßig erfolgreich und konspirativ organisierte die Regierung Kohl einen gigantischen Rechtsbruch.

     

    Angestellte, die nichtselbstständige Einkommensgruppe, kann zu einer Straftat und zur Deckung dieser Straftat seitens Firma scheinbar europaweit verpflichtet werden.

    Heraus kam das durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch gegen Deutschland und seine Bedeutung für Whistleblower*innen.

    http://www.ungesundleben.org/privatisierung/index.php/EGMR_und_Whistleblowing#Wer_bestimmt.2C_was_enth.C3.BCllbar_ist.3F

     

    Wird das im Beamtentum ebenso gehandhabt?

    Wie weit kann und muss ein Beamter eine Straftat, deren Erkenntnis durch seine normale Arbeitsplatzbeschreibung decken?

    Das brisante an den Inhalten könnte durchaus sein, dass höhergestellte Beamte das Wissen um eine Straftat eines Bürger/Firma als Erpressung für ein Schweigegeld nutzen kann.

    Zu gerne würde ich eine Autobiografie von Ronald Schill oder das was im Hamburger Hotel Harald in den Akten geschwärzt wurde, lesen.

     

    Die ganze Thematik Whistelblower/UNCAC wird mit Samthandschuhen angefasst. Das IFG war notwendig und wird immer noch nicht korrekt umgesetzt.

    In nordischen Ländern wird gänzlich anderes mit dem Bürger umgegangen.

     

    Zwischen Theorie und Praxis, das Verwaltungsrecht

    Rangfolge der Rechtsquellen

    Gemäß Art. 20 III GG ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

    Der Gesetzesvorrang besagt, dass kein staatliches Handeln gegen höherrangiges Recht verstoßen darf.

    Wieso kann ein Innenminister immer noch in die Justiz/Staatsanwaltschaft eingreifen?

    http://www.cleanstate.de/Verfall_von_Ethik_und_Moral_und_die_Weisungsgebundenheit_von_Staatsanwaelten.pdf

     

    Wer hat da welche Rangfolge?

  • W
    Wolf.M-T

    Liest man die hunderte Kommentare zu dem „Fall Uli Hoeneß“, so findet man nur eine Minderheit darunter, die sachlich bleiben. Die Mehrheit vorverurteilt und richtet schon. Es werden an andere meist höchste moralische Maßstäbe angelegt.

    Ein „kleiner Steuerhinterzieher“ jedoch, der Schwarzarbeit ausübt oder in Anspruch nimmt, handelt genauso unmoralisch wie jemand, der für seine Millionen keine Kapitalertragssteuer abführt, unabhängig vom hinterzogenen Geldbetrag, was die meisten jedoch nicht gerne hören wollen.

    Sucht man im Internet unter „Volkssport Steuerhinterziehung“ wundert man sich (ich nicht mehr!), dass zu den entsprechenden Artikeln überhaupt keine oder nur verschwindend wenige Kommentare vorhanden sind.

    Laut Umfrage hatten 2008 über 60% der Befragten in D keine Probleme damit, bewusst (!) falsche Angaben in ihrer Steuererklärung zu machen.

    Steuerhinterziehung ist bei Otto/Ottilie Normalverbraucher offenbar gesellschaftsfähig, bei denen „da oben“ jedoch moralisch verwerflich und kriminell.

  • W
    wauz

    Das Grundgesetz ist auch nur eine Spielregel

     

     

    So heilig das Grundgesetz hochgehalten wird, so löchrig ist es in der Praxis. Wir wissen seit langem, dass Polizisten es nicht nötig haben, mit dem Grundgesetz unterm Arm herumzulaufen. Es hilft auch nicht viel, nachträglich zu klagen, wenn dir selbiger Polizist rechtswidrig was in die Fresse haut. Es hilft ja nicht einmal, wenn derjenige nachträglich dafür verurteilt wird.

    Spielregeln leben davon, dass sie allseitig akzeptiert werden. Wenn das nicht der Fall ist, werden sie obsolet.

    Dieser Fall ist eingetreten. Diejenigen, die in diesem Lande meinen, Elite zu sein und Macht haben, meinen, sie könnten die Spielregeln nach Belieben beugen und ignorieren. Sie benutzen die "Spielregeln" dazu, Dummköpfe zu betrügen.

    Es hat keinen Sinn, jetzt herumzupienzen und die Einhaltung von eh einseitigen Spielregeln zu verlangen. Was jetzt noch hilft, ist, alle Spielregeln komplett aufzukündigen.

    Jedem muss klar sein, dass denen auf der Seite der Macht, des Geldes, eh jedes Mittel recht ist. Und sich selbst entscheiden, wohin er gehört.

  • V
    vic

    Diese Leute, für die der Staat, also alle, nur Wirtstier war, haben zumindest einen Teil ihrer Bürgerrechte verwirkt.

    Und in der Reihe derer, die mein Verständnis genießen, stehen die ganz weit hinten.

  • W
    Werner

    @wauz: Lies mal schnell dein Grundgesetz durch. Selbst eine völlig surreale, absinthschwangere Argumentation, kann doch Straftätern ihre Grundrechte streitbar machen.

    Auch Amigos von CSU und SPD in Bayern, Steuerhinterzieher wie Hoeneß, saarländische Rotlichtgrößen der Linkspartei, falsche Doktoren von CDU, FDP und CSU, Pädophile der deutsch-französischen Grünen, ehemalige Ministerpräsidenten aus BaWü mit zwielichten Freunden und Hang zu Prestigeprojekten: sie alle haben Anspruch auf Grundrechte.

  • W
    wauz

    Faire Spielregeln

     

    Im Prinzip ist alles richtig, was Frau Gaus schreibt. In einem Rechtsstaat steht jedem das Recht zu und offen. Frei und gleich. Faire Spielregeln sind absolut wünschenswert.

    Die Realität ist bloß eine andere. Die Spielregeln sind längst wieder/immer noch so, dass von vornherein fest steht, welche Minderheit (an reichen Leuten) von ihnen profitiert. Wie bei einem Geldspielautomatn, bei dem man Schlüssel hat (= Spielregeln) oder einen Akkubohrer braucht (die Regeln bricht), um ihm Geld zu entnehmen.

    Natürlich war der Rücktritt Guttenbergs/Wulffs eine Frage der politischen Moral. Deswegen aber zu fordern, sie hätten ein Anspruch auf Recht, ist ein Irrtum, denn schon dieses Recht ist inzwischen unmoralisch. es ist daher vollkommen richtig, ihnen auch den Schutz durch ihre eigenen, selbstgerechten Spielregeln zu entziehen. Hoeneß steht genauso wie diese Herrn für die Moral des absoluten Profits, bei der für alle anderen Überlegungen kein Platz mehr bleibt. Daher haben sie selbst auf garnichts mehr Anspruch.

  • G
    Gonzi

    Worin liegt denn nun der Bruch des "Steuergeheimnisses"?

     

    Darin, dass man über die sogenannte Selbstanzeige von Hoeneß erfahren hat, oder darin, dass Hoeneß Geheimnisse bei der Steuer gegenüber dem Finanzamt gehabt hat?

  • SG
    Schmidt Georg

    sagn wir so, auch die Demokratie hat sich einigen Platz in Bayern geschaffen, unter Strauss hat der H eine Party , beim nächsten CSU Parteitag 1to Würstchen spendiert, geschmissen und die Sache wär vom Tisch gewesen

  • X
    Xking

    @ U. Frank

    also sind sie der Meinung das Grundrechte für "Straftäter" nicht gelten.

    Ok sind sie der Meinung das nur das Steuergeheimnis nicht für sie gilt oder eben auch so Sachen wie körperliche Unversehrtheit bzw das Recht auf Leben.

    Wo ziehen sie ihre persönliche Grenze und wieso?

     

    Zweitens ab wann sollen den die Grundrechte erlischen sobald man angeklagt ist oder schon wenn man angezeigt wurde?

  • JB
    Josef B.

    Wer hat denn aktiv Beihilfe zum Bruch des Steuergeheimnisses geleistet? Das war doch die Bild-Zeitung in Magazinform (auch FOCUS genannt).

     

    Wenn ein Beamter Informationen im kleinen Kreis ausgeplaudert, wäre das zwar auch nicht ok, es hätte aber keinerlei öffentliche Wirkung gehabt, insofern sehe ich das größere Vergehen beim FOCUS, der Hoeneß nach dieser illegalen Veröffentlichung praktisch ständig im Kreuzfeuer hatte, wobei die Hälfte auch noch Falschmeldungen waren.

     

    Wie passt da eigentlich FOCUS-Herausgeber Helmut Markwort ins Bild, der als Vertrauter von Hoeneß gilt und auch im Aufsichtsrat des FC Bayern sitzt?

     

    Hoeneß hat ja inzwischen Strafanzeige gegen den unbekannten Beamten gestellt und auch der Münchner Abendzeitung mit seinen Anwälten und hohen Schadenersatzfoderungen gedroht. Aber ausgerechnet gegenüber dem FOCUS ist Hoeneß auffällig still und geht auch nicht gegen dessen nachweisliche Falschmeldungen vor.

  • DW
    Damals wars

    Er hat doch nur einen Fehler gemacht!?

    Eine Straftat ist doch kein Fehler, sondern ein Handeln mit Wissen und Wollen.

    Wie immer, auf dem rechten Auge blind....

  • HS
    Horst Schlämmer

    Wie wahr! Letztlich hat das Plaudern der Beamten dazu geführt, dass Hoeneß vom amtierenden Bundespräsidenten öfentlich als "asozial" bezeichnet wurde, obwohl er nur von einer Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die dieser Staat, den Gauck repräsentiert, ihm einräumt. Wie schon geschrieben ist: auch Straftäter haben Bürgerrechte!

  • OW
    Onkel Willy

    Ein Artikel von Frau Gaus, dem ich zustimme.

    Sieht man sich die Möglichkeiten bei sozial schwachen Mitbürgern, zB. Hartz IV Empfängern an, so ist die Durchsetzung der Grundrechte weitaus schwieriger. Warum? Liegt es womöglich doch am Ansehen, der Herkunft oder dem Stand in der Gesellschaft? Die Jobcenter führen da einfach unangemeldet Wohnungsbesichtigungen bzw. Durchsuchungen durch und drohen bei Widerstand mit der Einstellung von Zahlungen. Den Schwächsten der Gesellschaft stehen dabei aber keine Promi-Anwälte zur Verfügung. So gilt eben nicht gleiches Recht für alle, wenn auch auf dem geduldigen Papier vorhanden.

  • HF
    Hartmut Feine

    Verplauderte Beamte (vom 11.05.2013)

     

    Medienberichte über den Bruch des Steuergeheimnisses sind doch wohl Scheinheiligkeit hoch drei. Klar, die Beamten verletzen die Grundrechte der Bürger (auch die der Steuerhinterzieher), wenn sie solche Geheimnisse ausplaudern. Aber alle Ausplauderei durch Beamte wäre nahezu bedeutungslos, wenn es da nicht die neuigkeitshaschende Medienlandschaft gäbe, die sich im Fall des Falles einen Dreck um gewisse Grundrechte stört, freiweg die geschützten Informationen verbreitet und sich kurz darauf bitter darüber beklagt, wie "böse" doch die zuständigen Beamten sind.

  • L
    lowandorder

    Sorry, aber irgendwas hab ich nicht mitbekommen:

     

    "Übrigens hat es auch kaum jemanden interessiert, dass Akten im Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff widerrechtlich veröffentlicht wurden.…"

    Frage:"Welche Akten bzw Auszüge daraus genau hat welcher Amtsträger

    veröffentlicht?

     

    " Wer geplaudert hat, sollte ebenfalls vor Gericht gestellt werden. Nicht nur im Interesse der Angeklagten, sondern in unser aller Interesse."

    Ok - aber, welche steuerrelevanten Daten bzgl Hoeneß, die er nicht selbst in die Öffentlichkeit gebracht hat, sollen das sein?

    Welcher Amtsträger ist hier gemeint?

     

    Breiter Stift ist ok, aber relevante Details könnten hilfreich sein.

  • UF
    U. Frank

    Die Meinung von Frau Gaus in Ehren - aber wieso sollte jemand, der sich in seinen/ihren Taten wissentlich über den Staat hinwegsetzt, sich im Grunde über ihn lustig macht, auch noch Rechte des Staates in Anspruch nehmen dürfen? In Abwandlung eines Sprichwortes: der Rechtschaffene hält sich solange an seine Pflichten bis er der Dumme ist. Und der "Staat" soll dabei noch die Rolle des Zuhälters übernehmen? Daß das Pipifax-Wort Compliance nur auf Vermarktung hin konzipiert ist und auf keiner Ethik basiert dürfte im übrigen eigentlich jedem klar sein.

  • SG
    Schmidt Georg

    wir werden US Verhältnisse bekommen-siehe Kachelmann, siehe Wullf, die endsprechende Medien haben überall ihre Informaten sitzen-wenn der NSU Prozess richtig in Gang kommt, wird eine Infoflut über uns hereinbrechen ! Bei Höness ist es einfach so, dass er die nötige Unterstützung hat-man muss nur sehen, wer im Aufsichtsrat sitzt und zum Freundeskreis gehört, schon Beckenbauer konnte sich unbeschadet nach den USA absetzen, obwohl das FA hinter ihm her war!

  • L
    Lothar

    Hofffentlich erinnern Sie sich bei Frau Zschäpe auch so schön an deren Bürgerrechte. Ich bin gespannt.