Klage zum Fehmarnbelt abgewiesen: Tunnelgegner*innen scheitern
Die Trasse nach Kopenhagen kann kommen: Das Bundesverwaltungsgericht hörte nicht auf die Argumentation von Naturschützer*innen gegen das Megaprojekt.
RENDSBURG taz | Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es – und offenbar stand Gott in der vergangenen Woche nicht auf der Seite der Schweinswale in der Ostsee und der Einwohner*innen der Insel Fehmarn. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag sechs Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Nun kann gebaut werden – Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) plant schon einen Termin für den Spatenstich auf deutscher Seite.
Für die Naturschützer*innen und die Vertreter*innen der Inselgemeinden, die nun auch die Kosten des Verfahrens tragen müssen, war es eine unerwartet deutliche Niederlage. Die Riffe, die am Meeresboden in der Trasse des Mega-Tunnels entdeckt wurden, stufte das Gericht zwar als schutzwürdig ein, aber wie dieser Schutz aussehen soll, müsse in einem ergänzenden Verfahren geklärt werden.
Der Nabu hatte unter anderem auf den Schutz der Schweinswale verwiesen. Das Gericht wies diese Bedenken zurück: Die Schweinswale würden auch durch den Fährverkehr gestört – und die Zahl der Schiffe verringere sich, wenn der Tunnel fertig sei. Entscheidend für das Bundesverwaltungsgericht war, dass der Bedarf für den Tunnel durch einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark gesetzlich festgestellt sei.
Acht Jahre Bauzeit für 18 Kilometer Tunnel
Die staatliche dänische Projektgesellschaft Femern A/S will ab Januar eine Fabrik für den Bau der Tunnelelemente auf der Insel Lolland bauen. In den kommenden acht Jahren soll in der 18 Kilomenter breiten Meerenge zwischen Lolland und Fehmarn ein Tunnel entstehen, der Platz für zwei Bahngleise und eine vierspurige Autobahn bietet.
Die Kosten des Bauwerks von rund elf Milliarden Euro trägt überwiegend Dänemark. Deutschland zahlt rund drei Milliarden für Straßen und Schienen auf seinem Territorium.
Leser*innenkommentare
Weltkauz
Das Bundesverwaltungsgericht opfert aufgrund eines Staatsvertrag die letzte Walart Deutschlands. Das Wohl der Dänen ist wichtiger, als die Bedürfnisse nach Erholung und Ruhe der inländischen Bevölkerung. Wozu die Natur noch schützen, wir haben eh bald keine mehr. Wenn die Gerichte weiter so machen, verliert die Gewaltenteilung völlig Ihren Sinn. Nahezu ganz Fehmarn und Umland ist dagegen. Bedeutende Fährdienstleister sind dagegen, aber das alles juckt die Bundesregierung und die Landesregierung nicht. Die Herrschaften fühlen sich halt doch eher als Herrenmenschen und nicht als die gewählten Volksvertreter! Das Mittelalter lässt grüßen!