Kinderrechte im Grundgesetz: Sächsischer Landtag gegen Initiative

Mehrere Bundesländer wollen Kinderrechte im Gundgesetz verankern. Die Mehrheit im sächsischen Landtag stimmte nun dagegen – mit der AfD.

Beine von drei Kindern, die auf Stühlen sitzen

Das Kinderhilfswerk hatte an den sächsischen Landtag appelliert – erfolglos Foto: dpa

DRESDEN epd | Die Mehrheit im sächsischen Landtag hat die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz abgelehnt. Brandenburg hatte im Bundesrat eine Initiative gestartet, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht.

Ziel ist, die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen. Die sächsische Linksfraktion hatte einen entsprechenden Antrag zur Stärkung der Kinderrechte eingebracht. CDU, SPD und AfD stimmten am Mittwochabend im sächsischen Landtag gegen den Vorschlag.

Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Janina Pfau, erklärte dazu am Donnerstag: „Wir wollen, dass die sächsische Landesregierung mitzieht.“ Kinder benötigten zusätzliche Förder- und Schutzrechte von Verfassungsrang. Wenn nichts geschieht, werde die Kinderrechtskonvention „weiter laufend verletzt“.

Kinderrechte im Grundgesetz würden sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Sie wären aber ein stabiles Fundament für eine bessere Kinder- und Jugendpolitik, erklärte Pfau.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hatte an den sächsischen Landtag appelliert, sich der Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anzuschließen. „Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden“, hieß es.

Thüringen, Berlin und Bremen hatten sich im Bundesrat der Initiative Brandenburgs angeschlossen.

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