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Klage wegen Trans-OPVagina vor Gericht

Kommentar von Hanno Rehlinger

Eine Frau darf sich von denen behandeln lassen, die es am besten können, sagt das Sozialgericht. Denn die Krankenkasse wollte nicht zahlen.

Rein rechtlich: Süßgebäck in Vaginalstruktur Foto: dpa

D as rechtliche Geschlecht. Was für ein Begriff! Ein Paragraphenorgan, eine Verwaltungsidentität, ein Irrsinn! Aber genau darüber hat das Berliner Sozialgericht im September entschieden. Genauer gesagt, darüber, ob „der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bei der Behandlung von weiblichen Geschlechtsorganen nach dem rechtlichen Geschlecht oder nach dem biologischen Ursprung der Patientin zu bestimmen ist.“ Am Dienstag wurde das Urteil veröffentlicht.

Hintergrund war der Fall einer transsexuellen Berlinerin, bei der eine Korrektur der Neovagina (noch so ein Fachwort!) notwendig wurde. Ein Team aus Gynäkologen und Urologen führte die entsprechende Operation durch. Die öffentlich-rechtliche Krankenkasse verweigerte daraufhin die Zahlung, weil das Fachgebiet, das der Frauenheilkunde nämlich, an dem beklagten Krankenhaus gar nicht vertreten sei. Kurzum: Wie könne die Patientin es wagen, sich als Frau von Urologen behandeln zu lassen, wenn es doch um ihre Vagina ging?

Unfassbar! Denn die Operation war ja nun geglückt. Es mangelte also offensichtlich nicht an Kompetenz. Warum also Kompetenzen anzweifeln? Nun es handelt sich hier nicht, um die faktische Kompetenz, sondern um die rechtliche.

Bezüglich der Kompetenz ist das Korintenkackerei, die nichts anderes seien kann als ein Vorwand für Böswilligkeit. So oder so ähnlich entschied dann auch das Sozialgericht, als es befand, dass es um die fachliche Kompetenz ginge und in dieser Hinsicht insbesondere die Gefäß- und Nervenbahnen der biologisch männlichen Genitalien eine Rolle spielten. Deshalb habe das Krankenhaus alles Recht, die Patientin zu behandeln und dafür auch bezahlt zu werden.

Überflüssige Kategorie

Traurig ist bei diesem Fall vor allem, wie das Geschlecht eines Menschen auf den Amboss der Verwaltung verfrachtet wird. Die Würde des Menschen besteht auch aus seiner Zweideutigkeit. Ein Leben haben wir Zeit, um unsere Widersprüche zu entdecken, zu bewundern und zu genießen. Nichts ist dafür unangemessener als die Sprache des Rechts.

Dieser Ansicht war die Krankenkasse offenbar nicht, denn sie hat Berufung eingelegt und die Frage `rechtliches Geschlecht vs. biologischer Ursprung´ muss vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg noch einmal verhandelt werden. Um so etwas zu verhindern, könnte man das rechtliche Geschlecht auch einfach weglassen: Was für eine überflüssige Kategorie, geboren aus kafkaeskem Verwaltungswahn. Das eigene Geschlecht geht die Öffentlichkeit nichts an!

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5 Kommentare

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  • Das gezeigte Gebäck stellt Vulvae da. Die Vagina liegt im Körperinneren zwischen Vulva und Gebärmutter.



    Wie wäre es mit ein bisschen mehr Präzision, wenn es um progressive Kritik geht?

  • "Das eigene Geschlecht geht die Öffentlichkeit nichts an!"



    Stimme dem Artikel zumindest in der groben Richtung zu, hier aber nicht. Sobald die Öffentlichkeit aufgrund des Geschlechts (warum auch immer) zur Kasse gebeten wird, hat sie (bzw. dafür delegierte Stellen) auf alle Fälle ein Recht auf Information.

    • @Encantado:

      inwiefern wird die Öffentlichkeit denn "aufgrund des Geschlechts" zur Kasse gebeten?

      • @Affi:

        In diesem Fall ganz konkret über die Krankenkasse. Artikel nicht gelesen?

        • @Encantado:

          doch schon. Sehe nur nicht warum das "aufgrund des Geschlechts" sein sollte. Geschlechtsangleichende Operationen gibt es doch bei biologischen Männern und Frauen? Verstehe wirklich nicht warum die Krankenkasse nur zahlen sollte wenn man zum Gynäkologen geht und nicht zum Urologen, bzw. anders herum.

          Würd mir deine Sicht aber gerne erklären lassen ;-)