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Klausurtagung in Kloster SeeonCSU legt sich mit Verbänden an

Eine Klagewelle von Verbänden verhindert die Modernisierung des Landes, glaubt die CSU und will solche Klagen verbieten. Die Verbände protestieren.

Macht schon seit Langem mobil gegen das Klagerecht der Verbände: CSU-Chef Markus Söder Foto: Manfred Segerer/imago
Dominik Baur

Aus Kloster Seeon

Dominik Baur

Die Forderung ist nicht neu, aber die CSU-Landesgruppe nutzt ihre Winterklausur in Kloster Seeon für den aus ihrer Sicht nötigen Nachdruck: Das Verbandsklagerecht, so finden die Bundestagsabgeordneten, gehört abgeschafft.

Man stehe klar zur Gewaltenteilung, heißt es im Entwurf eines Beschlusspapiers der Landesgruppe, gefolgt von einem großen „Aber“: Man erlebe aktuell, dass Politik immer mehr „verrechtlicht“ werde. „Dies stellt zunehmend eine Hürde für zwingende Modernisierungsprojekte dar. Wir wollen daher die Abschaffung des Verbandsklagerechts, zum Beispiel von Lobby-Verbänden im Umweltbereich, auf EU- und Bundesebene vorantreiben.“

CSU-Chef Markus Söder macht schon seit Langem mobil gegen das Klagerecht der Verbände. Die Forderung nach ihrer Abschaffung ist regelmäßiger Bestandteil seiner Reden. So schimpfte er schon bei einer Regierungserklärung im Sommer 2024: „Es kann nicht sein, dass ortsfremde NGOs in jeder Gemeinde das Vorankommen behindern.“ Wobei ihm nicht nur ortsfremde Verhinderer ein Dorn im Auge sind. Auch die Möglichkeit von Bürgerbegehren in Bayern sollten nach dem Willen des Ministerpräsidenten eingeschränkt werden.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits auf eine Reform im Klagerecht festgelegt. Man wolle es „auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten“, heißt es darin. „Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß absenken und durch Initiativen der Bundesregierung auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken.“

Lähmende „Klagewellen“?

Vor allem Infrastrukturvorhaben werden nach Ansicht der Landesgruppe durch Verbandsklagen verhindert. Im Beschlusspapier ist sogar von einer „Klagewelle“ die Rede, die die dringliche Modernisierung des Landes lähme.

Die angesprochenen Verbände halten erwartungsgemäß wenig von dem Vorstoß und weisen die Argumentation von Söders Leuten zurück. „Wenn Brücken zerbröseln und Bahnstrecken in desolatem Zustand sind, liegt das nicht an Umweltverbänden, sondern an einer Politik, die Infrastruktur und Genehmigungsbehörden kaputt gespart hat“, entgegnet Kai Niebert, der Präsident des Dachverbands der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen, den CSU-Parlamentariern und spricht von einer „Scheindebatte“. Die CSU-Forderung sei „ein Angriff auf rechtsstaatliche Kontrolle“.

Laut Umweltbundesamt habe es im Zeitraum 2021 bis 2023 im Schnitt nur rund 69 Umweltverbandsklagen pro Jahr gegeben. Nicht einmal 10 Prozent der klageberechtigten Vereinigungen hätten überhaupt geklagt. „Gerade weil wir wollen, dass Einwände von denjenigen kommen, die sich auskennen und betroffen sind, ist das Verbandsklagerecht sinnvoll: Bürgerinnen und Bürger bündeln sich in anerkannten Vereinen, bringen ihre Expertise gemeinsam ein und strukturieren Einwände fachlich und rechtlich.“ Wären nur Einzelklagen von Betroffenen zulässig, würde dies eine „Not-in-my-backyard-Mentalität“ befördern.

Auch Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbunds Deutschland, betont, das Verbandsklagerecht sei „kein Infrastruktur-Verhinderer, sondern ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaats und des Umweltschutzes“. Wer es infrage stelle, schwäche nicht partikulare Lobbyinteressen, sondern die Durchsetzung geltenden Rechts.

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1 Kommentar

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  • Ach was! Loriot



    “Klausurtagung in Kloster Seeon



    CSU legt sich mit Verbänden an



    Eine Klagewelle von Verbänden verhindert die Modernisierung des Landes, glaubt die CSU und will solche Klagen verbieten.…“

    Stimmt schon “Politker sind keine Juristen!



    Auch wenn sie über zwei Staatsexamen verfügen!“ Bernhard Schlink

    Villt erinnert jemand diesen Seppel Markus



    An 🤖das spezielle bayerische Recht der Popularklage, mit der jeder Bürger eine Rechtsnorm des Landesrechts auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen kann.“

    Das hab nicht ich - immer vorbildlich im Stadtbild gefunden & einst bei dem drob stolzen Prof Walter Schmitt Glaeser Uni Mbg/L



    gelernt - eh er wieder in seine geliebte



    CSU-Heimat reterierte! Gell