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Koalition im EndspurtNeues Gesetz gegen Scheinväter

Union und SPD wollen verhindern, dass mittellose Männer ausländischen Frauen und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht verschaffen

Klassiker der Vaterschaftsfrage: Wer soll nun der Daddy sein? Foto: dpa
Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

Die deutsche Regierungskoalition will noch vor der Bundestagswahl ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen schaffen. Das beschloss vorige Woche der Koalitionsausschuss.

Das Vorhaben zielt auf Männer, die gegen Bezahlung das Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen zu können. Als Akteure kommen dabei nicht nur deutsche Männer in Betracht, sondern auch Ausländer, die bereits acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Durch die Vaterschaftsanerkenung werden sie zwar unterhaltspflichtig. Wenn die Männer aber mittellos sind, spielt das praktisch keine Rolle.

2008 hatte der Bundestag schon einmal ein Gesetz für solche Fälle beschlossen. Danach sollte die Ausländerbehörde in Verdachtsfällen die Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall galt es, wenn der Mann nicht mit der Frau verheiratet war und auch nie länger mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Der Mann musste diesen Verdacht dann widerlegen, etwa durch einen Gentest. Wenn dies nicht gelang, hatte das Kind die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.

Sechs Jahre später beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Regelung, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime, Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht gezeugt hat. Eine Neuregelung wäre nur zulässig, so Karlsruhe, wenn sie sich auf eindeutige Missbrauchsfälle beschränkt.

Drei Jahre lang passierte nichts. Das Problem schien also nicht so relevant gewesen zu sein. Nun aber soll der Bundestag – kurz vor der Bundestagswahl – doch einen neuen Anlauf unternehmen. Der Koalitionsausschuss beauftragte Innen- und Justizministerium, sich „kurzfristig“ auf einen Gesetzentwurf zu verständigen.

Das federführende Innenministerium konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen zur praktischen Bedeutung solcher Fälle nennen. Unter Berufung auf die Bundesländer hieß es nur, dass es „in zunehmender Zahl“ zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen komme.

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1 Kommentar

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  • Interessant, das war mir bisher noch nicht bekannt.

     

    Endlich mal was positives für Männer, zumindest was Kinder bekommen und haben angeht, und schon soll das wieder gestoppt werden. Frauen können nicht mal eben Kinder anerkennen und somit Aufenthaltsrecht in D bewirken.

     

    Was, wenn der Vater mit Aufentshaltbefugnis denkt, er sei der biologische Vater, dennoch nicht mit Mutter und/oder Kind in "häuslicher Gemeinschaft" lebt, aber dann doch nicht der biologische Vater ist? Wäre das auch strafbar? Ging es dem Bundesverfassungsgericht um solche Fälle?