Klage gegen Boris Johnson abgewiesen: Atempause für den Premier

Ein schottisches Gericht lehnt eine Verfügung gegen Johnson ab. Er sollte zur Einhaltung des Gesetzes gegen einen No-Deal-Brexit gezwungen werden.

Boris Johnson sitzt ohne Jackett an einem Tisch und faltet die Hände

Während das Gericht tagte, besuchte Johnson eine Krankenhaus-Psychiatrie (als Premierminister) Foto: reuters

BERLIN taz | Ein Gericht in Schottland hat am Montag eine Klage gegen Boris Johnson abgewiesen, die den Spielraum des britischen Premierministers in Sachen Brexit weiter verringert hätte. Die Kläger – die bereits in Sachen Parlamentsschließung vor dem obersten Gericht in London gegen Johnson obsiegt hatten – hatten eine gerichtliche Verfügung gegen den Premier beantragt.

Diese hätte Johnson unter Androhung von Zwangs- oder Notmaßnahmen verpflichtet, den vom Parlament per Eilgesetz im September beschlossenen Antrag zur Verschiebung des Brexits bei der EU zu stellen, sollte bis zum 19. Oktober keine Einigung über ein neues Brexit-Abkommen mit der EU vom Parlament abgesegnet worden sei.

Da die Regierung versichert habe, gemäß ihrer gesetzlichen Pflichten den Antrag zu stellen, sei eine Verfügung nicht nötig, befanden die Richter. In einer schriftlichen Stellungnahme hatte die britische Regierung am Freitag zugesichert, das Gesetz einzuhalten und notfalls den Brexit-Aufschub zu beantragen.

Das Gericht unterstrich ferner, wechselseitiges Vertrauen zwischen den Institutionen sei die Grundlage der britischen Verfassungsordnung. Die Kläger gehen nun in Berufung vor einem höheren schottischen Gericht – der Fall soll bereits am Dienstag angehört werden.

Neue Brexit-Gespräche

Nach jetzigem Stand verlässt Großbritannien die EU am 31. Oktober. Da das bestehende Austrittsabkommen dreimal vom britischen Parlament abgelehnt wurde, müsste bis dahin entweder ein neues Abkommen stehen, der Brexit noch mal verschoben werden – oder es wird eben ein Brexit ohne Abkommen vollzogen. Die Regierung von Boris Johnson zieht einen No-Deal-Brexit am 31. Oktober einem Brexit-Aufschub vor; das Parlament hat im September aber per Gesetz die Regierung zu einem Antrag auf Brexit-Aufschub verpflichtet, sollte bis zum 19. Oktober kein neues Abkommen stehen.

Vergangene Woche hatte die britische Regierung ihre Vorschläge für ein überarbeitetes Brexit-Abkommen mit der EU vorgelegt, das den vom Parlament abgelehnten „Backstop“ für Nordirland ersetzt. Nordirland soll nun zwar weiterhin im Europäischen Binnenmarkt bleiben, aber gemeinsam mit Großbritannien die EU-Zollunion verlassen und nach vier Jahren selbst über die weitere Gültigkeit der Binnenmarktregeln entscheiden.

Dies stößt bei der EU auf Ablehnung. Am Montag begannen darüber neue Gespräche in Brüssel. Der EU-Gipfel am 17./18. Oktober gilt als letztmöglicher Termin für eine Einigung. Informell wird bereits Ende dieser Woche als Zeitpunkt genannt, zu dem zumindest klar sein soll, ob eine ausreichende Annäherung im Gange ist.

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