Kolping-Stiftung in Paraguay: Klage auf 10 Millionen Euro
Jahre nach ihrer Entlassung verklagt Hinweisgeberin Brigitte Fuzellier Kolping International und Kolping Paraguay. Sie hofft auf eine Entschädigung.
Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger erhoben. Von 2002 bis 2007 sollen bei dem Bau eines neuen Stiftungshauses mehr als 1 Million Euro an europäischen Entwicklungsgeldern hinterzogen worden sein. Bis 2007 hatte die Kolpingstiftung nämlich rund 1,4 Millionen Euro vom Bundesentwicklungsministerium und der EU für den Bau des Stiftungshauses erhalten. Nach einer Prüfung des Ministeriums musste Kolping Deutschland allerdings 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen.
Ende September 2010 beschloss der Vorstand der Kolpingstiftung Paraguay Brigitte Fuzellier jedoch, fristlos zu entlassen. Und anstatt die Vorwürfe weiter aufzuklären, erstattete der neue Geschäftsführer, Olaf von Brandenstein, eine Welle von Anzeigen gegen Fuzellier. Als sie 2021 nach einem Räumungsurteil aufgrund einer der Klagen ihr Haus verlassen sollte, hatten selbst die gegnerischen Rechtsanwälte ein Einsehen. Sie stoppten nicht nur die Räumung, sondern vertreten sie nun sogar auch bei der jetzt angestrengten Schadensersatzklage.
Für Fuzellier ist die derzeitige Lage enorm bitter. „Mit ihrer juristischen Verfolgung hat die Kolpingstiftung nicht nur mich, sondern auch kleinbäuerliche Entwicklungsprojekte ruiniert“, sagt Fuzellier. So musste sie ihre Unternehmen schließen, über die Produkte aus kleinbäuerlichen Betrieben verkauft wurden und die in vielen Fällen die einzige Einnahmequelle für die rund 2.000 Kleinproduzierenden waren.
„Alles, was ich über Jahrzehnte mühsam aufgebaut hatte, ging in der juristischen Hetzjagd verloren“, sagt die Ex-Geschäftsführerin der Kolpingstiftung Paraguay, Brigitte Fuzellier, „und nur durch Freunde konnte ich diese schwere Zeit überstehen.“ Dass sie nicht schon früher auf Schadensersatz geklagt hatte, lag wohl aber daran, dass alle Klagen gegen sie erst durch alle Instanzen gehen mussten. Dieser juristische Teil ist jedoch inzwischen abgeschlossen.
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