Klage gegen Wahlergebnis abgewiesen: Im Norden bleibt alles, wie es ist
Das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 bleibt unangetastet. Ein Gericht hat die Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde abgewiesen.
SCHLESWIG dpa | Das Landesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom Mai 2012 abgewiesen. Mit der Entscheidung vom Freitag bleibt die hauchdünne Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und SSW unangetastet. Auch die Fünf-Prozent-Sperrklausel hat Bestand.
In dem Verfahren ging es im Kern um die Frage, wie der von der Fünf-Prozent-Hürde befreite SSW (Südschleswigscher Wählerverband) rechtlich zu behandeln ist. Die Partei der dänischen Minderheit bekam drei Mandate, obwohl sie nur 4,6 Prozent der Stimmen erhielt.
Vertreter der Jungen Union wollten mit ihrem Gang an das Verfassungsgericht die Ein-Stimmen-Mehrheit der Koalition unter Führung von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kippen.
Die Kläger hatten angeführt, die Privilegierung des SSW verstoße gegen die Grundsätze der Erfolgswertgleichheit der Stimmen und der Chancengleichheit der Parteien. Außerdem bezweifeln sie den Charakter des SSW als Partei der dänischen Minderheit und halten seine Befreiung von der Sperrklausel für verfassungswidrig.
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