Klage gegen VG-Wort: Die Hälfte für die Verleger?
Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Verteilung von VG-Wort-Erlösen. Ein Autor klagt auf den Anteil, der bisher den Verlagen ausgezahlt wird.
FREIBURG taz | Es geht jedes Jahr um 60 Millionen Euro, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort an Verlage überweist. Der Bundesgerichtshof verhandelte jetzt darüber, ob das Geld eigentlich den Autoren zusteht.
Die VG Wort macht Urheberrechte immer dort geltend, wo der einzelne Autor überfordert wäre – gegenüber Bibliotheken, Erstellern von Pressespiegeln und den Produzenten von Kopiergeräten. Ihre Auftraggeber sind über 400.000 Autoren und rund 11.000 Verlage, mit denen die VG vertraglich verbunden ist. Bisher gehen – je nach Textart – 30 bis 50 Prozent der Einnahmen an die Verlage.
Dagegen klagt seit 2011 Fachautor Martin Vogel, ein renommierter Spezialist für das Urheberrecht. Ihm geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: „Das Urheberrecht steht allein den Autoren zu, also müssen auch die Erlöse der VG Wort in der Regel vollständig an die Autoren gehen.“ In den ersten beiden Instanzen – beim Landgericht und Oberlandesgericht in München – bekam Vogel jeweils Recht.
Die VG Wort ging dagegen in Revision zum BGH. Sie beruft sich auf ihre Verteilungspläne, die Teil der Verträge sind, die jeder Autor abschließt. „Diese Verträge verstoßen weder gegen deutsches noch gegen europäisches Recht“, sagt VG-Wort-Anwalt Thomas Winter.
Warten auf den EuGH
Die BGH-Richter neigten in der Verhandlung am Donnerstag zunächst eher der Position von Kläger Vogel zu. Sie setzten dann aber das Verfahren aus, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall aus Belgien eine Entscheidung getroffen hat. Der EuGH verhandelt bereits am 29. Januar, das Urteil wird dort aber erst einige Monate später verkündet.
Vogel ist Einzelkämpfer und wird nicht von den Urheberverbänden unterstützt, die die Teilung der Einnahmen als traditionellen „Kompromiss“ akzeptieren.
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