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Klasse Ausrede

■ Die WM-Neunte im Marathonlauf Iris Biba ist des Dopings überführt worden, gibt alles zu und dann wieder nicht

Hamburg (dpa/taz) — Die Weltmeisterschafts-Neunte im Marathon, Iris Biba, ist des Dopings überführt worden. In einer Urinprobe der 27jährigen, abgenommen bei einem Trainingslager Anfang April im portugiesischen Albufeira, wurden Spuren des Anabolikums „Stanazolol“ gefunden. Iris Biba verzichtete auf eine Gegenanalyse und erkannte das Ergebnis an. In einer am Mittwoch nachmittag veröffentlichten Erklärung schrieb die Athletin, daß sie ein „Medikament unbewußt verwechselt“ hätte, aber die „tatsächliche Begebenheiten“ nicht bestreite.

Ihr Trainer Dr. Reiner Föhrenbach trat gleichzeitig mit einem abenteuerlich anmutenden Bekenntnis an die Öffentlichkeit: Während des Trainingslagers im April habe er einen Selbstversuch mit „Stanazolol“ gemacht, um die Auswirkung dieses anabolen Steroids „auf die Leberenzyme“ zu untersuchen. Iris Biba soll ihre Schlaftabletten mit den Anabolika verwechselt und diese aus Versehen eingenommen haben. Vom Selbstversuch des Trainers wußte natürlich niemand, und von der Verwechslung der Medikamente hat er seiner Athletin nichts erzählt. Immerhin hätte Herr Föhrenbach seine Presseerklärung besser vorbereiten sollen: „Ich hatte keine Kontrolle über die Anzahl der vorhandenen beziehungsweise verbrauchten Tabletten.“ Komischer Selbstversuch das, wenn er nicht mal wissen will, wieviel er eingenommen hat. Der DLV sieht das wohl auch so. Generalsekretär Jan Kern: „Viele Sachen in der Schilderung ergeben keinen Sinn. Hier von Dummheit zu sprechen, ist wohl noch gelinde ausgedrückt.“ Ob nun Iris Biba das Opfer des dämlichen Verhaltens ihres Trainers geworden ist, oder ob Vorsatz bei der Einnahme vorlag, werden die Instanzen des DLV und des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), der bereits für die erste Dopingsünde eine Sperre von vier Jahren vorsieht, zu klären haben. In Zweifelsfällen könnte die Regel 60 der IAAF angewandt werden, die bei möglichen mildernden Umständen ein moderates Strafmaß zuläßt.

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