Kitas in Berlin: Senat pro Obergrenze
SPD-Bildungssenatorin Scheeres will per Gesetz die umstrittenen Zuzahlungen von bis zu mehreren 100 Euro beschränken, die manche Kitas von Eltern verlangen.
Gleicher Begriff, andere Bedeutung: Klar für eine „Obergrenze“ spricht sich Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung aus – allerdings nicht im Feld der Flüchtlingszahlen, wo der Begriff gerade in vieler Munde ist. Um die kritisierten Zuzahlungen von bis zu mehreren hundert Euro monatlich geht es ihr, die manche Kita von Eltern verlangen – teils für Angebote wie Japanisch oder Saunieren. Eine Gesetzesänderung, deren Entwurf der Senat jetzt beschloss, soll das nur noch in Ausnahmen zulassen. Konkret ist die Scheeres'sche Obergrenze noch nicht: von „angemessen“ ist die Rede.
Scheeres nutzte einen Senatsbeschluss, der den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wie von der rot-rot-grünen Koalition geplant von fünf auf sieben Stunden täglich ausweitet, um sich beim Thema Kita gegen mancherlei Kritik zu wehren. Etwa gegen den Vorwurf, nicht genügend Plätze zur Verfügung zu stellen – angeblich fehlen in Spandau gar mehrere hundert. „Diese Zahlen kann ich absolut nicht bestätigen“, sagte Scheeres. Vielmehr sind nach ihren Daten aktuell landesweit 12.000 Plätze frei.
Sowohl freien Kita-Trägern wie auch von den Bezirken geführten landeseigenen Kindergärten warf sie vor, angesichts des aktuellen Fachkräftemangels nicht ausreichend Quereinsteiger in die Kitas zu holen und damit für größere Kapazitäten zu sorgen. „Da ist noch Luft nach oben“, sagte Scheeres und kritisierte namentlich den Neuköllner Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU). Nach Darstellung der Senatorin mangelt es nicht an Interessenten, sondern an der Möglichkeit, dass künftige Erzieherinnen und Erzieher Praktika in den Kitas absolvieren könnten.
Die Senatorin war am Dienstag noch merklich genervt von Kritik, die ihr in der Diskussion um den Zuzahlungs-Stopp von Kita-Betreibern entgegen geschlagen war. „Alles totaler Quatsch“, sagte sie zu Äußerungen, wonach bei einem Stopp Ausflüge oder Theaterbesuche von Kita-Gruppen nicht mehr möglich seien. Die neue Vorschrift betreffe regelmäßige Zahlungen, nicht beispielsweise Kosten für einmalige Ausflüge. „Kitas werden öffentlich finanziert und sind ab dem 1. August 2018 für alle Kinder gebührenfrei“, ist die Position der Senatsverwaltung, „Zuzahlungen sollen die Ausnahme sein.“ Weil die Änderung erst in einem Jahr gelten würde, sei genug Zeit, sich darauf einzustellen.
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